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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
Ozymandias:
Würde evtl. nur bei Hyperinflation oder ähnlichem Erfolg haben. Also wenn wirklich eine sehr enorme Schieflage vorliegen würde.
Komischerweise ist die Entscheidung mal wieder nicht zuerst auf der Seite des BVerfG. Wenn ich das richtig gesehen habe.
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