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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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BVerfGBeliever:

--- Zitat von: SwenTanortsch am 21.09.2025 12:09 ---Die 50,8 Mio €, die auf der Seite 2 genannt werden, sind in den dort genannten 279,9 Mio € nicht enthalten

--- End quote ---

Nur kurz fürs Protokoll: Auf Seite 41/42 (hatte ich auch erst nicht gesehen) werden die 279,9 Mio. unterteilt: Besoldungsanpassung 155,9 Mio., Versorgungsanpassung 73,2 Mio., Versorgungsrücklagen 50,8 Mio. (34,5 Mio. plus 16,3 Mio.).

Ansonsten gebe in dir in allem völlig Recht und bin ebenfalls schon sehr gespannt, wie der nächste Gesetzentwurf aussehen wird..

GoodBye:
Wenn man das stumpf mit den knapp 30 Prozent rechnet, und von einem Zuschlag für Kind 3 und 4 wie in BW ausgeht (jeweils 1000 Euro), kommt für die Konstellation zweimal Bundesbeamte A14, 4 Kinder, 100% und 50% ein Fehlbetrag von knapp 30.000 Euro netto pro Jahr heraus.

Es sind natürlich bereits ca. 14k brutto Unterschied beim Zuschlag für Kind 3 und 4.

BVerfGBeliever:
An den genannten Zahlen sieht man übrigens noch mal schön, wie "frech" der letztjährige Entwurf tatsächlich war:

- Eine Anhebung um 10% würde zwischen 3 und 4 Mrd. kosten und wäre mutmaßlich noch immer nicht vollumfänglich verfassungskonform (siehe Swens Beitrag).
- Unser Gesetzgeber wollte uns hingegen lediglich 139 Mio. (!) pro Jahr zugestehen, siehe Seite 3 und 68.

BalBund:

--- Zitat von: bebolus am 20.09.2025 21:40 ---
Danke Dir. In Prozenten wäre das.. einstellig? Richtig?

--- End quote ---

Das ist - wie zwischenzeitlich durch Swen und andere ausgerechnet wurde - korrekt.

Ein "Upgrade" um X Milliarden ist dem Finanzminister in Zeiten leerer Kassen schlicht nicht zu verkaufen und würde meiner Auffassung nach ohne ein im Wortlaut einschlägiges Urteil der BVerfG auch keine Mehrheit im Bundestag finden. Dafür ist das Gericht nicht bekannt.

Wenn man aber einen "tollen" Plan entwickelt, der eine jährliche Anpassungssteigerung unter Nichtbeachtung etwaiger Inflationsentwicklungen bis, sagen wir einmal 2033 eine moderate prozentuale Anpassung vorsieht, dann sieht die böse Zahl gleich viel weniger böse aus und verschwindet fast im Gesamthaushalt.

Wie, das passt den Beamten nicht? Dann sollen sie doch klagen...

BVerfGBeliever:

--- Zitat von: BalBund am 21.09.2025 14:14 ---Ein "Upgrade" um X Milliarden ist dem Finanzminister in Zeiten leerer Kassen schlicht nicht zu verkaufen und würde meiner Auffassung nach ohne ein im Wortlaut einschlägiges Urteil der BVerfG auch keine Mehrheit im Bundestag finden. Dafür ist das Gericht nicht bekannt.

--- End quote ---

Swen hat gestern Abend sehr eindrücklich dargelegt, dass alle 17 Besoldungsgesetzgeber sämtliche Entscheidungen des BVerfG der letzten fünfzehn Jahre wissentlich und willentlich in gröbster Art und Weise missachtet haben.

Somit würde ich nicht ausschließen, dass die nächste Entscheidung aus Karlsruhe einen Inhalt haben könnte, "für den das Gericht nicht bekannt ist".. :)

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