Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten

Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

<< < (3525/3527) > >>

Maximus:

--- Zitat von: Claudia13 am 20.08.2025 16:30 ---Wo kann man dieses Rundschreiben denn finden und nachlesen? Weder hier im Forum finde ich dazu einen Link noch über eigene Recherchen.
Vielen Dank. :-)

--- End quote ---

Der Link auf Seite 156 funktioniert leider nicht mehr.

Aus dem Rundbrief vom Bundeswerhverband:

"Sehr geehrte Mandatsträgerinnen und Mandatsträger des DBwV im
Landesverband West,
was lange währt wird endlich gut, sagt man, aber ist dem so? Im Mai
2020 fällte das Bundesverfassungsgericht seine beiden Urteile, dass
die Besoldung von Beamten, Soldaten und Richtern nicht mehr verfassungskonform
sei. Seitdem hat nun die bereits dritte Regierung den
Auftrag, dies zu ändern. Nun hatte die Ampel, am Morgen ihres Scheiterns
noch einen Kabinettsbeschluss gefasst und einen Gesetzentwurf
zur verfassungskonformen Besoldung damit ins parlamentarische Verfahren
eingebracht, dieser fiel jedoch in die Diskontinuität. Die jetzige
Regierung wird diesen Entwurf nicht wieder aufgreifen, sie beabsichtigt
einen ganz neuen Weg einzuschlagen.
Den „Alimentativen Ergänzungszuschlag“ (AEZ) wird es nicht mehr geben.
Man plant nun die Tabellenentgelte insgesamt anzuheben."

BlauesBlau:
"THE EU JUSTICE SCOREBOARD 2024" der europäischen Kommission hat wiederholt die niedrigen Richtergehälter in Deutschland kritisiert. Wäre es hier nicht eine Möglichkeit des Bundesverfassungsgerichts die Besoldungsgesetzgeber nun von der anderen Seite (Leistungsgedanke und AMTSangemessene Besoldung) einzuhegen. Entsprechend der europäischen Kommission liegen alle anderen Richtergehälter deutlich (teilweise 2 bis 3 mal so hoch)  oberhalb der jeweiligen Durchschnittsgehälter der Länder. Das Bundesverfassungsgericht könnte doch einfach festlegen, dass das Richtergehalt z.B. nicht unter dem 1,5 fachen (das wäre heute in etwa der Medianwert innerhalb der EU; allerdings durch Deutschland nach unten verzerrt) des jeweiligen Durchschnittsgehalts liegen darf. Da die Besoldungsordnungen miteinander in Verbindung stehen (R1 entspricht am Anfang A13 und endet bei ca. A15) könnte man eine konsistente Besoldungssystematik die amtsangemessen wäre entwickeln. Bei einem Durchschnittsgehalt von Vollzeitbeschäftigten in Deutschland (2024) von über 60.000 Euro müsste dementsprechend R1 und auch A13 bei ca. 90.000 Euro Grundgehalt zu Beginn der Karriere liegen. Diese "krassen" Besoldungserhöhungen würden aber zugleich zu der Abkopplung der Besoldung passen (schon seit Jahrzehten!!!), die Swen z.B. in seinem Vortrag beim tbb Thürigen dargestellt hat, denke ich.   

GoodBye:
Man könnte den Grundsatz der Haushaltsnahen Geltendmachung auch als Tatbestandsvoraussetzung bzw. Ausschlussgrund verstehen. Insoweit stellt sich die Frage, inwieweit der Dienstherr überhaupt darauf verzichten kann. Es handelt sich ja wohl nicht um eine Einrede.

bebolus:

--- Zitat von: MoinMoin am 20.08.2025 09:35 ---
--- Zitat von: bebolus am 19.08.2025 16:27 ---In meiner Erinnerung bist Du weder Beamter noch Angestellter im ÖD. Fast 10.000 Beiträge, wie man sie in meiner Wahrnehmung eigentlich nur in einem Vollzeitjob (NGO) oder als Arbeitsloser absondern kann, hast Du ja bald voll.

--- End quote ---
Das deine Wahrnehmung fehlgeleitet sind nehme ich durchaus wahr.
nur zur Korrektur deine Wahrnehmung: Ich bin aktuell VZ Angestellter im öD und froh, dass ich mit großartigen Beamten zusammen arbeiten kann und zusammen mit diesen Menschen Dinge bewirke.
Und habe einen Job, der seeehr viele Mikro Pausen hat, in dem ich mich uA dem Forum widmen kann und trotzdem die meinem AG geschuldeten Arbeitsleistung erbringe.

--- End quote ---
Alles klar, aber was sind denn bitte "seeeehr viele Mikro Pausen.." 🤣

Und den 2. Absatz hast Du doch bei Trump abgeschrieben.. 😁

BRUBeamter:
https://www.dbwv.de/aktuelle-themen/verband-aktuell/beitrag/tarif-besoldungs-versorgungsrunde-2025

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version