Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
PolareuD:
Ist der Sozialstaat wirklich zu teuer?
https://www.zdfheute.de/politik/sozialstaat-debatte-unbezahlbar-merz-kritik-100.html
GoodBye:
Der Abschlag ist quasi nicht „gebunden“. Man kann ihn jetzt mit der Begründung zahlen, dass man das Tarifergebnis übertragen wolle.
Man könnte diesen Abschlag im Falle eines Gesetzentwurfes aber auch einfach in die Herstellung einer vermutlich amtsangemessenen Alimentation „einbauen“.
„Für die Wiederherstellung der aA ist die Besoldubgstabelle lt. Anhang xxx anzupassen. Hierbei floss auch das Ergebnis der letzten Tarifeinigung ein.“
Zack, wieder 3 Prozent gespart.
Maximus:
Ich bin gespannt, ob tatsächlich nach der Sommerpause ein Gesetzentwurf vorgelegt wird. Dies ist aus meiner Sicht sehr unwahrscheinlich, da auch die Regierung mit einer zeitnahen Entscheidung als Karlsruhe rechnet (man möchte keinen weiteren Entwurf, der wieder im Papierkorb landet, vorlegen).
Ich vermute, die Regierung möchte sich mit der Abschlagzahlung nur etwas Zeit kaufen und das Urteil aus Karlsruhe abwarten. Es ist doch sehr bezeichnend, dass nicht nur für Dez. 25 sondern auch für Mai 2026 mit Abschlagzahlungen gerechnet wird. Einen neuen Entwurf wird es m. E. frühestens Anfang 2026 geben.
GoodBye:
Ich sage es ja, das wird mit der aA verrechnet, das Tarifergebnis geht dann einfach dort mit auf.
gio:
--- Zitat von: GoodBye am 26.08.2025 21:54 ---Ich sage es ja, das wird mit der aA verrechnet, das Tarifergebnis geht dann einfach dort mit auf.
--- End quote ---
Wenn es hinterher trotzdem passen sollte kann ich damit leben... knapp 6 Jahre sind lange genug. Und es wäre immernoch eine Verbesserung zum Entwurf der Ampel
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