Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
Rollo83:
--- Zitat von: Malkav am 17.10.2025 12:50 ---
--- Zitat von: Verwalter am 17.10.2025 11:40 ---Eine Idee hätte ich noch: Warum hat sich eigentlich noch kein Startup auf die zeitnahe Geltendmachung von Besoldungswidersprüchen für Beamte. Ich sehe da einen Markt à la ! Aboalarm ;)
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Diese Idee hatte ich auch schonmal im Kopf durchgespielt. Das eigenet sich für legal tech nicht so richtig. Es sind dann doch einfach zu viele individuelle Faktoren zu berücksichtigen. Und ein weiterer Hemmschuh ist halt der fehlende öknomische Buisnesscase.
Niemand kann (mit der notwendigen kaufmännisch Sorgfalt) bestimmen, wie viel die zu erwerbende Forderung auf aA nun wert sein soll. Ich müsste die Forderungen für Betrag X vom Beamten kaufen und diese mit dem Wert Y als Aktiva in meine Bilanz nehmen, wobei Y größer X sein muss. Wenn jemand eine Idee hat wie ich Y nach den anerkannten Regeln der Buchführung bestimmen kann, wäre das aber tatsächlich eine gute Idee 8)
Das ist bei Fluggastrechten alles viel einfacher ;)
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Also ich kann dir Y auf die Kommastelle genau sagen, nämlich 0!
Sollte reichen um sich jetzt Gedanken darüber zu machen ob das eine tolle Geschäftsidee ist.
Malkav:
--- Zitat von: Rollo83 am 17.10.2025 13:53 ---Also ich kann dir Y auf die Kommastelle genau sagen, nämlich 0!
Sollte reichen um sich jetzt Gedanken darüber zu machen ob das eine tolle Geschäftsidee ist.
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Genau so 0,00 EUR wie die Nachzahlungen, welche an die Mitarbeiter:innen in den Geschäftsstellen der Gerichte und Staatsanwaltschaften aufgrund deren rechtwidriger Eingruppierung in E6 und E8 statt E9a geleistet wurden, wenn diese einen entsprechenden Antrag gestellt haben ...
Ach ne die haben ja doch Nachzahlungen in fünfstelliger Höhe bekommen ;) (zum Thema z.B. https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/4-azr-195-20/)
Sei den angestellten Kolleg:innen gegönnt, aber auch hier haben wieder nur diejenigen nachgezahlt bekommen, welche vor zig Jahren mal einen Antrag auf Höhergruppierung gestellt haben.
Der antragslose Rest ging für die Vergangenheit leer aus!
Bullshit Kondensator:
--- Zitat von: Alexander79 am 17.10.2025 11:23 ---
--- Zitat von: Durgi am 17.10.2025 08:51 ---Ein Rundschreiben ist verwaltungsinterne Kommunikation, keine Rechtsquelle und schon gar keine Zahlungsanweisung. Es entfaltet keine unmittelbare Außenwirkung gegenüber dem Beamten (§ 44 VwVfG). Es beschreibt lediglich, wie eine Behörde momentan gedenkt zu handeln.
Das kann morgen wieder geändert oder aufgehoben werden – ohne Rechtsmittelmöglichkeit.
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44VwVfG bezieht sich auf einen Verwaltungsakt, warum er nichtig ist.
Zitat:"
Hinweis: Kein Erfordernis zur Erhebung von Widersprüchen im Jahr 2024 zur Gewährleistung einer amtsangemessenen Alimentation auf Bundesebene
Es wird darauf hingewiesen, dass es für Besoldungs- oder Versorgungsberechtigte in Bezug auf die Gewährleistung einer amtsangemessenen Alimentation auf Bundesebene auch für das Jahr 2024 nicht erforderlich und auch nicht vorsorglich geboten ist, zur vollständigen Wahrung ihrer Rechtspositionen auch für vergangene Jahre Widersprüche zu erheben. Das Rundschreiben des BMI vom 14. Juni 2021 zur amtsangemessenen Alimentation betreffend den Umgang mit erhobenen Widersprüchen bzw. geltend gemachten Ansprüchen hat weiterhin Bestand. Mit ihm verzichtet der Bund seit dem Jahr 2021 fortlaufend auf das Erfordernis einer haushaltsjahrnahen Geltendmachung entsprechender Ansprüche sowie auf die Einrede der Verjährung. Das gilt uneingeschränkt fort, ungeachtet des vom Bundeskabinett am 6. November 2024 beschlossenen Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und -versorgung (Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetz – BBVAngG). Das vorgenannte Rundschreiben wird so lange in Kraft bleiben, bis gesetzliche Regelungen zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation vom parlamentarischen Gesetzgeber beschlossen und im Bundesgesetzblatt verkündet worden sind. Um Beachtung wird gebeten."
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/D3/BBVAngG.html
Selbst das, sollte schon ein Verwaltungsakt darstellen.
Kannst mir mal als technischer Beamter erklären, warum das hier "nichtig" sein soll.
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Es erfüllt ja nichtmal die Bedingungen gür eine Allgemeinverfügung. So zumindest scheinst du mir das lesen zu wollen.
Alexander79:
--- Zitat von: Bullshit Kondensator am 17.10.2025 14:23 ---Es erfüllt ja nichtmal die Bedingungen gür eine Allgemeinverfügung. So zumindest scheinst du mir das lesen zu wollen.
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Erhelle mich ... Was sind die Bedingungen?
xap:
Du wurdest hier schon diverse Male in den letzten zwei Jahren darauf hingewiesen, dass du auf einem kompletten Holzweg bist. Und trotzdem versuchst du, die ewig gleichen Argumente zu reaktivieren. Die Antworten auf deine Fragen findest du auf den letzten 1000 Seiten und es ist überflüssig dir deinen Irrweg jedes Mal neu erklären zu müssen. Du kannst oder willst es einfach nicht verstehen und deine technische Laufbahn darf dafür nicht als Ausrede gelten.
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