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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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NelsonMuntz:

--- Zitat von: JoHu am 28.10.2025 12:06 ---... Weil wann ist denn ein Kind am teuersten.... Genau wenn es Klein ist....

--- End quote ---

??? - Also ich hab ein Kind, das geht auf das Abitur zu.

Das Kind kostet mich so viel, da könnt ich 3 Kleinkinder von finanzieren ;)

JoHu:
Hey..... Privatschulen sind teuer....  ::)


@ NelsonMuntz... Weil wann ist denn ein Kind am teuersten.... Genau wenn es Klein ist....

??? - Also ich hab ein Kind, das geht auf das Abitur zu.

Das Kind kostet mich so viel, da könnt ich 3 Kleinkinder von finanzieren ;)

NvB:
Wahnsinn,

Sozialdarwinismus nun auch im Forum der Beamten. Schrecklich, wenn ich mir vorstellen müsste, mit solchen Menschen zusammenzuarbeiten die so dermaßen Menschenhasser sind, wie hier zugegen.

Da hofft man auf Trollbots, die bewusste Ragebait provozieren wollen.

Es zeichnet sich mal wieder ab: na Oben bücken, nach unten treten.
"Es ist besser meinem Gegenüber geht es schlecht, als besser.

Und dann noch solche Behauptungen:
"Kinder im Süglingsalter kosten mehr als Erwachsene"
Zeugt nur von massiver Unwissenheit. Sowas kann nur von kinderlosen Menschen kommen.
Wiedermal Ragebait.

OLT:
Diese 1-Personen-Bürgergeld vs. Geringverdiener Vergleiche hinken doch sehr stark, denn in der Regel sind es Familien die hier unterstützt werden. Demnach liegt der 4- Personen- Bürgergeldanspruch weit über den genannten 1000 Euro, vielmehr sind es bis zu 2000 Euro Regelsatz PLUS Warmmiete, was dann zu insgesamt 3000-3500 „Netto“ führt. Wer unterhalb A10 hat das? Niemand möchte den Grundsicherungsempfängern ihre Alimentation streitig machen, aber darauf aufbauend gilt (vss. durch das baldige Urteil bestätigt) Folgendes:

1. Die Besoldung der unteren Gruppen MUSS 15% über der Grundsicherung liegen (warum eigentlich nur 15% für eine Vollzeittätigkeit? Warum nicht 50%?)
2. Die Besoldung MUSS überwiegend aus dem Grundgehalt bestehen und darf nicht durch exorbitante Kinderzuschläge künstlich hochgezogen werden
3. Das Abstandsgebot innerhalb des Besoldungssystems bzw. zu den höheren Gruppen muss gewahrt bleiben.

Gegen alle 3 Punkte wird massiv verstoßen mit den bekannten Auswirkungen, dass z.B. der A8 mD mit 5 Kindern mehr Besoldung bezieht als der A1x mit nur 1 Kind. Wo außerhalb des Beamtentims gibt es so etwas, dass der Abteilungsleiter mit Uni-Abschluss/leitender Oberarzt weniger Gehalt hat als der Pförtner/Krankenpfleger? Daher ist die Grundbesoldung massiv anzuheben (nach meiner Vorstellung um min. 20%) und die Kinder-/Ortzuschläge entsprechend wesentlich geringer auszugestalten, gemäß Vorgabe des BVerfG. Ob dem Bürger dies gefällt oder nicht ist nachrangig, da Verfassungsrecht. Wer als Angestellter die 15% nicht erreicht kann ja besser verhandeln (was wir leider nicht können).

Erfolgt diese Umsetzung weiterhin nicht, muss sich niemand mehr über die Diensterfüllung mit vollster Hingabe wundern oder gar darüber beklagen. Berlin soll endlich die Vorgaben des BVerfG umsetzen, denn Geld ist genug vorhanden!

NelsonMuntz:

--- Zitat von: OLT am 28.10.2025 13:35 ---... mit den bekannten Auswirkungen, dass z.B. der A8 mD mit 5 Kindern mehr Besoldung bezieht als der A1x mit nur 1 Kind.

--- End quote ---

Ein A8 mit 5 Kindern wird auch in der aA eine höhere Gesamtbesoldung erhalten als ein A10 mit einem Kind, denn die Kinder 3,4,5 können (und müssen) über leistungslose Zuschläge alimentiert werden.

Ich persönlich finde es viel spannender zu beleuchten, wie die von Dir aufgezählten Grundsätze sich nach erfolgter Umsetzung in folgendem Fall auswirken: A8 als Single ohne Kinder und A10 als Alleinverdiener in der 4k-Familie (die dann weitestgehend ja ohne Zulagen auskommen muss). Möglicherweise kann sich der A8er dann das Haus kaufen, welches sich der A10er nicht mehr leisten kann. Alles schwierig ;)

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