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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
BVerfGBeliever:
--- Zitat von: MoinMoin am 26.08.2025 15:26 ---
--- Zitat von: BVerfGBeliever am 26.08.2025 14:51 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 26.08.2025 13:38 ---technisch gesehen müsste es doch (so wie ab dem 3. Kind) keine Abschmelzende sondern ansteigende (familien-)einkommensabhängige Sonderzuschläge, damit das gleiche Netto fürs Kind da ist.
Ich hoffe das stellt des BVerfG endlich mal auch für die Kinder 1 und 2 klar, damit dort dieser unlogische Unsinn aufhört.
--- End quote ---
Auch für dich nochmal: Für Kind 1 und 2 gibt es KEINERLEI individuellen Anspruch auf irgendein "Netto" (und wird es auch in Zukunft nicht geben).
Wäre das BVerfG der Meinung, es solle diesen Anspruch geben, hätte es längst in einer der unzähligen Besoldungsentscheidungen der letzten Jahrzehnte entsprechend geurteilt. Hat es aber explizit und wohlweislich nicht. Und zwar in JEDER einzelnen Entscheidung!
--- End quote ---
Stimmt. Ich habe aber auch nicht von Ansprüchen gesprochen, sondern auf die inneren (Un)Logik der Besoldung hingewiesen.
--- End quote ---
Es gibt keine Unlogik.
Die ersten beiden Kinder sollen "ganz überwiegend" aus der Grundbesoldung alimentiert werden, so dass es zu (explizit seitens des BVerfG so vorgesehenen) "Einschränkungen des Lebensstandards" gegenüber kinderlosen Beamten kommt.
Ab dem dritten Kind wären diese Einschränkungen jedoch zu groß (wenn weiterhin "ganz überwiegend" auf die Grundbesoldung zurückgegriffen werden müsste), so dass ein Anspruch auf zusätzliche Alimentation besteht.
Diese Logik ergibt sich seit vielen Jahrzehnten aus der etablierten und immer wieder aufs Neue bestätigten Rechtsprechung des BVerfG.
MoinMoin:
--- Zitat von: BVerfGBeliever am 26.08.2025 16:07 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 26.08.2025 15:26 ---
--- Zitat von: BVerfGBeliever am 26.08.2025 14:51 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 26.08.2025 13:38 ---technisch gesehen müsste es doch (so wie ab dem 3. Kind) keine Abschmelzende sondern ansteigende (familien-)einkommensabhängige Sonderzuschläge, damit das gleiche Netto fürs Kind da ist.
Ich hoffe das stellt des BVerfG endlich mal auch für die Kinder 1 und 2 klar, damit dort dieser unlogische Unsinn aufhört.
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Auch für dich nochmal: Für Kind 1 und 2 gibt es KEINERLEI individuellen Anspruch auf irgendein "Netto" (und wird es auch in Zukunft nicht geben).
Wäre das BVerfG der Meinung, es solle diesen Anspruch geben, hätte es längst in einer der unzähligen Besoldungsentscheidungen der letzten Jahrzehnte entsprechend geurteilt. Hat es aber explizit und wohlweislich nicht. Und zwar in JEDER einzelnen Entscheidung!
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Stimmt. Ich habe aber auch nicht von Ansprüchen gesprochen, sondern auf die inneren (Un)Logik der Besoldung hingewiesen.
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Es gibt keine Unlogik.
Die ersten beiden Kinder sollen "ganz überwiegend" aus der Grundbesoldung alimentiert werden, so dass es zu (explizit seitens des BVerfG so vorgesehenen) "Einschränkungen des Lebensstandards" gegenüber kinderlosen Beamten kommt.
Ab dem dritten Kind wären diese Einschränkungen jedoch zu groß (wenn weiterhin "ganz überwiegend" auf die Grundbesoldung zurückgegriffen werden müsste), so dass ein Anspruch auf zusätzliche Alimentation besteht.
Diese Logik ergibt sich seit vielen Jahrzehnten aus der etablierten und immer wieder aufs Neue bestätigten Rechtsprechung des BVerfG.
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Ja, das ist die innere Logik, die basierend auf den von Menschen gemachten Grundsatz der 4K Familie, sich ergibt, auf der das ganze Besoldungsgefüge aufbaut.
Es gibt aber keine sachlichen, logisch begründbare Argumente, warum es die 4k für immer bleiben muss oder warum es die 4k ist und nicht die 3k oder 5 k Familie ist oder jedes Familienmitglied für sich bzgl. der aA betrachtet wird oder warum der Beamte mit 2 Kinder so massiv monetär schlechter gestellt sein muss, als der Single Beamte, denn beide bekommen nahezu die gleiche Besoldung, da könnte man, sich durchaus Gedanken darüber machen, ob dies noch dem Leistungsgedanken entspricht.
Und solange der Gesetzgeber hier keine neue Grundsätze ausarbeitet, die er sachgerecht begründet, bleibt dieses Prinzip natürlich auch das Maß nach dem das BVerfG die Logik seiner Rechtsprechung ausrichten muss, denn das BVerfG ist ja nicht dazu da Gesetze zu gestalten.
xap:
Vielleicht können die Alpha, Beta und Zetas hier im Faden mal einen Gang runterfahren. Das wäre ganz wunderbar.
Anbei noch besagtes Rundschreiben des BMI. Interessant finde ich am ehesten, dass die Abschlagszahlungen damit begründet werden, in der Kürze der Zeit keinen Gesetzestext, einschließlich der amtsangemessenen Alimentation fertigstellen zu können. In meinen Augen begibt sich die Regierung damit unter einen gewissen Zugzwang ein entsprechendes Gesetz zu erlassen. Man kann ja schließlich nicht weitere fünf Jahre Abschlagszahlungen auf Besoldungserhöhungen leisten.
Unknown:
Was ich immer noch nicht verstanden habe. Warum wird ein Abschlag in Höhe von 3 Prozent erwähnt, genau dieses ist doch die Tariferhöhung. Ist das wieder ein Trick vom Gesetzgeber, um es sich danach passend zu drehen, wegen Nachzahlung oder Widerspruch? Mir ist dieses absolut schleierhaft.
MasterOf:
--- Zitat von: Unknown am 26.08.2025 19:34 ---Was ich immer noch nicht verstanden habe. Warum wird ein Abschlag in Höhe von 3 Prozent erwähnt, genau dieses ist doch die Tariferhöhung. Ist das wieder ein Trick vom Gesetzgeber, um es sich danach passend zu drehen, wegen Nachzahlung oder Widerspruch? Mir ist dieses absolut schleierhaft.
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Weil das Tarifergebnis exakt 3% Lohnerhöhung (mindestens 110€) rückwirkend zum 01.04.2025 vorsieht und genau dieses Ergebnis auf die Beamten übertragen wird.
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