Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
SwenTanortsch:
--- Zitat von: BVerfGBeliever am 19.09.2025 13:44 ---
--- Zitat von: SwenTanortsch am 19.09.2025 12:38 ---Da nun der Beamte seine volle Arbeitskraft dem Dienstherrn stets zur vollen Verfügung stellt - das ist die Folge des Dienst- und Treueverhältnisses, in dem er sich befindet -, erwächst ihm auch das Recht auf Vollalimentation.
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Yep, ich habe eben im Beschluss 2 BvL 3/15 vom 28.11.2018 (den ich vorher nicht kannte) in Randnummer 26 bis 30 gelernt, dass der von dir beschriebene Hauptberuflichkeitsgrundsatz ebenfalls zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums zählt.
In den Randnummern 31 bis 34 werden darüber hinaus auch noch mal schön das Leistungsprinzip sowie das Abstandsgebot erläutert.
(https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/11/ls20181128_2bvl000315.html?nn=148438)
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Das freut mich, BVerfG. Denn genauso ist es - es nützt nichts, einzelne Sätze von Entscheidungen zu betrachten, sondern es ist die betreffende bundesverfassungsgerichtliche Rechtsprechung zum jeweiligen Rechtsgebiet als Ganze in den Blick zu nehmen, was das Bundesverfassungsgericht den Fachgerichten ebenso abverlangt, sofern diese eine Richtervorlage formulieren wollen, die also zu einem konkreten Normenkontrollverfahren führt. An dieser Stelle angekommen, können wir mit 2 weitermachen.
Verwaltungsgedöns:
Ich will nicht nerven. Aber ich habe zwischendurch immer wieder die Ahnung, dass wir zwar eine Nachzahlung bekommen, der Gesetzgeber in Zukunft aber zwei Fliegen mit einer Klappe schlägt. Ich finde es sehr auffällig, wie oft sich derzeit Regierungsvertreter zur Höhe von Pensionen und Bürgergeld äußern. Ist die Höhe des Bürgergeldes verfassungsrechtlich geschützt? Ansonsten würde ich als Kanzler die Sozialleistungen radikal auf die Hälfte zusammenschießen und die Beamten mit ihren Forderungen ins Leere laufen lassen. Wirtschaftlich könnte das sogar womöglich gesund für die BRD sein. Man würde mehr Leute in Lohn und Brot zwingen und die Teilzeitaufstocker werden gezwungen, vollzeit zu arbeiten. Dann stehen wir mit der 115 Prozent Klausel jedenfalls schon deutlich besser dar.
Bastel:
--- Zitat von: Verwaltungsgedöns am 19.09.2025 13:59 ---Ist die Höhe des Bürgergeldes verfassungsrechtlich geschützt? Ansonsten würde ich als Kanzler die Sozialleistungen radikal auf die Hälfte zusammenschießen und die Beamten mit ihren Forderungen ins Leere laufen lassen.
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Leider ja. PS: Solange die Hartz4 Partei SPD am Tisch sitzt, wird sich nicht viel ändern.
Malkav:
--- Zitat von: Verwaltungsgedöns am 19.09.2025 13:59 ---Ist die Höhe des Bürgergeldes verfassungsrechtlich geschützt?
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Ja die Sätze wurden und werden regelmäßig beklagt und viele Leistungen zur Sicheurng des Existenzminimums werden vom BVerfG unmittelbar aus der Menschenwürde des Art. 1 GG hergeleitet. Sie sind damit bei Fortgeltung des GG gem. Art. 79 GG auch nicht änderbar. Da bleibt faktisch kein Raum zur Kürzung insbesondere der Regelsätze. Hinsichtlich der steigenden Kosten der Unterkunft ist dem Gesetzgeber auch verwehrt einsparungen durch (zu gering bemessene) Pauschalierungen vorzunehmen. Es sind stets angemessene Kosten der Unterkunft zu übernehmen und seien diese in München oder Hamburg noch so hoch.
--- Zitat von: Verwaltungsgedöns am 19.09.2025 13:59 ---Wirtschaftlich könnte das sogar womöglich gesund für die BRD sein.
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Wir sind uns einig, dass nahezu 100% der Sozialleistungen verkonsumiert werden? Mir fehlt die ökonomische Fantasie (und die entsprechende Fachbildung) wie es ein gesamtwirtschaftlicher Vorteil sein soll, der Wirtschaft kurzfristig Konsumausgaben in Milliardenhöhe zu entziehen. Vielmehr würde die Binnennachfrage einbrechen und Deutschland noch exportabhängiger werden, was in den aktuellen geopolitischen Zeiten wohl eher kein Vorteil wäre.
Aber damit entfernen wir uns wieder vom Thema ;)
Ozymandias:
Auch das Existenzminimum ist verfassungsrechtlich geschützt. Der Grundfreibetrag ist auch so eine Sache, dazu sind auch Klagen anhängig, erscheint zu gering.
Man kann auch nicht ohne Ende sanktionieren, wie es die Behörden teilweise gerne hätten. Asylbewerber kriegen auch nur rund 100 Euro weniger als Bürgergeldempfänger. Also am unteren Ende kann man nicht wirklich viel einsparen, außer mehr Leute in Arbeit zu "zwingen" bewegen.
Aber wenn man die Leute in mehr Mindestlohn-Jobs "zwingt", dann gibt es eben andere Sozialleistungen oben drauf, Wohngeld/Kinderzuschlag, etc. Landet dann in einer anderen Statistik und man kann es als Erfolg verkaufen.
Wohngeldantrag dauert aber teilweise 12-24 Monate. ::)
Das ganze gesellschaftliche Gefüge ist außer Rand und Band, aber Hauptsache es gibt keine Trailer Parks und Gated Communities in Deutschland. :-X Die Politik ist da leider einer der größten Wohlstandszerstörer, aber mimimi nur keine vernünftige Wirtschaftspolitik.
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