Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
Warzenharry:
Hallöchen,
wo bist du denn als Beamte eingesetzt? Das ist die Frage:
Ich denke du wirst im Landesforum BBR bessere Infos erhalten.
Wäre dein Mann beim Bund, könnten wir sagen, "Nein...der theoretische Kindergeldbezug genügt um den FamZ zu erhalten." Wie es rechtlich im Bundesland Brandenburg ausieht.... :-\
Max Bommel:
Wenn, wie bei euch, eine Konkurrenz besteht, also beide Elternteile Beamte/Soldat/ anderweitig anspruchsberechtigt sind, dann erhält der den Kinderanteil FZ, der das Kindergeld tatsächlich bezieht. Bei nur einem Berechtigte ist es egal. Der Wechsel war also notwendig für den Anspruchswechsel KAFZ.
Hier war die Frage hinsichtlich der Arbeitszeitreduzierung auf 40 Stunden, und da muss man das Kindergeld eben tatsächlich selbst beziehen.
Warzenharry:
Lese ich anders. Die Frage war, ob sie, wenn die Regelung im Bundesland BRB so ist, dass der Anspruch an sich genügt, sie dann hätte die Auszhalung des Kindes von Sich auf Ihren Mann hätte unterlassen können.
Wilkinson13:
--- Zitat von: Haushaltshilfe am 15.08.2025 10:40 ---Ich stelle jetzt einfach mal die wilde Behauptung auf, dass die Anrechnung des Partnereinkommens maximal zu Lasten des 171,28€ FZ verheirateten Bestandteils gehen kann.
Also das 4K Vergleichsmodell maximal mit 2055,36 € pro Jahr angerechnet werden kann.
Meinungen?
--- End quote ---
Genau einen solchen Satz wollte ich auch schon formulieren.
Bin dann aber weich geworden. Die Idee des Besoldungsgesetzgebers ist es ja, dass der Partner beim
Unterhalt der Kinder mitwirkt. Der Ergänzungszuschlag besteht hauptsächlich aus dem Kinderanteil.
Man kann nur jedem Beamten von einer Heirat abraten und eine Lebenspartnerschaft zu verheimlichen.
Das Mehrgeld nimmt man dann für die Finanzierung der Zweitwohnung um eine zweite Adresse vorzugaukeln.
Das ist Vermögensbildung!
MaJaAmFi:
--- Zitat von: Warzenharry am 15.08.2025 12:19 ---Hallöchen,
wo bist du denn als Beamte eingesetzt? Das ist die Frage:
Ich denke du wirst im Landesforum BBR bessere Infos erhalten.
Wäre dein Mann beim Bund, könnten wir sagen, "Nein...der theoretische Kindergeldbezug genügt um den FamZ zu erhalten." Wie es rechtlich im Bundesland Brandenburg ausieht.... :-\
--- End quote ---
Ich bin Bundesbeamte und mein Mann Landesbeamter in Brandenburg.
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