Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
Bullshit Kondensator:
--- Zitat von: Alexander79 am 17.10.2025 16:08 ---
--- Zitat von: Bullshit Kondensator am 17.10.2025 15:54 ---Bescheide ohne Rechtsbehelf sind meist Inhaltlich ohnehin nicht angreifbar, womit sich ein Rechtsbehelf womöglich erledigt.
--- End quote ---
Aber dennoch gibt es sie, so steht es auch im Verwaltungsverfahrensgesetz.
--- End quote ---
Und weiter? § 37 (6) VwVfG besagt, dass eine Rechtsbehelfsbelehrung hinzuzufügen ist sofern der VA einer Anfechtung unterliegt. Die Formelle Bestandskraft ergeht dann nunmal erst nach einem Jahr. Nicht nach einem Monat.
Bringt nur halt alles nix wenn es keinen VA gibt. Und das Rundschreiben ist nunmal keiner.
Und wenn du mir nicht glaubst (der tagtäglich nichts anderes macht außer genau mit VA umzugehen) kannst du ja hier für 100 € die Frage stellen ob du aufgrund des Rundschreibens irgendwas erwirken kannst. (Antwort kostenlos: nein). Aber bitte halte dich nicht zurück:
https://www.frag-einen-anwalt.de/oneclickfragestellen1.asp?gad_source=1&gad_campaignid=19496318314&gbraid=0AAAAAD_URFN0eAuZwWoYuk4frj3uOyc9W&gclid=CjwKCAjw0sfHBhB6EiwAQtv5qbTFgKSDTdVbBsK0qS3YJOUB_z-Aba0nBZsNOb-nUfL08Leh-zhquhoCvWsQAvD_BwE&ccheck=1
Alexander79:
--- Zitat von: Bullshit Kondensator am 17.10.2025 16:16 ---Bringt nur halt alles nix wenn es keinen VA gibt. Und das Rundschreiben ist nunmal keiner.
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Nochmal, das das Rundschreiben nicht an dich adressiert ist und somit kein Verwaltungsakt darstellen kann, streite ich doch gar nicht ab.
Aber selbst das sollte schon für meiner Meinung nach ein Verwaltungsakt darstellen.
Zitat:"Kein Erfordernis zur Erhebung von Widersprüchen im Jahr 2024 zur Gewährleistung einer amtsangemessenen Alimentation auf Bundesebene
Es wird darauf hingewiesen, dass es für Besoldungs- oder Versorgungsberechtigte in Bezug auf die Gewährleistung einer amtsangemessenen Alimentation auf Bundesebene auch für das Jahr 2024 nicht erforderlich und auch nicht vorsorglich geboten ist, zur vollständigen Wahrung ihrer Rechtspositionen auch für vergangene Jahre Widersprüche zu erheben. Das Rundschreiben des BMI vom 14. Juni 2021 zur amtsangemessenen Alimentation betreffend den Umgang mit erhobenen Widersprüchen bzw. geltend gemachten Ansprüchen hat weiterhin Bestand. Mit ihm verzichtet der Bund seit dem Jahr 2021 fortlaufend auf das Erfordernis einer haushaltsjahrnahen Geltendmachung entsprechender Ansprüche sowie auf die Einrede der Verjährung."
Dieser Hinweis erfüllt eigentlich alle Punkte eines Verwaltungsakt.
Er kommt von einer Behörde (BMI), er bezieht sich auf eine Einzelperson bzw auf eine individulle Personengruppe (Besoldungs und Versorgungsempfänger), er beinhaltet eine rechtliche Regelung (Einrede der Verjährung) und hat eine Außenwirkung auf die Beamten und Versorgungsempfänger.
Der Verwaltungsakt ist weder an eine schriftliche Form noch sonst irgendwas gebunden.
Einzig und allein, die "Unterschrift des Behördenleiters" fehlt.
Deswegen ist dieser Hinweis oder sagen wir mal Verwaltungsakt nicht nichtig.
Bullshit Kondensator:
Und jetzt nur um ganz weit auszuholen und zu verfestigen:
https://www.verwaltung-innovativ.de/DE/Gesetzgebung/Projekt_eGesetzgebung/Handbuecher_Arbeitshilfen_Leitfaeden/Hb_vorbereitung_rechts_u_verwaltungsvorschriften/Teil_VI_Verwaltungsvorschriften/6_Rundschreiben/6_Rundschreiben_node.html
"Rundschreiben des Bundes mit rein faktischer Wirkung
Neben dem Erlass von allgemeinen Verwaltungsvorschriften werden auf Bundesebene auch Rundschreiben zur Steuerung des Verwaltungshandels verwendet, denen jedoch nur faktische Wirkung zukommt. Auf diese nur faktisch wirkenden Rundschreiben wird insbesondere in zwei Fällen zurückgegriffen:
Der Bund hat keine förmliche Kompetenz zum Erlass von allgemeinen Verwaltungsvorschriften, sondern diese steht dem Adressaten des Rundschreibens zu. Die materielle Regelung enthält in diesen Fällen das Rundschreiben. Formal muss die Regelung vom Adressaten erlassen werden. In der Praxis geschieht dies häufig durch einfache Weitergabe des Rundschreibens des Bundes mit der Bitte um Kenntnisnahme und Beachtung.
Zum anderen ersetzt das Rundschreiben in der Praxis auch den an sich möglichen Erlass einer allgemeinen Verwaltungsvorschrift nach Artikel 84 Absatz 2 oder Artikel 85 Absatz 2 GG. Denn das Rundschreiben kann leichter und schneller „erlassen“ werden als eine allgemeine Verwaltungsvorschrift, wird aber im Regelfall in gleicher Weise beachtet.
Da damit die tatsächliche Wirkung von Rundschreiben in diesem Sinne dem Erlass von allgemeinen Verwaltungsvorschriften vergleichbar sein kann, sind die Vorschriften über allgemeine Verwaltungsvorschriften auch auf solche Rundschreiben anzuwenden."
https://www.juraforum.de/lexikon/verwaltungsvorschrift#:~:text=Verwaltungsvorschriften%20sind%20Rechtsvorschriften%20und%20%2D%20im,Gegenstand%20gerichtlicher%20Klagen%20gemacht%20werden.
"Verwaltungsvorschriften werden innerhalb einer öffentlichen Verwaltungsorganisation von einer übergeordneten Verwaltungsinstanz beziehungsweise einem Vorgesetzten an nachgeordnete Verwaltungsbehörden beziehungsweise Bedienstete erlassen.
Verwaltungsvorschriften sind Rechtsvorschriften und - im Gegensatz zu Gesetzen oder Verordnungen – keine Rechtsnormen. Sie dürfen somit grundsätzlich nicht zum Gegenstand gerichtlicher Klagen gemacht werden.!"
Du siehst selbst in einem theoretisch abgeleiteten Szenario indem ein Rundschreiben als Erlass gewertet wird, wird es niemals einklagbar sein.
Und wie DU prüfst was ein Verwaltungsakt ist oder nicht, würde in einer Prüfungsaufgabe des mittleren Dienstes schlicht 0/15 geben.
PS: Du ignorierst immernoch, dass dein Name nicht auf dem Rundschreiben steht.
Bullshit Kondensator:
--- Zitat von: Alexander79 am 17.10.2025 16:28 ---
--- Zitat von: Bullshit Kondensator am 17.10.2025 16:16 ---Bringt nur halt alles nix wenn es keinen VA gibt. Und das Rundschreiben ist nunmal keiner.
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Nochmal, das das Rundschreiben nicht an dich adressiert ist und somit kein Verwaltungsakt darstellen kann, streite ich doch gar nicht ab.
Aber selbst das sollte schon für meiner Meinung nach ein Verwaltungsakt darstellen.
Zitat:"Kein Erfordernis zur Erhebung von Widersprüchen im Jahr 2024 zur Gewährleistung einer amtsangemessenen Alimentation auf Bundesebene
Es wird darauf hingewiesen, dass es für Besoldungs- oder Versorgungsberechtigte in Bezug auf die Gewährleistung einer amtsangemessenen Alimentation auf Bundesebene auch für das Jahr 2024 nicht erforderlich und auch nicht vorsorglich geboten ist, zur vollständigen Wahrung ihrer Rechtspositionen auch für vergangene Jahre Widersprüche zu erheben. Das Rundschreiben des BMI vom 14. Juni 2021 zur amtsangemessenen Alimentation betreffend den Umgang mit erhobenen Widersprüchen bzw. geltend gemachten Ansprüchen hat weiterhin Bestand. Mit ihm verzichtet der Bund seit dem Jahr 2021 fortlaufend auf das Erfordernis einer haushaltsjahrnahen Geltendmachung entsprechender Ansprüche sowie auf die Einrede der Verjährung."
Dieser Hinweis erfüllt eigentlich alle Punkte eines Verwaltungsakt.
Er kommt von einer Behörde (BMI), er bezieht sich auf eine Einzelperson bzw auf eine individulle Personengruppe (Besoldungs und Versorgungsempfänger), er beinhaltet eine rechtliche Regelung (Einrede der Verjährung) und hat eine Außenwirkung auf die Beamten und Versorgungsempfänger.
Der Verwaltungsakt ist weder an eine schriftliche Form noch sonst irgendwas gebunden.
Einzig und allein, die "Unterschrift des Behördenleiters" fehlt.
Deswegen ist dieser Hinweis oder sagen wir mal Verwaltungsakt nicht nichtig.
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Die im BMI müssen sich gar nicht aus irgendwas "rauswinden" weil sie nie in irgendwas drin waren. Das muss nur noch in deinen Kopf.
GoodBye:
So. Und jetzt kommt noch die Frage dazu, ob der DH überhaupt auf die Geltendmachung verzichten kann.
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