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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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SwenTanortsch:

--- Zitat von: BVerfGBeliever am 21.09.2025 12:19 ---
--- Zitat von: SwenTanortsch am 21.09.2025 12:09 ---Die 50,8 Mio €, die auf der Seite 2 genannt werden, sind in den dort genannten 279,9 Mio € nicht enthalten

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Nur kurz fürs Protokoll: Auf Seite 41/42 (hatte ich auch erst nicht gesehen) werden die 279,9 Mio. unterteilt: Besoldungsanpassung 155,9 Mio., Versorgungsanpassung 73,2 Mio., Versorgungsrücklagen 50,8 Mio. (34,5 Mio. plus 16,3 Mio.).

Ansonsten gebe in dir in allem völlig Recht und bin ebenfalls schon sehr gespannt, wie der nächste Gesetzentwurf aussehen wird..

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Sehr gut, das verringert den Differenzbetrag zwischen beiden Berechnungen deutlich und zeigt, dass beide Methodiken eine Relation beschreiben, die sich ähnelt.

Lege ich also die vorhin dargestellte Methode zugrunde und gehe davon aus, dass eine um 1,2 % vollzogene Anhebung zum April 2021 zu Mehrkosten von 229,1 Mio. € (und nicht 279,9 Mio. €) geführt hat und korrigiere ich zugleich meinen weiteren Fehler, dass ich für 2021 von acht Monaten der Anhebung ausgegangen bin, während aber mit dem April von neun Monaten auszugehen ist, dann ist von einem zu heute noch nicht verbraucherpreisbereinigten Betrag von 254,56 € auszugehen. Verbraucherpreisbereinigt ergibt sich dann für 2025 ein Betrag von 303,6 Mio. €, der sich mit einer Abweichung von rund fünf % schlüssig zu Deinem Betrag von rund 319 Mio. € verhält.

Es dürfte folglich wahrscheinlich sein, dass heute eine einprozentige Anhebung der Besoldung zu Belastungen des Bundeshaushalts durch die entstehenden Besoldungs- und Versorgungskosten zwischen rund 300 und 320 Mio. € führen sollte.

Dem, was Bal gerade geschrieben hat, ist darüber hinaus nichts hinzuzufügen: Jeder Bundesbeamte, der alsbald ein Grundgehalt erhalten wird, dass prozentual höher angehoben wird, als es die Tarifeinigung für Tarifbeschäftigten geregelt hat, hat durchaus Grund zur Freude, weil das durchaus überraschend käme (weshalb ich auch weiterhin nur bedingt daran glauben mag, dass das auch tatsächlich so kommen sollte) - aber am Ende wäre es noch viel überraschender, wenn die ggf. absehbare Anhebung der Grundgehälter im Vergleich zu den vom BMI im letzten Jahr tatsächlich zugegebenen Fehlbeträgen tatsächlich mehr als Brosamen werden dürfte.

Die Freude dürfte also durchaus groß sein, eben weil nun tatsächlich mal ein Schrittchen in die richtige Richtung vollzogen werden würde, aber bliebe eben Freude über Brosamen - wobei jede Bewegung in eine positive Richtung bereits eine gute Nachricht ist, da das Druck auf andere Dienstherrn ausübte.

Es ist gut, dass wir auch hier im Forum fleißige Kläger gegen die Bundesbesoldung haben. Sobald hier Vorlagen gegeben sein werden, wird sich das Druckpotenzial auch gegen den Bund offensichtlich erhöhen lassen.

Sofern sich Berlin darüber hinaus im Gefolge der angekündigten Pilotentscheidung dazu veranlasst sehen sollte, die Grundgehaltssätze erheblich anzuheben - auch das wird nur durch einen starken Zwang erfolgen -, würde das wiederum nicht nur Druck auf die anderen Länder, sondern vor allem auch auf den Bund ausüben, da es dann für Bundesbeamten mit Dienstsitz in Berlin deutlich attraktiver werden könnte, einen Dienstherrnwechsel vorzunehmen.

Nun gut, schauen wir also mal, was uns der Zweite Senat in näherer Zukunft präsentieren wird. Danach werden wir auf jeden Fall deutlich schlauer als jetzt sein.

xap:

--- Zitat von: BalBund am 21.09.2025 14:14 ---
--- Zitat von: bebolus am 20.09.2025 21:40 ---
Danke Dir. In Prozenten wäre das.. einstellig? Richtig?

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Das ist - wie zwischenzeitlich durch Swen und andere ausgerechnet wurde - korrekt.

Ein "Upgrade" um X Milliarden ist dem Finanzminister in Zeiten leerer Kassen schlicht nicht zu verkaufen und würde meiner Auffassung nach ohne ein im Wortlaut einschlägiges Urteil der BVerfG auch keine Mehrheit im Bundestag finden. Dafür ist das Gericht nicht bekannt.

Wenn man aber einen "tollen" Plan entwickelt, der eine jährliche Anpassungssteigerung unter Nichtbeachtung etwaiger Inflationsentwicklungen bis, sagen wir einmal 2033 eine moderate prozentuale Anpassung vorsieht, dann sieht die böse Zahl gleich viel weniger böse aus und verschwindet fast im Gesamthaushalt.

Wie, das passt den Beamten nicht? Dann sollen sie doch klagen...

--- End quote ---

Da hilft dann nur die Reduzierung der regelmäßigen Wochenarbeitszeit bei gleichbleibender Besoldung. Problem gelöst.

Rollo83:

--- Zitat von: xap am 21.09.2025 16:25 ---
--- Zitat von: BalBund am 21.09.2025 14:14 ---
--- Zitat von: bebolus am 20.09.2025 21:40 ---
Danke Dir. In Prozenten wäre das.. einstellig? Richtig?

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Das ist - wie zwischenzeitlich durch Swen und andere ausgerechnet wurde - korrekt.

Ein "Upgrade" um X Milliarden ist dem Finanzminister in Zeiten leerer Kassen schlicht nicht zu verkaufen und würde meiner Auffassung nach ohne ein im Wortlaut einschlägiges Urteil der BVerfG auch keine Mehrheit im Bundestag finden. Dafür ist das Gericht nicht bekannt.

Wenn man aber einen "tollen" Plan entwickelt, der eine jährliche Anpassungssteigerung unter Nichtbeachtung etwaiger Inflationsentwicklungen bis, sagen wir einmal 2033 eine moderate prozentuale Anpassung vorsieht, dann sieht die böse Zahl gleich viel weniger böse aus und verschwindet fast im Gesamthaushalt.

Wie, das passt den Beamten nicht? Dann sollen sie doch klagen...

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Da hilft dann nur die Reduzierung der regelmäßigen Wochenarbeitszeit bei gleichbleibender Besoldung. Problem gelöst.

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Wird bestimmt genau so möglich sein, 1.000%.

Rollo83:

--- Zitat von: BVerfGBeliever am 21.09.2025 14:30 ---
--- Zitat von: BalBund am 21.09.2025 14:14 ---Ein "Upgrade" um X Milliarden ist dem Finanzminister in Zeiten leerer Kassen schlicht nicht zu verkaufen und würde meiner Auffassung nach ohne ein im Wortlaut einschlägiges Urteil der BVerfG auch keine Mehrheit im Bundestag finden. Dafür ist das Gericht nicht bekannt.

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Swen hat gestern Abend sehr eindrücklich dargelegt, dass alle 17 Besoldungsgesetzgeber sämtliche Entscheidungen des BVerfG der letzten fünfzehn Jahre wissentlich und willentlich in gröbster Art und Weise missachtet haben.

Somit würde ich nicht ausschließen, dass die nächste Entscheidung aus Karlsruhe einen Inhalt haben könnte, "für den das Gericht nicht bekannt ist".. :)

--- End quote ---

Kannst du mir einen plausiblen Grund nennen warum der Besoldungsgesetzgeber die letzten 15 Jahre sich einen feuchten Dreck für die Entscheidung des BVerfG interessiert hat und sich das jetzt plötzlich ändern sollte?

Die letzten 15 Jahre wurde Karlsruhe wissenschaftlich missachtet aber jetzt plötzlich reagiert der DH darauf. Das macht doch komplett 0,0 Sinn.

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