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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
BVerfGBeliever:
Du hast völlig Recht, 100% offiziell habe ich es bisher auch noch nicht gelesen oder gehört.
Aber eben aus diversen Quellen, beispielsweise hier: https://oeffentlicher-dienst-news.de/besoldung-oeffentlicher-dienst-innenministerium-plant-abschlagszahlung-fuer-bundesbeamte/
"Wie das Bundesinnenministerium gegenüber Öffentlicher Dienst News erklärte, ist ein Gesetz zur “zeitgleichen und systemgerechten” Übertragung des Tarifergebnisses auf die Bundesbesoldung und -versorgung in Vorbereitung. Damit verbunden ist auch die Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation."
xap:
--- Zitat von: Unknown am 26.08.2025 20:26 ---
--- Zitat von: BVerfGBeliever am 26.08.2025 20:23 ---
--- Zitat von: Unknown am 26.08.2025 20:12 ---Aber nochmal, wieso wird von einem Abschlag gesprochen. Für mich ist ein Abschlag, dass man beispielsweise erstmal 100 Euro bekommt und irgendwann später, den zustehenden Betrag abzüglich des Abschlags.
In diesem Fall, wird der Abschlag 3 Prozent betragen und die Erhöhung liegt bei 3 Prozent. Aus diesem Grund verstehe ich das Wort Abschlag nicht. Man könnte spekulieren, dass es vielleicht mit der amtsangemessenen Alimentation gekoppelt werden soll und so folglich noch weitere Prozente dazukommen. Dann wäre für mich der Abschlag zwar richtig definiert, aber die amtsangemessene Alimentation wäre mal wieder grauenhaft ausgeführt worden. Bisher habe ich vom BMI bezüglich der amtsangemessenen Alimentation nichts gelesen im Rahmen der Tariferhöhung.
--- End quote ---
Mich verwundert deine Verwunderung. Es wurde mehrfach kolportiert, dass geplant sein soll, die Tarifanpassung mit (dem mutmaßlich zu 99,99% untauglichen Versuch!) einer Rückkehr zu einer amtsangemessenen Besoldung in einem einzigen Gesetz zu kombinieren.
Da dies erwartungsgemäß "etwas länger" dauern könnte, gibt es eben im Dezember schon mal einen Abschlag (ohne "kompliziertes" Gesetz)..
--- End quote ---
Aus welcher offiziellen Quelle wurde es kolportiert? Sei mir nicht böse, dass ich so präzise nachfrage. Mich macht das ziemlich misstrauisch gegenüber dem Besoldungsgesetzgeber. Wie geschrieben, im Rahmen der zusätzlichen amtsangemessene Alimentation, macht ein Abschlag absolut Sinn, aber ohne meiner Meinung nach nicht.
--- End quote ---
Die offizielle Quelle ist doch das Rundschreiben. Steht doch genau so drin.
SwenTanortsch:
Zugleich stellt sich wohl auch die Frage, wieso man im Dezember 2025 mit Abschlagzahlungen beginnen will, wo doch wegen der bundesverfassungsgerichtlichen Dogmatik zum Besoldungsrecht ein sachgerechter Entwurf verhältnismäßig einfach zu erstellen ist. Was reitet die Bundesregierung, Ende August 2025 davon auszugehen, bis Mitte Dezember nicht bereits eine seit mehr als vier Jahren sachlich notwendige Gesetzesinitiative lange zum Abschluss und also durch das Parlament gebracht zu haben? Wieso will man ab jenem Zeitpunkt in drei Monaten - diese Frage stellt Unknown völlig zurecht - dreiprozentige Abschlagszahlungen leisten, wenn man offensichtlich zwangsläufig davon ausgehen muss, dass die Herstellung einer amtsangemessenen Alimentation eine gesetzlich erheblich höhere Anhebung der regelmäßig zu gewährenden Bestandteile im Sinne von Art. 33 Abs. 5 GG erwarten lassen muss? Denn würde man nicht davon ausgehen, dass eine erheblich über der letzten Tarifeinigung notwendige Anhebung sachlich zwingend notwendig wäre, um zu einer amtsangemessenen Alimentation zurückzukehren, hätte man seit mehr als vier Jahren problemlos eine wieder amtsangemessene Alimentation gewähren können.
Die Antworten - denke ich - kann sich jeder selbst geben, der hier nur lang genug mitliest.
Unknown:
--- Zitat von: xap am 26.08.2025 20:41 ---
--- Zitat von: Unknown am 26.08.2025 20:26 ---
--- Zitat von: BVerfGBeliever am 26.08.2025 20:23 ---
--- Zitat von: Unknown am 26.08.2025 20:12 ---Aber nochmal, wieso wird von einem Abschlag gesprochen. Für mich ist ein Abschlag, dass man beispielsweise erstmal 100 Euro bekommt und irgendwann später, den zustehenden Betrag abzüglich des Abschlags.
In diesem Fall, wird der Abschlag 3 Prozent betragen und die Erhöhung liegt bei 3 Prozent. Aus diesem Grund verstehe ich das Wort Abschlag nicht. Man könnte spekulieren, dass es vielleicht mit der amtsangemessenen Alimentation gekoppelt werden soll und so folglich noch weitere Prozente dazukommen. Dann wäre für mich der Abschlag zwar richtig definiert, aber die amtsangemessene Alimentation wäre mal wieder grauenhaft ausgeführt worden. Bisher habe ich vom BMI bezüglich der amtsangemessenen Alimentation nichts gelesen im Rahmen der Tariferhöhung.
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Mich verwundert deine Verwunderung. Es wurde mehrfach kolportiert, dass geplant sein soll, die Tarifanpassung mit (dem mutmaßlich zu 99,99% untauglichen Versuch!) einer Rückkehr zu einer amtsangemessenen Besoldung in einem einzigen Gesetz zu kombinieren.
Da dies erwartungsgemäß "etwas länger" dauern könnte, gibt es eben im Dezember schon mal einen Abschlag (ohne "kompliziertes" Gesetz)..
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Aus welcher offiziellen Quelle wurde es kolportiert? Sei mir nicht böse, dass ich so präzise nachfrage. Mich macht das ziemlich misstrauisch gegenüber dem Besoldungsgesetzgeber. Wie geschrieben, im Rahmen der zusätzlichen amtsangemessene Alimentation, macht ein Abschlag absolut Sinn, aber ohne meiner Meinung nach nicht.
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Die offizielle Quelle ist doch das Rundschreiben. Steht doch genau so drin.
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Hast du Recht mit gehabt.
Zitat aus dem Rundschreiben Vorgesehener Kabinettbeschluss zu Abschlagszahlungen an Besoldungs- und Versorgungsberechtigte im Vorgriff auf die besoldungs- und versorgungsrechtliche Übertragung des Tarifergebnisses 2025/2026 vom BMI D3.
--- Zitat ---Sollen Abschlagszahlungen noch vor Beginn dieser Arbeiten programmiert werden, bedarf es bereits am 3. September 2025 einer Kabinettbefassung über Abschlagszahlungen. Bis dahin kann der Gesetzentwurf zur Übertragung der Tarifeinigung nicht kabinettreif abgestimmt werden. Hintergrund ist, dass mit dem Gesetzentwurf zugleich auch die zwingend erforderliche, aber komplexe und deshalb im Detail sorgfältig abzustimmende Umsetzung der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020 zum Mindestabstand der Besoldung zur Grundsicherung und zur Alimentation kinderreicher Familien erfolgen soll. Beide Vorhaben sind von Verfassungs wegen zusammen zu betrachten. Der Tariflohnindex ist wie der Mindestabstand der Besoldung zur Grundsicherung (mit den daraus folgenden Konsequenzen für das gesamte Besoldungsgefüge) jeweils einer der vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Parameter zur Prüfung einer amtsangemessenen Alimentation, wobei wiederum die Alimentation kinderreicher Familien an das Niveau der amtsangemessenen Alimentation anknüpft.
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https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114508.msg418207.html#msg418207
conny111:
--- Zitat von: MoinMoin am 26.08.2025 15:15 ---
--- Zitat von: Julianx1 am 26.08.2025 14:42 ---Ja genau ::) Man kann dem Groh der Menschen anhand eines Art im GG, welche für sie so theoretisch ist wie die Kapitalwertmethode bei Amazonkauf erklären warum Pensionen so hoch sind??
Nein, Das versteht niemand, und akzeptiert auch niemand. Die Menschen haben ja noch nicht mal das Drei-Säulen-Modell der Rente verstanden. Sie verstehen nur, dass sie 45 Jahre gearbeitet haben und 1400€ Rente bekommen.
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Stimmt.
--- Zitat ---Den ist egal ob du noch PKV oder volle Steurn zahlen musst
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kleiner Hinweis:
von der Rente geht auch PKV/GKV ab und volle Steuern müssen demnächst auch alle Rentner zahlen.
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Demnächst? Ist das jetzt nicht auf 2058 verschoben worden?
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