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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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Organisator:

--- Zitat von: NelsonMuntz am 28.10.2025 09:44 ---
--- Zitat von: Organisator am 28.10.2025 09:11 ---
--- Zitat von: Alexander79 am 28.10.2025 08:46 ---Jeder und sei es nur die Reinigungsfachkraft müsste soviel verdienen sofern sie Vollzeit arbeiten geht, das unterm Strich X% mehr rauskommt, als wenn sie Bürgergeld beziehen würde.

--- End quote ---

Und so ist es bereits. Selbst unterhalb der Reinigungsfachkraft, die Reinigungshilfskraft verdient mit Vollzeit und Mindestlohn ca. 2.150 € brutto. Das ist mehr als Bürgergeld, deutlich mehr.

--- End quote ---

Ja, nein, Jein ;) - Wenn diese Reinigungskraft als Alleinverdiener eine 4k-Familie ernähren muss, dann ist zumindest das "deutlich" gestrichen und große Teile des Haushaltsnettos bestehen aus Sozialtransferleistungen.

Wenn diese Reinigungskraft nun Karriere macht, Teamleiterin wird oder weiter im Betrieb aufsteigt, dann steigt zwar auch ihr Einkommen, gleichzeitig sinken die Sozialtransfers.

Ich denke, in diese Richtung wollte Alexander argumentieren.

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Nun wird die Reinigungskraft nicht alimentiert sondern erhält Entgelt gegen Arbeitsleistung. Als Single somit (auch schon mit Mindestlohn) deutlich mehr als Bürgergeld. Ziel erreicht.

Und auch eine Vollzeitdoppelverdienerfamilie in Höhe des Mindestlohns und 2 Kindern erhält (auch durch Sozialleistungen) mehr als die Bürgergeldfamilie.

Es sollte jeder selbst entscheiden, ob er Alleinverdiener in einer 4K - Familie sein möchte bzw. sich das leisten kann. Nach meinem Menschenbild spricht nichts dagegen, dass auch beide Elternteile Vollzeit arbeiten, bzw. nach meiner Ansicht besteht kein Anspruch darauf, dass jede Famlie (über Kindergeld, Wohngeld usw.hinaus) ein Arbeits- bzw. Kindermodell nach Wunsch von der Allgemeinheit finanziert bekommt. Diese Entscheidung sollte der Einzelne anhand seines Erwerbseinkommens selber treffen.

IntensoSüß:

--- Zitat von: Organisator am 28.10.2025 09:11 ---
--- Zitat von: Alexander79 am 28.10.2025 08:46 ---Jeder und sei es nur die Reinigungsfachkraft müsste soviel verdienen sofern sie Vollzeit arbeiten geht, das unterm Strich X% mehr rauskommt, als wenn sie Bürgergeld beziehen würde.

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Und so ist es bereits. Selbst unterhalb der Reinigungsfachkraft, die Reinigungshilfskraft verdient mit Vollzeit und Mindestlohn ca. 2.150 € brutto. Das ist mehr als Bürgergeld, deutlich mehr.

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Ich bin etwas irritiert, ist das ernst gemeint?
Von den 2150 Euro bleiben 1560 Euro übrig, davon müssen (im Gegensatz bei einem Bürgergeldempfänger) noch Wohnung und Heizung bezahlt werden. Ich denke, 700 Euro dafür sind nicht zu hoch gerechnet, mitunter eher zu niedrig. Bleiben 860 Euro übrig. Dem Gegenüber stehen 563 Euro, also ein 300 Euro Vorteil. Nur, dass es für Bürgergeldempfänger massig Möglichkeiten gibt, seine sonstigen Lebenshaltungskosten massiv zu reduzieren, der größte Anteil dürften Lebensmittel ausmachen, durchschnittlich (niedrig angesetzte) 240 Euro. Der Bürgergeldempfänger geht einmal in der Woche zur Tafel und kann diese Kosten mindestens halbieren. Bürgergeldempfänger können sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen, weitere 18 Euro im Monat weniger. Das Deutschlandticket kostet 58 Euro pro Monat, auch hier sparen sich Bürgergeldempfänger in der Regel mindestens 10 Euro. Die Kosten für notwendige Möbel und Haushaltsgeräte werden regelmäßig auch übernommen (Waschmaschine, Kühlschrank, usw.), die muss sich die Reinigungskraft aber selbst kaufen.

Hand aufs Herz, würde man strenger rechnen (und das müsste man in größeren Städten, wo sich die Vorteile des Bürgergeldempfängers weiter erhöhen, wegen Sozialtickets etc.), landet man vermutlich bei 0 Euro Vorteil.. Davor kann man die Augen verschließen und lapidar antworten, aber warum?

Organisator:

--- Zitat von: IntensoSüß am 28.10.2025 10:19 ---
--- Zitat von: Organisator am 28.10.2025 09:11 ---
--- Zitat von: Alexander79 am 28.10.2025 08:46 ---Jeder und sei es nur die Reinigungsfachkraft müsste soviel verdienen sofern sie Vollzeit arbeiten geht, das unterm Strich X% mehr rauskommt, als wenn sie Bürgergeld beziehen würde.

--- End quote ---

Und so ist es bereits. Selbst unterhalb der Reinigungsfachkraft, die Reinigungshilfskraft verdient mit Vollzeit und Mindestlohn ca. 2.150 € brutto. Das ist mehr als Bürgergeld, deutlich mehr.

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Ich bin etwas irritiert, ist das ernst gemeint?
Von den 2150 Euro bleiben 1560 Euro übrig, davon müssen (im Gegensatz bei einem Bürgergeldempfänger) noch Wohnung und Heizung bezahlt werden. Ich denke, 700 Euro dafür sind nicht zu hoch gerechnet, mitunter eher zu niedrig. Bleiben 860 Euro übrig. Dem Gegenüber stehen 563 Euro, also ein 300 Euro Vorteil. Nur, dass es für Bürgergeldempfänger massig Möglichkeiten gibt, seine sonstigen Lebenshaltungskosten massiv zu reduzieren, der größte Anteil dürften Lebensmittel ausmachen, durchschnittlich (niedrig angesetzte) 240 Euro. Der Bürgergeldempfänger geht einmal in der Woche zur Tafel und kann diese Kosten mindestens halbieren. Bürgergeldempfänger können sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen, weitere 18 Euro im Monat weniger. Das Deutschlandticket kostet 58 Euro pro Monat, auch hier sparen sich Bürgergeldempfänger in der Regel mindestens 10 Euro. Die Kosten für notwendige Möbel und Haushaltsgeräte werden regelmäßig auch übernommen (Waschmaschine, Kühlschrank, usw.), die muss sich die Reinigungskraft aber selbst kaufen.

Hand aufs Herz, würde man strenger rechnen (und das müsste man in größeren Städten, wo sich die Vorteile des Bürgergeldempfängers weiter erhöhen, wegen Sozialtickets etc.), landet man vermutlich bei 0 Euro Vorteil.. Davor kann man die Augen verschließen und lapidar antworten, aber warum?

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Ja, das ist ernst gemeint. Im Übrigen erhalten Bürgergeldempfänger grundsätzlich keine Zuschüsse für Möbel und Haushaltsgeräte. Und den Hinweis, dass Bürgergeldempfänger doch bitte zur Tafel gehen sollen, finde ich geschmacklos - vielen Menschen dürfte das unangenehm sein, nach Almosen betteln zu müssen.

Ein Wohnung kriegt man auch in Ballungsgebieten in einfacher Wohnlage für 15 € / qm warm. Macht für die Einzimmerbutze 500 €. Dazu nochmal 560 € Regelsatz macht insgesamt 1.060 € monatlichen Bedarf. Dem gegenüber stehen 1.560 € aus Einkommen. Das sind 50% mehr als das Bürgergeld, somit "deutlich mehr".

Insofern antworte ich nicht lapidar sondern stelle das staatliche Existensminimum in Form von Bürgergeld und Mindestlohn gegenüber. Zumal letzterer die Untergrenze für Arbeitnehmer darstellt - darauf kann man wunderbar aufbauen und den Unterschied zum Bürgergeld weiter ausbauen.

lotsch:
Zahlen des Bayer. Richtervereins für 2022!!!
https://www.bayrv.de/fileadmin/Bayerischer-Richterverein/Dokumente/Stellungnahmen/22-01_Stellungnahme2_GesetzentwurfBesoldungsanpassungBVerfG2022.pdf

Grundsicherungsfamilie mit 2 Kindern und 2 Erwachsenen:
Regelsätze    17.298 €
Wohnkosten  14.454 €
Heizkosten      1.444 €
Leistungen      1.062 €
(§ 28 SGB II)
vergünstigte   1.557 €
Sozialtarife
Summe         35.816 €
x 1,15   =      41.188 €

Bezüge A 3/2           29.262 €
familienbezogene       5.226 €
Bestandteile
jährl. Soezahlung      1.443 €
abzgl. ESt                  -2.376 €
abzgl. Krankenvers.    -7.473 €
zzgl. Kindergeld         5.256 €
Summe                    31.706 €

Stefan35347:
Man darf aber auch nicht vergessen, dass der Bürgergeldempfänger mehr Zeit zur Schwarzarbeit als ein Vollzeit-Berufstätiger hat. Das wird sicher gar nicht so selten praktiziert. Familien, die es darauf anlegen, haben sicher keinerlei Hemmungen zur Tafel zur gehen. Andererseits ist es natürlich geradezu primitiv, immer bei den Schwächsten zu schauen, was man bei ihnen noch kürzen könnte. Oder diese immer gegen Arbeitende auszuspielen. Es ist schwierig bis unmöglich, hier eine gerechte Lösung zu finden.

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