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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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Bastel:

--- Zitat von: Organisator am 28.10.2025 11:41 ---
--- Zitat von: IntensoSüß am 28.10.2025 11:06 ---Es gibt dieses Angebot explizit für Bürgergeldempfänger, um Zugang zu bekommen reicht ein Bürgergeldbescheid. Also was soll dieses sich empört vor die Brust schlagen?

Auch: Nein, jetzt keine Ausflüchte: Her mit einer konkreten Wohnung für 500 Euro warm im Monat in einem Ballungsraum.

--- End quote ---

Ich finde es schön, wenn es kostenlose Lebensmittel für Bedürftige gibt. Ich finde es aber unwürdig, Bürgergeldempfänger dort hinzuschicken. Es gehört auch zur Menschenwürde, sich seine Lebensmittel - im gewissen Rahmen - nach Wunsch selber kaufen zu können. Dazu gibt es daher einen entsprechenden Anteil am Regelsatz.

Ansonsten, wo du so interessiert scheinst, schau doch mal bei Immoscout. Dort findest du z.B. die aktuelle Monatsmiete für Neuvermietungen in Köln-Chorweiler die 9,98 € kalt beträgt.

Unabhängig davon habe ich nichts erkannt, was meine Argumentation irgendwie erschüttern würde. Insoweit danke für den Austausch.

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Vielleicht sollte man dem eD und mD auch Berechtigungsscheine für Tafeln ausstellen und von der GEZ befreien.

JoHu:
Bildung und Teilhabe bitte dann auch....

Alexander79:

--- Zitat von: Organisator am 28.10.2025 11:44 ---Falsch. Dem Bürgergeldempfänger steht eine angemessene Wohnung zu, die maximal 45 qm groß ist. Wenn er eine Wohnung findet / hat, die kleiner ist, dann ist das passend.

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Also unser Landratsamt schreibt 50m².
Spielt aber auch keine Rolle, wenn ihr euch so tierisch über die Kommentare von Handwerkern aufregt, dann versteht auch warum sie sich aufregen oder ignoriert die Kommentare der Handwerker einfach.

Organisator:

--- Zitat von: Alexander79 am 28.10.2025 12:23 ---
--- Zitat von: Organisator am 28.10.2025 11:44 ---Falsch. Dem Bürgergeldempfänger steht eine angemessene Wohnung zu, die maximal 45 qm groß ist. Wenn er eine Wohnung findet / hat, die kleiner ist, dann ist das passend.

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Also unser Landratsamt schreibt 50m².

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allenfalls ein "bis zu". Anspruch darauf besteht jedenfalls nicht, sondern auf eine angemessene Wohnung.

Organisator:

--- Zitat von: Knecht am 28.10.2025 11:53 ---
--- Zitat von: Organisator am 28.10.2025 11:47 ---
--- Zitat von: beamtenjeff am 28.10.2025 11:44 ---Wollen wir jetzt ernsthaft anfangen die Wohnungsknappheit und horrenden Mieten in deutschen Ballungsgebieten in Frage zu stellen? Das hat ja bald MSN Niveau hier.

Auch ist es Fakt, dass Bürgergeldempfänger glücklich sind über Dinge wie die Tafel, das hat weniger etwas mit "Menschenunwürdig" sondern mit hausgemachter Überheblichkeit zu tun, wenn man darin ein Problem sieht. Ich jedenfalls wäre mir für nichts zu schade, wenn man mir Dinge schenkt.

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Deswegen schrieb ich auch, dass es menschenunwürdig ist, dort hingeschickt zu werden. Nicht, freiwillig dort hinzugehen. Beachte den Unterschied!

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Menschenunwürdig ist es ohne jegliche Leistungen, ohne Obdach um essen zu betteln und keinerlei Möglichkeit der Krankenversorgung, oder auch des Klageweges zu haben. So wie in den allermeisten Ländern üblich. Von Einzelfällen mal abgesehen ist unser Sozialsystem vieles, aber nicht menschenunwürdig.

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Daher habe ich auch darauf hingewiesen, gerne für dich nochmal: menschenunwürdig wäre es, an die Tafel verwiesen zu werden. In unserem Sozialsystem sind die Kosten für Nahrung jedoch im Regelsatz enthalten.
Ansonsten kann sich das deutsche Sozialsystem und die prüfende Judikative auch nur am deutschen Grundgesetz orientieren.

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