Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
BVerfGBeliever:
--- Zitat von: MoinMoin am 26.08.2025 19:04 ---oder warum der Beamte mit 2 Kinder so massiv monetär schlechter gestellt sein muss, als der Single Beamte, denn beide bekommen nahezu die gleiche Besoldung, da könnte man, sich durchaus Gedanken darüber machen, ob dies noch dem Leistungsgedanken entspricht.
--- End quote ---
Ähem, was bitte haben "2 Kinder" mit deinem genannten "Leistungsgedanken" zu tun?
Anders formuliert: Du bist doch Angestellter, oder? Wie hoch genau sind noch mal deine ("Leistungsgedanken"-)Kinderzuschläge?
Oder die jedes anderen Angestellten, egal ob im öD oder in der Privatwirtschaft?
Pensionär:
Mich interessiert nun wirklich, wie aA umgesetzt wird.
Unknown:
--- Zitat von: MasterOf am 26.08.2025 19:54 ---
--- Zitat von: Unknown am 26.08.2025 19:34 ---Was ich immer noch nicht verstanden habe. Warum wird ein Abschlag in Höhe von 3 Prozent erwähnt, genau dieses ist doch die Tariferhöhung. Ist das wieder ein Trick vom Gesetzgeber, um es sich danach passend zu drehen, wegen Nachzahlung oder Widerspruch? Mir ist dieses absolut schleierhaft.
--- End quote ---
Weil das Tarifergebnis exakt 3% Lohnerhöhung (mindestens 110€) rückwirkend zum 01.04.2025 vorsieht und genau dieses Ergebnis auf die Beamten übertragen wird.
--- End quote ---
Aber nochmal, wieso wird von einem Abschlag gesprochen. Für mich ist ein Abschlag, dass man beispielsweise erstmal 100 Euro bekommt und irgendwann später, den zustehenden Betrag abzüglich des Abschlags.
In diesem Fall, wird der Abschlag 3 Prozent betragen und die Erhöhung liegt bei 3 Prozent. Aus diesem Grund verstehe ich das Wort Abschlag nicht. Man könnte spekulieren, dass es vielleicht mit der amtsangemessenen Alimentation gekoppelt werden soll und so folglich noch weitere Prozente dazukommen. Dann wäre für mich der Abschlag zwar richtig definiert, aber die amtsangemessene Alimentation wäre mal wieder grauenhaft ausgeführt worden. Bisher habe ich vom BMI bezüglich der amtsangemessenen Alimentation nichts gelesen im Rahmen der Tariferhöhung.
BVerfGBeliever:
--- Zitat von: Unknown am 26.08.2025 20:12 ---Aber nochmal, wieso wird von einem Abschlag gesprochen. Für mich ist ein Abschlag, dass man beispielsweise erstmal 100 Euro bekommt und irgendwann später, den zustehenden Betrag abzüglich des Abschlags.
In diesem Fall, wird der Abschlag 3 Prozent betragen und die Erhöhung liegt bei 3 Prozent. Aus diesem Grund verstehe ich das Wort Abschlag nicht. Man könnte spekulieren, dass es vielleicht mit der amtsangemessenen Alimentation gekoppelt werden soll und so folglich noch weitere Prozente dazukommen. Dann wäre für mich der Abschlag zwar richtig definiert, aber die amtsangemessene Alimentation wäre mal wieder grauenhaft ausgeführt worden. Bisher habe ich vom BMI bezüglich der amtsangemessenen Alimentation nichts gelesen im Rahmen der Tariferhöhung.
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Mich verwundert deine Verwunderung. Es wurde mehrfach kolportiert, dass geplant sein soll, die Tarifanpassung mit (dem mutmaßlich zu 99,99% untauglichen Versuch!) einer Rückkehr zu einer amtsangemessenen Besoldung in einem einzigen Gesetz zu kombinieren.
Da dies erwartungsgemäß "etwas länger" dauern könnte, gibt es eben im Dezember schon mal einen Abschlag (ohne "kompliziertes" Gesetz)..
Unknown:
--- Zitat von: BVerfGBeliever am 26.08.2025 20:23 ---
--- Zitat von: Unknown am 26.08.2025 20:12 ---Aber nochmal, wieso wird von einem Abschlag gesprochen. Für mich ist ein Abschlag, dass man beispielsweise erstmal 100 Euro bekommt und irgendwann später, den zustehenden Betrag abzüglich des Abschlags.
In diesem Fall, wird der Abschlag 3 Prozent betragen und die Erhöhung liegt bei 3 Prozent. Aus diesem Grund verstehe ich das Wort Abschlag nicht. Man könnte spekulieren, dass es vielleicht mit der amtsangemessenen Alimentation gekoppelt werden soll und so folglich noch weitere Prozente dazukommen. Dann wäre für mich der Abschlag zwar richtig definiert, aber die amtsangemessene Alimentation wäre mal wieder grauenhaft ausgeführt worden. Bisher habe ich vom BMI bezüglich der amtsangemessenen Alimentation nichts gelesen im Rahmen der Tariferhöhung.
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Mich verwundert deine Verwunderung. Es wurde mehrfach kolportiert, dass geplant sein soll, die Tarifanpassung mit (dem mutmaßlich zu 99,99% untauglichen Versuch!) einer Rückkehr zu einer amtsangemessenen Besoldung in einem einzigen Gesetz zu kombinieren.
Da dies erwartungsgemäß "etwas länger" dauern könnte, gibt es eben im Dezember schon mal einen Abschlag (ohne "kompliziertes" Gesetz)..
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Aus welcher offiziellen Quelle wurde es kolportiert? Sei mir nicht böse, dass ich so präzise nachfrage. Mich macht das ziemlich misstrauisch gegenüber dem Besoldungsgesetzgeber. Wie geschrieben, im Rahmen der zusätzlichen amtsangemessene Alimentation, macht ein Abschlag absolut Sinn, aber ohne meiner Meinung nach nicht.
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