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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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BVerfGBeliever:

--- Zitat von: BalBund am 27.08.2025 19:27 ---Ich habe gesagt, dass StS K kein Freund einer Tabellenanhebung ist, er ist ein klarer Verfechter der Zuschlagsmodelle für Familien bei Beibehaltung der Grundbesoldungen, da günstiger.

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Und auch diesbezüglich scheint sich ja aktuell der "Wind" um 180 Grad gedreht zu haben..

xap:

--- Zitat von: BalBund am 27.08.2025 19:27 ---
--- Zitat von: emdy am 27.08.2025 16:56 ---BalBund hat uns doch heute Morgen erst mitgeteilt, dass sehr fraglich ist, ob der federführende StS K irgendwas mitträgt, was Geld kostet.

Selbst als Verwaltungsbeamter und Haushälter fehlt mir jedes Verständnis dafür, dass eine Pflichtaufgabe wie die amtsangemessene Alimentation von der persönlichen Agenda eines freidrehenden StS abhängen kann. Oder vom BMI/BMF-Hickhack.

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Ich habe gesagt, dass StS K kein Freund einer Tabellenanhebung ist, er ist ein klarer Verfechter der Zuschlagsmodelle für Familien bei Beibehaltung der Grundbesoldungen, da günstiger. Die Sache mit dem Partnereinkommen hat er, wie im Übrigen alle norddeutschen Bundesländer, von Bayern freudig übernommen, also wird es ohne diesen Aspekt auch nicht gehen. Das Forum darf also gerne eine Zahl zwischen Minijob und steuerbefreitem Grundeinkommen wählen und zur Anrechnung bringen.

Die darüber hinaus angeregt diskutierte Frage ist, inwieweit er umsetzen muss, was der politische Hausherr von ihm verlangt. Die zuständigen RL/AL haben jedenfalls alle ein schwarzes Parteibuch. Sein Sekundant dürfte eher der Bundesminister der Finanzen sein, was dem Ganzen eine gewisse Chuzpe gibt.

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Dann dürfte K alsbald zur Belustigung der sonstigen Beteiligten alsbald eine steife Brise entgegen wehen. Und der Sekundant ist weit weg sowie ein politisches Leichtgewicht welches ihm sicher nicht beisteht.

wizzard:
1198 Seiten und ich weiß noch immer nicht, ob das alle Bundesbeamte betrifft oder nur kinderreiche Familien in Mietstufe X, deren eineiige Zwillinge am 29.02. geboren wurden

GoodBye:

--- Zitat von: Unknown am 27.08.2025 19:31 ---
--- Zitat von: BalBund am 27.08.2025 19:27 ---Die Sache mit dem Partnereinkommen hat er, wie im Übrigen alle norddeutschen Bundesländer, von Bayern freudig übernommen, also wird es ohne diesen Aspekt auch nicht gehen. Das Forum darf also gerne eine Zahl zwischen Minijob und steuerbefreitem Grundeinkommen wählen und zur Anrechnung bringen.

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Wollen wir mal hoffen, dass das BVerfG ihm zuvor kommt und ihm erklärt, das es nicht statthaft sein wird.

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Ich frage mich immer, woher diese Menschen kommen, die sich für alles instrumentalisieren und vorspannen lassen.
Aber ich habe die Verwaltung auch zum großen Teil als Opportunistenverein kennengelernt.

Pensionär:

--- Zitat von: GoodBye am 27.08.2025 20:13 ---
--- Zitat von: Unknown am 27.08.2025 19:31 ---
--- Zitat von: BalBund am 27.08.2025 19:27 ---Die Sache mit dem Partnereinkommen hat er, wie im Übrigen alle norddeutschen Bundesländer, von Bayern freudig übernommen, also wird es ohne diesen Aspekt auch nicht gehen. Das Forum darf also gerne eine Zahl zwischen Minijob und steuerbefreitem Grundeinkommen wählen und zur Anrechnung bringen.

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Wollen wir mal hoffen, dass das BVerfG ihm zuvor kommt und ihm erklärt, das es nicht statthaft sein wird.

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Ich frage mich immer, woher diese Menschen kommen, die sich für alles instrumentalisieren und vorspannen lassen.
Aber ich habe die Verwaltung auch zum großen Teil als Opportunistenverein kennengelernt.

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Da hat sich in den letzten zwanzig Jahren hinsichtlich Mentalität und Motivation bei den Behörden einiges geändert.
An dieser Stelle sollten verstärkt Überlegungen über Leistungsanreize bei der Besoldung als dauerender Bestandteil
nachgedacht werden.

Eine Möglichkeit wären In-Sich-Beurlaubungen. Hier ruht das Beamtenverhältnis und die Vergütung/Gehalt ist verhandelbar. M. E. wird dies bei der Bundesanstalt für Arbeit ermöglicht.
 

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