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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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Verwalter:
So, jetzt möchte ich mal eine Lanze für Swen brechen. Auch wenn ich mich in diesem Forum sehr zurückhalte. Wer als Nichtjurist die Materie so wie er durchdringt und mittlerweile von den Spitzenverbänden der Gewerkschaften zur Thematik eingeladen wird, hat für mich das Bundesverdienstkreuz verdient 😉 Veröffentlichungen in Fachzeitschriften und selbst die Tatsache, dass Swen von einem Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Battis zitiert wird, sprechen für sich. Dies völlig selbstlos, wie ich im persönlichen Kontakt mit ihm erfahren konnte.
Ich gehe fest davon aus, dass seine Ausführungen auch in der Entscheidung des BVerfG zur Berliner Besoldung einfließen werden. Insofern an dieser Stelle großen Dank!
Was mir immer durch den Kopf geht, ist die Tatsache, dass wir die Problematik mit den 17 Besoldungsgesetzgebern bereits im „letzten Jahrtausend“ hatten. Mit der Folge, dass es aufgrund des Konkurrenzdruckes zu einer einheitlichen Bundesbesoldung kam. Nun ist die Situation ähnlich und die Probleme verdichten sich insbesondere in Berlin, wo Bundes- und Landesbehörden nebeneinander arbeiten und dies unten denselben Lebensbedingungen.
Insofern nehme ich es dem damaligen Berliner Senat übel, der über eine Bundesratsinitiative die Grundgesetzänderung (Föderalismusreform I) angeschoben hat. Die Auswirkungen sind allen bekannt und Kohorten von Juristen sind in der Verwaltung und den Gerichten damit beschäftigt, die Folgen dieser GG-Änderung wieder glattzuziehen. Der gemeine Beamte wurde zum Aderlass (Sonderopfer) für die Haushaltssanierung und wenn er nicht jedes Jahr einen Widerspruch gefertigt hat, trägt zur indirekten Haushaltssanierung bei. Selbst diejenigen, die geklagt oder Widerspruch eingelegt haben, sanieren den Haushalt durch den inflationsbedingten Kaufkraftverlust und den gesetzlichen Ausschluss von Verzugszinsen. Alles insgesamt ein Spiel auf Zeit.

Im Koalitionsvertrag steht etwas von Entbürokratisierung. Wie viele VZÄ könnte man wohl einsparen, wenn es wieder eine einheitliche Gesetzgebung in Bezug auf Besoldung, Laufbahnrecht und Versorgung geben würde?

Eine Idee hätte ich noch: Warum hat sich eigentlich noch kein Startup auf die zeitnahe Geltendmachung von Besoldungswidersprüchen für Beamte. Ich sehe da einen Markt à la ! Aboalarm ;)

andreb:

--- Zitat von: Alexander79 am 17.10.2025 11:23 ---
--- Zitat von: Durgi am 17.10.2025 08:51 ---Ein Rundschreiben ist verwaltungsinterne Kommunikation, keine Rechtsquelle und schon gar keine Zahlungsanweisung. Es entfaltet keine unmittelbare Außenwirkung gegenüber dem Beamten (§ 44 VwVfG). Es beschreibt lediglich, wie eine Behörde momentan gedenkt zu handeln.
Das kann morgen wieder geändert oder aufgehoben werden – ohne Rechtsmittelmöglichkeit.

--- End quote ---
44VwVfG bezieht sich auf einen Verwaltungsakt, warum er nichtig ist.
Zitat:"
Hinweis: Kein Erfordernis zur Erhebung von Widersprüchen im Jahr 2024 zur Gewährleistung einer amtsangemessenen Alimentation auf Bundesebene

Es wird darauf hingewiesen, dass es für Besoldungs- oder Versorgungsberechtigte in Bezug auf die Gewährleistung einer amtsangemessenen Alimentation auf Bundesebene auch für das Jahr 2024 nicht erforderlich und auch nicht vorsorglich geboten ist, zur vollständigen Wahrung ihrer Rechtspositionen auch für vergangene Jahre Widersprüche zu erheben. Das Rundschreiben des BMI vom 14. Juni 2021 zur amtsangemessenen Alimentation betreffend den Umgang mit erhobenen Widersprüchen bzw. geltend gemachten Ansprüchen hat weiterhin Bestand. Mit ihm verzichtet der Bund seit dem Jahr 2021 fortlaufend auf das Erfordernis einer haushaltsjahrnahen Geltendmachung entsprechender Ansprüche sowie auf die Einrede der Verjährung. Das gilt uneingeschränkt fort, ungeachtet des vom Bundeskabinett am 6. November 2024 beschlossenen Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und -versorgung (Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetz – BBVAngG). Das vorgenannte Rundschreiben wird so lange in Kraft bleiben, bis gesetzliche Regelungen zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation vom parlamentarischen Gesetzgeber beschlossen und im Bundesgesetzblatt verkündet worden sind. Um Beachtung wird gebeten."
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/D3/BBVAngG.html
Selbst das, sollte schon ein Verwaltungsakt darstellen.
Kannst mir mal als technischer Beamter erklären, warum das hier "nichtig" sein soll.

--- End quote ---

Weil mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgegangenen werden kann, dass eine wie auch immer geartete gesetzliche Regelung (u.a. Reparaturgesetz für die vergangenen Jahre) verfassungswidrig sein könnte.
Nur mit einem Widerspruch und einem (negativen) Widerspruchsbescheid wird es dem Widerspruchsführer ermöglicht überhaupt eine entsprechende Klage zu erheben.
In jeder Verwaltungsklage wird nämlich bei der Zulässigkeit geprüft, ob ein entsprechendes Vorverfahren (= Widerspruchsverfahren) durchgeführt worden ist. Mangelt es diesem Vorverfahren, so scheitert die Klage schon an der Zulässigkeit.

Landsknecht:

--- Zitat von: andreb am 17.10.2025 12:20 ---
--- Zitat von: Alexander79 am 17.10.2025 11:23 ---
--- Zitat von: Durgi am 17.10.2025 08:51 ---Ein Rundschreiben ist verwaltungsinterne Kommunikation, keine Rechtsquelle und schon gar keine Zahlungsanweisung. Es entfaltet keine unmittelbare Außenwirkung gegenüber dem Beamten (§ 44 VwVfG). Es beschreibt lediglich, wie eine Behörde momentan gedenkt zu handeln.
Das kann morgen wieder geändert oder aufgehoben werden – ohne Rechtsmittelmöglichkeit.

--- End quote ---
44VwVfG bezieht sich auf einen Verwaltungsakt, warum er nichtig ist.
Zitat:"
Hinweis: Kein Erfordernis zur Erhebung von Widersprüchen im Jahr 2024 zur Gewährleistung einer amtsangemessenen Alimentation auf Bundesebene

Es wird darauf hingewiesen, dass es für Besoldungs- oder Versorgungsberechtigte in Bezug auf die Gewährleistung einer amtsangemessenen Alimentation auf Bundesebene auch für das Jahr 2024 nicht erforderlich und auch nicht vorsorglich geboten ist, zur vollständigen Wahrung ihrer Rechtspositionen auch für vergangene Jahre Widersprüche zu erheben. Das Rundschreiben des BMI vom 14. Juni 2021 zur amtsangemessenen Alimentation betreffend den Umgang mit erhobenen Widersprüchen bzw. geltend gemachten Ansprüchen hat weiterhin Bestand. Mit ihm verzichtet der Bund seit dem Jahr 2021 fortlaufend auf das Erfordernis einer haushaltsjahrnahen Geltendmachung entsprechender Ansprüche sowie auf die Einrede der Verjährung. Das gilt uneingeschränkt fort, ungeachtet des vom Bundeskabinett am 6. November 2024 beschlossenen Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und -versorgung (Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetz – BBVAngG). Das vorgenannte Rundschreiben wird so lange in Kraft bleiben, bis gesetzliche Regelungen zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation vom parlamentarischen Gesetzgeber beschlossen und im Bundesgesetzblatt verkündet worden sind. Um Beachtung wird gebeten."
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/D3/BBVAngG.html
Selbst das, sollte schon ein Verwaltungsakt darstellen.
Kannst mir mal als technischer Beamter erklären, warum das hier "nichtig" sein soll.

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Es liegt ja überhaupt kein Verwaltungsakt vor, das ist das Problem. Deswegen kannst du dich darauf nicht verlassen. Nur der jährliche Widerspruch hilft, Ansprüche zu erheben.
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Malkav:

--- Zitat von: Verwalter am 17.10.2025 11:40 ---Eine Idee hätte ich noch: Warum hat sich eigentlich noch kein Startup auf die zeitnahe Geltendmachung von Besoldungswidersprüchen für Beamte. Ich sehe da einen Markt à la ! Aboalarm ;)

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Diese Idee hatte ich auch schonmal im Kopf durchgespielt. Das eigenet sich für legal tech nicht so richtig. Es sind dann doch einfach zu viele individuelle Faktoren zu berücksichtigen. Und ein weiterer Hemmschuh ist halt der fehlende öknomische Buisnesscase.

Niemand kann (mit der notwendigen kaufmännisch Sorgfalt) bestimmen, wie viel die zu erwerbende Forderung auf aA nun wert sein soll. Ich müsste die Forderungen für Betrag X vom Beamten kaufen und diese mit dem Wert Y als Aktiva in meine Bilanz nehmen, wobei Y größer X sein muss. Wenn jemand eine Idee hat wie ich Y nach den anerkannten Regeln der Buchführung bestimmen kann, wäre das aber tatsächlich eine gute Idee  8)

Das ist bei Fluggastrechten alles viel einfacher  ;)

Alexander79:

--- Zitat von: andreb am 17.10.2025 12:20 ---Weil mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgegangenen werden kann, dass eine wie auch immer geartete gesetzliche Regelung (u.a. Reparaturgesetz für die vergangenen Jahre) verfassungswidrig sein könnte.
Nur mit einem Widerspruch und einem (negativen) Widerspruchsbescheid wird es dem Widerspruchsführer ermöglicht überhaupt eine entsprechende Klage zu erheben.
In jeder Verwaltungsklage wird nämlich bei der Zulässigkeit geprüft, ob ein entsprechendes Vorverfahren (= Widerspruchsverfahren) durchgeführt worden ist. Mangelt es diesem Vorverfahren, so scheitert die Klage schon an der Zulässigkeit.

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Wenn mit hoher Wahrscheinlichkeit das Reperaturgesetz verfassungswidrig ist, was durchaus im sehr hohen Bereich des wahrscheinlichen liegt, werden auch alle Widersprüche abgewiesen.
Dann hast du 1 Monat Zeit Klage einzureichen.
Ich will nicht behaupten das es viele nicht machen, wer aber nach dem ablehnten Widerspruch keine Klage innerhalb eines Monats einreicht, verwirkt "alle Rechte" die er bisher hatte.

Für die die keinen Widerspruch eingelegt haben, dürften bis Ende des Jahres Zeit haben eine haushaltsnahe Geltendmachung mittels Widerspruch zu erreichen.


--- Zitat von: Landsknecht am 17.10.2025 12:27 ---Es liegt ja überhaupt kein Verwaltungsakt vor, das ist das Problem. Deswegen kannst du dich darauf nicht verlassen. Nur der jährliche Widerspruch hilft, Ansprüche zu erheben.

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Du kannst mir sicherlich erklären, warum die Aussage auf der Seite des BMIs kein Verwaltungsakt ist.
Zitat:"Es wird darauf hingewiesen, dass es für Besoldungs- oder Versorgungsberechtigte in Bezug auf die Gewährleistung einer amtsangemessenen Alimentation auf Bundesebene auch für das Jahr 2024 nicht erforderlich und auch nicht vorsorglich geboten ist, zur vollständigen Wahrung ihrer Rechtspositionen auch für vergangene Jahre Widersprüche zu erheben. Das Rundschreiben des BMI vom 14. Juni 2021 zur amtsangemessenen Alimentation betreffend den Umgang mit erhobenen Widersprüchen bzw. geltend gemachten Ansprüchen hat weiterhin Bestand. Mit ihm verzichtet der Bund seit dem Jahr 2021 fortlaufend auf das Erfordernis einer haushaltsjahrnahen Geltendmachung entsprechender Ansprüche sowie auf die Einrede der Verjährung. Das gilt uneingeschränkt fort, ungeachtet des vom Bundeskabinett am 6. November 2024 beschlossenen Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und -versorgung (Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetz – BBVAngG). Das vorgenannte Rundschreiben wird so lange in Kraft bleiben, bis gesetzliche Regelungen zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation vom parlamentarischen Gesetzgeber beschlossen und im Bundesgesetzblatt verkündet worden sind. Um Beachtung wird gebeten."

Ich sehe hier kein Fall, warum dieser Verwaltungsakt nichtig ist.
Man könnte zwar argumentieren dieser Schreiben ist rechtswidrig, weil es eben keine Unterschrift oder Namen enthält, er bleibt aber dennoch in Kraft, weil kein Fall vorliegt, der ihn nichtig macht.

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