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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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BVerfGBeliever:

--- Zitat von: Hummel2805 am 23.11.2023 07:07 ---Deshalb wird der AEZ auch Anfang 2024 kommen!

--- End quote ---


--- Zitat von: Hummel2805 am 20.01.2024 08:34 ---Deshalb wäre es wichtig, dass beim AEZ bis Juni alles steht, drückt mal hier fest die Daumen!

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--- Zitat von: Hummel2805 am 20.09.2025 15:01 ---Wir sollten hier mal mit dem AEZ Schwachsinn aufhören, der zutiefst ungerecht ist.

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Von "1" nicht auf "0", sondern auf "-1" (in Swens Klassifikation)..

SwenTanortsch:

--- Zitat von: Alexander79 am 20.09.2025 15:13 ---
--- Zitat von: Hummel2805 am 20.09.2025 15:01 ---Wir sollten hier mal mit dem AEZ Schwachsinn aufhören, der zutiefst ungerecht ist.
Die Beamtenfamilie in Berlin mit Mietstufe 5 zahlt zwar mehr Miete, hat aber nicht die Fahrtkosten von der Beamtenfamilie die in Brandenburg mit Mietstufe 1 oder 2 lebt und nach Berlin zur Arbeit hinein pendelt.

Hinzu kommt noch, nehmen wir mal an, von der Beamtenfamilie gehen noch 2 Kinder zur Kita.
Die Berliner Familie zahlt nur Essensgeld für 2 Kinder von ca. 50 € im Monat.
Die Brandenburger Familie zahlt auch Essensgeld für 2 Kinder von 50 € im Monat, dazu kommen aber noch Kitagebühren von mindestens 500 € für beide Kinder.

Ihr sehr ja an diesem Beispiel nur, dass der AEZ völlig absurd und rechtswidrig ist!

--- End quote ---

Es gibt keine absolute Gerechtigkeit.
Du kannst ja in Brandenburg wohnen und per ÖPNV nach Berlin fahren, kostet dich dann aktuell nächstes Jahr ca 63 € im Monat.

Und auch das mit der Kita ändert sich nicht.

Wird einfach die Grundbesoldung angehoben hat der in Berlin immernoch keine KiTa Gebühren im Gegensatz zu dem in Brandenburg.

Die 500€ Unterschied bleiben also bestehen.

Es wird immer welche geben die sich benachteiligt fühlen werden.
Das Komplexe liegt höchstens darin, die Anzahl so gering wie möglich zu halten.

Grundsätzlich bin ich aber auch für die Grundbesoldung, denn irgendwann sind die Kinder ausm Haus.

--- End quote ---

Nein, Alexander, das Komplexe liegt nicht darin, die Anzahl derer so gering wie möglich zu halten, die sich benachteiligt fühlen werden, sondern das Komplexe liegt darin, die tatsächlichen Verhältnisse im Rahmen des Verfassungsrechts anzukennen. Verfassungsrechtlich ist dann allerdings nichts Komplexes zu erkennen, sondern einfach dem Alimentationsprinzips Genüge zu tun. Denn da gibt es nichts, was irgendwie kompliziert sein sollte, weil die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in ihren Konsequenzen einfach ist, wie ich das gerade an den Zitaten Andreas Voßkuhles noch einmal gezeigt habe.

Politisch ist die Sache allerdings kompliziert, weil es darum geht, die tatsächlichen Verhältnisse zu akzeptieren, die man seit Jahr und Tag im Besoldungsrecht ignoriert. Das ist das einzig wirklich Komplizierte an der Sache, nämlich sich und anderen öffentlich einzugestehen, dass man seit Jahr und Tag als politische Verantwortungsträger konzertiert und zielgerichtet zum eigenen Nutzen - jener liegt darin, dass man den Bediensteten ihr grundrechtsgleiches Individualrecht verfassungswidrig vorenthält, um so freiwerdende Haushaltsmittel anderweitig umzuwidmen und mit diesen Mittel hier eigene politische Projekte und Zielsetzungen voranzutreiben - handelt und damit gezielt Verfassungsrecht zulasten derer bricht, mit denen man sich in einem gegenseitigen Dienst- und Treueverhältnis befindet.

Das anzuerkennen, ist den betreffenden politischen Verantwortungsträgern in allen 17 Rechtskreisen weiterhin unmöglich, obgleich die Beweislast gegen sie offensichtlich erdrückend ist.

Die unbegründete Beschwörung von ritualisierten Floskeln hat entsprechend weniger was von einer Besoldungsgesetzgebung als vielmehr Familienähnlichkeit mit Voodoo-Praktiken. Es scheint, als meinte man, politisch nur lang genug auf die Puppe Alimentationsprinzip einstechen zu brauchen, bis so der Schadzauber Realität werden würde.

Die Konsequenz solch politischer Regentänzerei, also der Verweigerung der Anerkennung (verfassungs)rechtlicher Realitäten und darin der tatsächlichen Verhältnisse höhlt den Konsenz zwischen Regierenden und Regierten aus und unterminiert so den Gesellschaftsvertrag. Deshalb spreche ich wiederkehrend vom Besoldungsrecht als eine schwärende Wunde des Verfassungsrechts.

Alexander79:

--- Zitat von: SwenTanortsch am 20.09.2025 15:51 ---Nein, Alexander, das Komplexe liegt nicht darin, die Anzahl derer so gering wie möglich zu halten, die sich benachteiligt fühlen werden, sondern das Komplexe liegt darin, die tatsächlichen Verhältnisse im Rahmen des Verfassungsrechts anzukennen.

--- End quote ---
Du hast mich falsch verstanden.
Auch wenn verfassungsrechtlich alimentiert werden würde und ich werf jetzt einfach mal in den Raum.
Die Grundbesoldung wird pauschal um 20% erhöht.
Auch dann wird sich jemand benachteiligt fühlen, weil der Beamte X in der Kommune A 1000€ Miete zahlen muss und 2 Kinder hat und der Beamte Y in der Kommune B nur 500€ und dadurch unterm Strich Summe Z mehr hat als der Beamte X.

Und sorry, in gewisser Weise, wenn ich es objektiv betrachte kann ich das durchaus nachvollziehen.
Denn der eine Beamte setzt 2 Kinder in die Welt und kürzt damit sein "Eigenbehalt" um meinetwegen 1000€ im Monat und der andere Beamte "verprasst" sein komplettes Geld, geht auf Reisen und lässt sich später die Pension von den Kindern des anderen Beamten bezahlen.

So funktioniert unser Staat auf Dauer nicht.

Das dies verfassungsrechtlich theoretisch möglich wäre mag sein, aber da werf ich dann auch mal Art 6 (1) GG in den Raum.

xap:

--- Zitat von: Hummel2805 am 20.09.2025 15:01 ---Wir sollten hier mal mit dem AEZ Schwachsinn aufhören, der zutiefst ungerecht ist.
Die Beamtenfamilie in Berlin mit Mietstufe 5 zahlt zwar mehr Miete, hat aber nicht die Fahrtkosten von der Beamtenfamilie die in Brandenburg mit Mietstufe 1 oder 2 lebt und nach Berlin zur Arbeit hinein pendelt.

Hinzu kommt noch, nehmen wir mal an, von der Beamtenfamilie gehen noch 2 Kinder zur Kita.
Die Berliner Familie zahlt nur Essensgeld für 2 Kinder von ca. 50 € im Monat.
Die Brandenburger Familie zahlt auch Essensgeld für 2 Kinder von 50 € im Monat, dazu kommen aber noch Kitagebühren von mindestens 500 € für beide Kinder.

Ihr sehr ja an diesem Beispiel nur, dass der AEZ völlig absurd und rechtswidrig ist!

--- End quote ---

An deiner Stelle würde ich erstmal die Mietstufen recherchieren bevor (mal wieder) Blödsinn von sich gegeben wird. Ist ja gruselig dieser Schwachsinn.

Rheini:

--- Zitat von: Alexander79 am 20.09.2025 16:18 ---
--- Zitat von: SwenTanortsch am 20.09.2025 15:51 ---Nein, Alexander, das Komplexe liegt nicht darin, die Anzahl derer so gering wie möglich zu halten, die sich benachteiligt fühlen werden, sondern das Komplexe liegt darin, die tatsächlichen Verhältnisse im Rahmen des Verfassungsrechts anzukennen.

--- End quote ---
Du hast mich falsch verstanden.
Auch wenn verfassungsrechtlich alimentiert werden würde und ich werf jetzt einfach mal in den Raum.
Die Grundbesoldung wird pauschal um 20% erhöht.
Auch dann wird sich jemand benachteiligt fühlen, weil der Beamte X in der Kommune A 1000€ Miete zahlen muss und 2 Kinder hat und der Beamte Y in der Kommune B nur 500€ und dadurch unterm Strich Summe Z mehr hat als der Beamte X.

Und sorry, in gewisser Weise, wenn ich es objektiv betrachte kann ich das durchaus nachvollziehen.
Denn der eine Beamte setzt 2 Kinder in die Welt und kürzt damit sein "Eigenbehalt" um meinetwegen 1000€ im Monat und der andere Beamte "verprasst" sein komplettes Geld, geht auf Reisen und lässt sich später die Pension von den Kindern des anderen Beamten bezahlen.

So funktioniert unser Staat auf Dauer nicht.

Das dies verfassungsrechtlich theoretisch möglich wäre mag sein, aber da werf ich dann auch mal Art 6 (1) GG in den Raum.

--- End quote ---

Genau. Und ich pladiere schon seit Jahren dafür das je mehr Steuern man zahlt, freie Fahrt auf deutschen Autobahnen hat. Endlich wieder ein Anreiz für kinderlose Beamte, einen Porsche zu kaufen und damit den wichtigsten Wirtschaftteil in Deutschlan zu unterstützen.

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