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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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PolareuD:
Eine Anrechnung von Partnereinkommen ist unzulässig. Beamte dürfen in dem Zusammenhang rechtlich nicht anders gestellt werden als Angestellte, ansonsten würde ein Verstoß gegen Art. 3 GG vorliegen.

Noch bewegt sich mein Videokonsum in normalen Spähren, aber wenn die Besoldungsgesetzgeber weiterhin so ein Schmarn produzieren, kann ich für nichts garantieren.  ;)

NelsonMuntz:

--- Zitat von: PolareuD am 18.09.2025 14:52 ---Eine Anrechnung von Partnereinkommen ist unzulässig. Beamte dürfen in dem Zusammenhang rechtlich nicht anders gestellt werden als Angestellte, ansonsten würde ein Verstoß gegen Art. 3 GG vorliegen.

Noch bewegt sich mein Videokonsum in normalen Spähren, aber wenn die Besoldungsgesetzgeber weiterhin so ein Schmarn produzieren, kann ich für nichts garantieren.  ;)

--- End quote ---

Ich rede hier nicht von Abzügen, sondern vom Wegfall von Zulagen (die dann für einen arbeitslosen Partner überhaupt erstmal eine signifikante Dimension erreichen müssten). Der Angestellte da draußen muss ohnehin sehen, wie er zurechtkommt. Einen Anspruch auf Versorgung von Partner und Kindern entfällt dort komplett. Egal!

Drücke Dir für Dein Videokonsumverhalten die Daumen ;)

PolareuD:
Für die meisten Zulagen gilt, dass die Ämterwertigkeit nicht nivelliert werden darf. Für FamZ gilt das eingeschränkt. Mit hoher Wahrscheinlichkeit dürfen diese aber nicht über Laufbahngruppen hinweg zur Ämternivellierung führen.

Mehr Klarheit erhoffe ich mir vom anstehenden Beschluss des BVerfG.

SwenTanortsch:
Lass Dir von PolareuD nichts erzählen, Nelson. Wir wohnen in der Nachbarschaft und haben beide bis vor rund zwei Jahren noch regelmäßig Gerichtsentscheidungen, Fachliteratur und Gesetzesbegründungen gelesen, um dann zu erkennen, dass das nichts bringt, um das Thema zu verstehen. Seitdem schauen wir jeden Abend zwei bis drei dieser Videos gemeinsam, wodurch wir die Besoldungsgesetzgebung nur immer noch besser verstanden haben. Nicht wenige Besoldungesetzgeber bestätigen darüber hinaus auf Rückfrage, dass es ihnen schon seit rund fünf Jahren genauso geht. Diesen Vorsprung kann keiner von uns mehr aufholen.

MasterOf:
Der Haushalt 2025 wurde heute verabschiedet - damit würde doch einem neuen Entwurf nichts mehr im Wege stehen oder?
Und kennt sich jemand damit aus, ob im Haushalt nun Mittel für aA bereitgestellt werden?

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