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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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so lala:
https://www1.wdr.de/nachrichten/westfalen-lippe/buergermeisterin-klage-kinderzuschlaege-lippe-102.amp

Betrifft dieser Fall auch die AA oder geht es hier um was anderes?

Verwaltungsgedöns:
LOL warum geht es bei ihr ohne Verfassungsgericht? Und warum Zinsen?

Ozymandias:

--- Zitat von: Verwaltungsgedöns am 18.08.2025 15:02 ---LOL warum geht es bei ihr ohne Verfassungsgericht? Und warum Zinsen?

--- End quote ---

Vermutlich weil Leistungsklage (mit Zinsen) und das Gesetz den Kinderzuschlag bereits hergibt. Aber dieser aus irgendwelchen Gründen bislang nicht gewährt wurde.

Das steht dann im Unterschied zur Feststellungsklage der aA (keine Zinsen, unklarer Anspruch), der durch Verfassungsauslegung geklärt werden muss.
bzw. das BVerfG erfindet Direktiven, damit die Zahlen einigermaßen stimmen.

MasterOf:
@BalBund immer noch keine Neuigkeiten hinsichtlich eines möglichen Referentenentwurfs?

Verwaltungsgedöns:

--- Zitat von: Ozymandias am 18.08.2025 15:27 ---
--- Zitat von: Verwaltungsgedöns am 18.08.2025 15:02 ---LOL warum geht es bei ihr ohne Verfassungsgericht? Und warum Zinsen?

--- End quote ---

Vermutlich weil Leistungsklage (mit Zinsen) und das Gesetz den Kinderzuschlag bereits hergibt. Aber dieser aus irgendwelchen Gründen bislang nicht gewährt wurde.

Das steht dann im Unterschied zur Feststellungsklage der aA (keine Zinsen, unklarer Anspruch), der durch Verfassungsauslegung geklärt werden muss.
bzw. das BVerfG erfindet Direktiven, damit die Zahlen einigermaßen stimmen.

--- End quote ---

Aber laut Artikel wird der Anspruch mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu einem dritten Kind begründet.

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