Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
SwenTanortsch:
Nach übereinstimmenden Medienberichten soll die offensichtlich dringend notwendige Solderhöhung für freiwillig Wehrdienstleistende durch einen Sold erfolgen, der künftig dem von Zeitsoldaten gleichgestellt wird, wodurch sie "somit mehr als 2.000 Euro netto monatlich erhalten" sollen (vgl. bspw. https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bundeswehr-wehrdienst-gesetz-kabinett-pistorius).
Frage an die Soldaten unter euch: Sind diese Bezügebeispiele noch aktuell? (ich gehe davon aus, dass sie es noch sind) https://www.bundeswehrkarriere.de/downloads/freiwilliger-wehrdienst/919 Wie schätzt ihr aus eurer Erfahrung die geplante Regelung ein?
Pensionär:
Will jetzt hier in diesem Forum nicht weiter über den Haushalt des Bundes schreiben, da hier mehr juristische Fragen hinsichtlich aA im Vordergrund stehen. Weitere Gedanken, die ich dazu anmerke, werde ich im Bereich Besoldungsrunde 2025 schreiben, sofern die Moderatoren dabei keinerlei Einwendungen herheben.
sailor:
Rechenbeispiel – Gehalt Hauptgefreiter:
A4 Stufe 1: 2.759.23 € + 49,73 € Zulage = 2.808,96 € Brutto Grundgehalt.
BalBund:
--- Zitat von: emdy am 27.08.2025 16:56 ---BalBund hat uns doch heute Morgen erst mitgeteilt, dass sehr fraglich ist, ob der federführende StS K irgendwas mitträgt, was Geld kostet.
Selbst als Verwaltungsbeamter und Haushälter fehlt mir jedes Verständnis dafür, dass eine Pflichtaufgabe wie die amtsangemessene Alimentation von der persönlichen Agenda eines freidrehenden StS abhängen kann. Oder vom BMI/BMF-Hickhack.
--- End quote ---
Ich habe gesagt, dass StS K kein Freund einer Tabellenanhebung ist, er ist ein klarer Verfechter der Zuschlagsmodelle für Familien bei Beibehaltung der Grundbesoldungen, da günstiger. Die Sache mit dem Partnereinkommen hat er, wie im Übrigen alle norddeutschen Bundesländer, von Bayern freudig übernommen, also wird es ohne diesen Aspekt auch nicht gehen. Das Forum darf also gerne eine Zahl zwischen Minijob und steuerbefreitem Grundeinkommen wählen und zur Anrechnung bringen.
Die darüber hinaus angeregt diskutierte Frage ist, inwieweit er umsetzen muss, was der politische Hausherr von ihm verlangt. Die zuständigen RL/AL haben jedenfalls alle ein schwarzes Parteibuch. Sein Sekundant dürfte eher der Bundesminister der Finanzen sein, was dem Ganzen eine gewisse Chuzpe gibt.
Unknown:
--- Zitat von: BalBund am 27.08.2025 19:27 ---Die Sache mit dem Partnereinkommen hat er, wie im Übrigen alle norddeutschen Bundesländer, von Bayern freudig übernommen, also wird es ohne diesen Aspekt auch nicht gehen. Das Forum darf also gerne eine Zahl zwischen Minijob und steuerbefreitem Grundeinkommen wählen und zur Anrechnung bringen.
--- End quote ---
Wollen wir mal hoffen, dass das BVerfG ihm zuvor kommt und ihm erklärt, das es nicht statthaft sein wird.
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