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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
Alexander79:
--- Zitat von: Bullshit Kondensator am 17.10.2025 15:45 ---Nochmal: Im Briefkopf des Rundschreibens hätte persönlich dein Name stehen müssen und viele hunderte weitere Herren und Damen einzeln. Ist das der Fall?
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Nur noch so zur Info, ich rede nicht von dem Rundschreiben.
Organisator:
--- Zitat von: Alexander79 am 17.10.2025 15:39 ---Sorry, uns wurde mal gesagt, das bei einem positiven Verwaltungsakt. eine Rechtsbehelfsbelehrung verzichtet werden kann.
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Nö, es kann ja sein, das der begünstigende Verwaltungsakt dennoch angegriffen werden soll, weil z.B. die gewährte Geldleistung als zu niedrig angesehen wird.
Dennoch würde ein Verwaltungsakt nur wehlen der fehlenden Rechtsbehelfsbelehrung nicht unwirksam, lediglich die Frist verlängert sich auf 1 Jahr.
Bullshit Kondensator:
--- Zitat von: Alexander79 am 17.10.2025 15:48 ---
--- Zitat von: Bullshit Kondensator am 17.10.2025 15:45 ---Nochmal: Im Briefkopf des Rundschreibens hätte persönlich dein Name stehen müssen und viele hunderte weitere Herren und Damen einzeln. Ist das der Fall?
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Nur noch so zur Info, ich rede nicht von dem Rundschreiben.
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Ach nein?
--- Zitat von: Alexander79 am 17.10.2025 11:23 ---
--- Zitat von: Durgi am 17.10.2025 08:51 ---Ein Rundschreiben ist verwaltungsinterne Kommunikation, keine Rechtsquelle und schon gar keine Zahlungsanweisung. Es entfaltet keine unmittelbare Außenwirkung gegenüber dem Beamten (§ 44 VwVfG). Es beschreibt lediglich, wie eine Behörde momentan gedenkt zu handeln.
Das kann morgen wieder geändert oder aufgehoben werden – ohne Rechtsmittelmöglichkeit.
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44VwVfG bezieht sich auf einen Verwaltungsakt, warum er nichtig ist.
Zitat:"
Hinweis: Kein Erfordernis zur Erhebung von Widersprüchen im Jahr 2024 zur Gewährleistung einer amtsangemessenen Alimentation auf Bundesebene
Es wird darauf hingewiesen, dass es für Besoldungs- oder Versorgungsberechtigte in Bezug auf die Gewährleistung einer amtsangemessenen Alimentation auf Bundesebene auch für das Jahr 2024 nicht erforderlich und auch nicht vorsorglich geboten ist, zur vollständigen Wahrung ihrer Rechtspositionen auch für vergangene Jahre Widersprüche zu erheben. Das Rundschreiben des BMI vom 14. Juni 2021 zur amtsangemessenen Alimentation betreffend den Umgang mit erhobenen Widersprüchen bzw. geltend gemachten Ansprüchen hat weiterhin Bestand. Mit ihm verzichtet der Bund seit dem Jahr 2021 fortlaufend auf das Erfordernis einer haushaltsjahrnahen Geltendmachung entsprechender Ansprüche sowie auf die Einrede der Verjährung. Das gilt uneingeschränkt fort, ungeachtet des vom Bundeskabinett am 6. November 2024 beschlossenen Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und -versorgung (Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetz – BBVAngG). Das vorgenannte Rundschreiben wird so lange in Kraft bleiben, bis gesetzliche Regelungen zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation vom parlamentarischen Gesetzgeber beschlossen und im Bundesgesetzblatt verkündet worden sind. Um Beachtung wird gebeten."
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/D3/BBVAngG.html
Selbst das, sollte schon ein Verwaltungsakt darstellen.
Kannst mir mal als technischer Beamter erklären, warum das hier "nichtig" sein soll.
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Bullshit Kondensator:
--- Zitat von: Organisator am 17.10.2025 15:50 ---
--- Zitat von: Alexander79 am 17.10.2025 15:39 ---Sorry, uns wurde mal gesagt, das bei einem positiven Verwaltungsakt. eine Rechtsbehelfsbelehrung verzichtet werden kann.
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Nö, es kann ja sein, das der begünstigende Verwaltungsakt dennoch angegriffen werden soll, weil z.B. die gewährte Geldleistung als zu niedrig angesehen wird.
Dennoch würde ein Verwaltungsakt nur wehlen der fehlenden Rechtsbehelfsbelehrung nicht unwirksam, lediglich die Frist verlängert sich auf 1 Jahr.
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Richtig.
Bescheide ohne Rechtsbehelf sind meist Inhaltlich ohnehin nicht angreifbar, womit sich ein Rechtsbehelf womöglich erledigt. Ein Bescheid, der inhaltlich nicht angreifbar ist, aber eine fehlende oder fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung enthält, kann dennoch angefochten werden, da das Fehlen der Belehrung die Rechtsbehelfsfrist verlängert. Die Frist verlängert sich von einem Monat auf ein Jahr, um dem Betroffenen mehr Zeit zur Wahrnehmung seiner Rechte zu geben. Trotz der fehlenden Anfechtbarkeit der Rechtsbehelfsbelehrung selbst, kann der Bescheid nicht automatisch als "rechtssicher" eingestuft werden.
§ 58 VwGO
[Rechtsbehelfsbelehrung]
(1) Die Frist für ein Rechtsmittel oder einen anderen Rechtsbehelf beginnt nur zu laufen, wenn der Beteiligte über den Rechtsbehelf, die Verwaltungsbehörde oder das Gericht, bei denen der Rechtsbehelf anzubringen ist, den Sitz und die einzuhaltende Frist schriftlich oder elektronisch belehrt worden ist.
(2) Ist die Belehrung unterblieben oder unrichtig erteilt, so ist die Einlegung des Rechtsbehelfs nur innerhalb eines Jahres seit Zustellung, Eröffnung oder Verkündung zulässig, außer wenn die Einlegung vor Ablauf der Jahresfrist infolge höherer Gewalt unmöglich war oder eine schriftliche oder elektronische Belehrung dahin erfolgt ist, daß ein Rechtsbehelf nicht gegeben sei. 2§ 60 Abs. 2 gilt für den Fall höherer Gewalt entsprechend.
Alexander79:
--- Zitat von: Bullshit Kondensator am 17.10.2025 15:54 ---Bescheide ohne Rechtsbehelf sind meist Inhaltlich ohnehin nicht angreifbar, womit sich ein Rechtsbehelf womöglich erledigt.
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Aber dennoch gibt es sie, so steht es auch im Verwaltungsverfahrensgesetz.
Edit: Aber nochmal, ich will hier niemanden ausreden einen Widerspruch einzulegen.
Ich kann mir nur nicht so richtig vorstellen, das der Bund mit seinen ganzen Aussagen und Schreiben juristisch einfach so aus der Sache rauswinden kann.
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