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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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RArnold:

--- Zitat von: Rentenonkel am 27.10.2025 08:53 ---
--- Zitat von: Luftpumpe am 27.10.2025 07:07 ---
Ich wäre trotzdem dankbar, wenn mir jemand einen Link bzw. Beitrag zu einem aktuellen Widerspruch bereitstellt.
Danke

--- End quote ---

Da bei dem Widerspruch für dieses Jahr vermutlich auch das Urteil aus dem hier diskutierten Verfahrens eingebunden werden kann und muss, gibt es noch keine aktuellen Musterwidersprüche für das Jahr 2025.

Wir werden wohl warten müssen, bis das Urteil veröffentlicht wurde, was hoffentlich noch im Nov. 2025 oder spätestens Dez. 2025 passieren sollte.

--- End quote ---

Danke für die Info. Ich bin auch schon am suchen und überlegen, was ich mache.
Also warten, darin haben wir ja Übung.  ;)

Luftpumpe:

--- Zitat von: Rentenonkel am 27.10.2025 08:53 ---
--- Zitat von: Luftpumpe am 27.10.2025 07:07 ---
Ich wäre trotzdem dankbar, wenn mir jemand einen Link bzw. Beitrag zu einem aktuellen Widerspruch bereitstellt.
Danke

--- End quote ---

Da bei dem Widerspruch für dieses Jahr vermutlich auch das Urteil aus dem hier diskutierten Verfahrens eingebunden werden kann und muss, gibt es noch keine aktuellen Musterwidersprüche für das Jahr 2025.

Wir werden wohl warten müssen, bis das Urteil veröffentlicht wurde, was hoffentlich noch im Nov. 2025 oder spätestens Dez. 2025 passieren sollte.

--- End quote ---

Ich dachte erstmal den bestehenden Widerspruch nehmen, falls dann noch ein neues Urteil kommt, noch einen aktualiserten Widerspruch nachschieben...


Nichts wäre schlimmer als es zu versäumen einen Widerspruch einzulegen...  :o

Bullshit Kondensator:

--- Zitat von: Luftpumpe am 27.10.2025 10:06 ---
--- Zitat von: Rentenonkel am 27.10.2025 08:53 ---
--- Zitat von: Luftpumpe am 27.10.2025 07:07 ---
Ich wäre trotzdem dankbar, wenn mir jemand einen Link bzw. Beitrag zu einem aktuellen Widerspruch bereitstellt.
Danke

--- End quote ---

Da bei dem Widerspruch für dieses Jahr vermutlich auch das Urteil aus dem hier diskutierten Verfahrens eingebunden werden kann und muss, gibt es noch keine aktuellen Musterwidersprüche für das Jahr 2025.

Wir werden wohl warten müssen, bis das Urteil veröffentlicht wurde, was hoffentlich noch im Nov. 2025 oder spätestens Dez. 2025 passieren sollte.

--- End quote ---

Ich dachte erstmal den bestehenden Widerspruch nehmen, falls dann noch ein neues Urteil kommt, noch einen aktualiserten Widerspruch nachschieben...


Nichts wäre schlimmer als es zu versäumen einen Widerspruch einzulegen...  :o

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Wie unbeholfen. Schließ dich einer Gewerkschaft an die WS verfasst. Wenn du keine hast keine findest oder ein knauserer beim Beitrag bist dann verfasse es doch selbst aber Nerv hier nicht rum!? Tipp für völlig unbedarfte: leg Widerspruch ohne Begründung zum 31.12.2025 23:59 ein und reiche die Begründung nach Aufforderung oder spätestens zum 31.01.2026 23:59 nach. Andernfalls kann die Behörde den WS als unbegründet zurückweisen.


Und bitte auch die Suche nutzen. Es gibt hier schon so viel und viele waren gnädig, da wird es von dir nicht Zuviel verlangt sein einen alten WS zu nehmen und ein bisschen
Hirn reinzustecken da sich so dramatisch viel
Nicht ändert.

Luftpumpe:

--- Zitat von: Bullshit Kondensator am 27.10.2025 10:17 ---
--- Zitat von: Luftpumpe am 27.10.2025 10:06 ---
--- Zitat von: Rentenonkel am 27.10.2025 08:53 ---
--- Zitat von: Luftpumpe am 27.10.2025 07:07 ---
Ich wäre trotzdem dankbar, wenn mir jemand einen Link bzw. Beitrag zu einem aktuellen Widerspruch bereitstellt.
Danke

--- End quote ---

Da bei dem Widerspruch für dieses Jahr vermutlich auch das Urteil aus dem hier diskutierten Verfahrens eingebunden werden kann und muss, gibt es noch keine aktuellen Musterwidersprüche für das Jahr 2025.

Wir werden wohl warten müssen, bis das Urteil veröffentlicht wurde, was hoffentlich noch im Nov. 2025 oder spätestens Dez. 2025 passieren sollte.

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Ich dachte erstmal den bestehenden Widerspruch nehmen, falls dann noch ein neues Urteil kommt, noch einen aktualiserten Widerspruch nachschieben...


Nichts wäre schlimmer als es zu versäumen einen Widerspruch einzulegen...  :o

--- End quote ---


Wie unbeholfen. Schließ dich einer Gewerkschaft an die WS verfasst. Wenn du keine hast keine findest oder ein knauserer beim Beitrag bist dann verfasse es doch selbst aber Nerv hier nicht rum!? Tipp für völlig unbedarfte: leg Widerspruch ohne Begründung zum 31.12.2025 23:59 ein und reiche die Begründung nach Aufforderung oder spätestens zum 31.01.2026 23:59 nach. Andernfalls kann die Behörde den WS als unbegründet zurückweisen.


Und bitte auch die Suche nutzen. Es gibt hier schon so viel und viele waren gnädig, da wird es von dir nicht Zuviel verlangt sein einen alten WS zu nehmen und ein bisschen
Hirn reinzustecken da sich so dramatisch viel
Nicht ändert.

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Für deine nette und hilfreich Art muss ich dir einfach einen dicken Kuss geben (oder auch gleich 3)
 :-* :-* :-*

Mein urspl. Vorschlag war einen aktuellen Widerspruch, hier nach oben zupinnen falls das in dem Forum geht. die Suche ist nicht wirklich hilfreich

Bullshit Kondensator:

--- Zitat von: Luftpumpe am 27.10.2025 11:13 ---
--- Zitat von: Bullshit Kondensator am 27.10.2025 10:17 ---
--- Zitat von: Luftpumpe am 27.10.2025 10:06 ---
--- Zitat von: Rentenonkel am 27.10.2025 08:53 ---
--- Zitat von: Luftpumpe am 27.10.2025 07:07 ---
Ich wäre trotzdem dankbar, wenn mir jemand einen Link bzw. Beitrag zu einem aktuellen Widerspruch bereitstellt.
Danke

--- End quote ---

Da bei dem Widerspruch für dieses Jahr vermutlich auch das Urteil aus dem hier diskutierten Verfahrens eingebunden werden kann und muss, gibt es noch keine aktuellen Musterwidersprüche für das Jahr 2025.

Wir werden wohl warten müssen, bis das Urteil veröffentlicht wurde, was hoffentlich noch im Nov. 2025 oder spätestens Dez. 2025 passieren sollte.

--- End quote ---

Ich dachte erstmal den bestehenden Widerspruch nehmen, falls dann noch ein neues Urteil kommt, noch einen aktualiserten Widerspruch nachschieben...


Nichts wäre schlimmer als es zu versäumen einen Widerspruch einzulegen...  :o

--- End quote ---


Wie unbeholfen. Schließ dich einer Gewerkschaft an die WS verfasst. Wenn du keine hast keine findest oder ein knauserer beim Beitrag bist dann verfasse es doch selbst aber Nerv hier nicht rum!? Tipp für völlig unbedarfte: leg Widerspruch ohne Begründung zum 31.12.2025 23:59 ein und reiche die Begründung nach Aufforderung oder spätestens zum 31.01.2026 23:59 nach. Andernfalls kann die Behörde den WS als unbegründet zurückweisen.


Und bitte auch die Suche nutzen. Es gibt hier schon so viel und viele waren gnädig, da wird es von dir nicht Zuviel verlangt sein einen alten WS zu nehmen und ein bisschen
Hirn reinzustecken da sich so dramatisch viel
Nicht ändert.

--- End quote ---
Für deine nette und hilfreich Art muss ich dir einfach einen dicken Kuss geben (oder auch gleich 3)
 :-* :-* :-*

Mein urspl. Vorschlag war einen aktuellen Widerspruch, hier nach oben zupinnen falls das in dem Forum geht. die Suche ist nicht wirklich hilfreich

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Du möchtest alles gerne auf dem Silbertablett. Googeln ist auch nicht so deins und Eigenverantwortlichkeit ist ganz was ekliges. Viel Glück noch im Leben.

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