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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
Rheini:
--- Zitat von: NelsonMuntz am 28.10.2025 14:00 ---
--- Zitat von: OLT am 28.10.2025 13:35 ---... mit den bekannten Auswirkungen, dass z.B. der A8 mD mit 5 Kindern mehr Besoldung bezieht als der A1x mit nur 1 Kind.
--- End quote ---
Ein A8 mit 5 Kindern wird auch in der aA eine höhere Gesamtbesoldung erhalten als ein A10 mit einem Kind, denn die Kinder 3,4,5 können (und müssen) über leistungslose Zuschläge alimentiert werden.
Ich persönlich finde es viel spannender zu beleuchten, wie die von Dir aufgezählten Grundsätze sich nach erfolgter Umsetzung in folgendem Fall auswirken: A8 als Single ohne Kinder und A10 als Alleinverdiener in der 4k-Familie (die dann weitestgehend ja ohne Zulagen auskommen muss). Möglicherweise kann sich der A8er dann das Haus kaufen, welches sich der A10er nicht mehr leisten kann. Alles schwierig ;)
--- End quote ---
Spannend wie der DH das umsetzen wird/möchte/sollte.
Rollo83:
--- Zitat von: Rheini am 28.10.2025 14:04 ---
--- Zitat von: NelsonMuntz am 28.10.2025 14:00 ---
--- Zitat von: OLT am 28.10.2025 13:35 ---... mit den bekannten Auswirkungen, dass z.B. der A8 mD mit 5 Kindern mehr Besoldung bezieht als der A1x mit nur 1 Kind.
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Ein A8 mit 5 Kindern wird auch in der aA eine höhere Gesamtbesoldung erhalten als ein A10 mit einem Kind, denn die Kinder 3,4,5 können (und müssen) über leistungslose Zuschläge alimentiert werden.
Ich persönlich finde es viel spannender zu beleuchten, wie die von Dir aufgezählten Grundsätze sich nach erfolgter Umsetzung in folgendem Fall auswirken: A8 als Single ohne Kinder und A10 als Alleinverdiener in der 4k-Familie (die dann weitestgehend ja ohne Zulagen auskommen muss). Möglicherweise kann sich der A8er dann das Haus kaufen, welches sich der A10er nicht mehr leisten kann. Alles schwierig ;)
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Spannend wie der DH das umsetzen wird/möchte/sollte.
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Sehe da nix spannendes weils einfach genau so wenig umgesetzt wird wie die letzten zich Jahre.
Rollo83:
--- Zitat von: OLT am 28.10.2025 13:35 ---Diese 1-Personen-Bürgergeld vs. Geringverdiener Vergleiche hinken doch sehr stark, denn in der Regel sind es Familien die hier unterstützt werden. Demnach liegt der 4- Personen- Bürgergeldanspruch weit über den genannten 1000 Euro, vielmehr sind es bis zu 2000 Euro Regelsatz PLUS Warmmiete, was dann zu insgesamt 3000-3500 „Netto“ führt. Wer unterhalb A10 hat das? Niemand möchte den Grundsicherungsempfängern ihre Alimentation streitig machen, aber darauf aufbauend gilt (vss. durch das baldige Urteil bestätigt) Folgendes:
1. Die Besoldung der unteren Gruppen MUSS 15% über der Grundsicherung liegen (warum eigentlich nur 15% für eine Vollzeittätigkeit? Warum nicht 50%?)
2. Die Besoldung MUSS überwiegend aus dem Grundgehalt bestehen und darf nicht durch exorbitante Kinderzuschläge künstlich hochgezogen werden
3. Das Abstandsgebot innerhalb des Besoldungssystems bzw. zu den höheren Gruppen muss gewahrt bleiben.
Gegen alle 3 Punkte wird massiv verstoßen mit den bekannten Auswirkungen, dass z.B. der A8 mD mit 5 Kindern mehr Besoldung bezieht als der A1x mit nur 1 Kind. Wo außerhalb des Beamtentims gibt es so etwas, dass der Abteilungsleiter mit Uni-Abschluss/leitender Oberarzt weniger Gehalt hat als der Pförtner/Krankenpfleger? Daher ist die Grundbesoldung massiv anzuheben (nach meiner Vorstellung um min. 20%) und die Kinder-/Ortzuschläge entsprechend wesentlich geringer auszugestalten, gemäß Vorgabe des BVerfG. Ob dem Bürger dies gefällt oder nicht ist nachrangig, da Verfassungsrecht. Wer als Angestellter die 15% nicht erreicht kann ja besser verhandeln (was wir leider nicht können).
Erfolgt diese Umsetzung weiterhin nicht, muss sich niemand mehr über die Diensterfüllung mit vollster Hingabe wundern oder gar darüber beklagen. Berlin soll endlich die Vorgaben des BVerfG umsetzen, denn Geld ist genug vorhanden!
--- End quote ---
Du scheinst ja neu hier zu sein aber auch du wirst sicherlich noch auf den Boden der Tatsachen zurück geholt werden.
Mal schauen wie lange dies dauert.
OLT:
Ist doch ganz einfach :) wenn bereits der A3/A4 soviel hat, dass er sich davon ein Häuschen kaufen kann, was mit den genannten 15% mehr als die 3000-3500 Euro Bürgergeldbezüge möglich sein sollte, dann sollte unter Beachtung des Abstandsgebotes A4 - A8 - A10 das für alle locker möglich sein. Meinetwegen kann die Grundbesoldung auch maximal rauf und parallel das Kindergeld erhöht werden (so hätte auch der zivile Bürger was davon), die Lösung liegt jedenfalls nicht in der Erhöhung der Familienzuschläge, von denen wir alle spätestens wenn die lieben Kleinen flügge werden nichts mehr haben.
Aber: Egal ob wir hier 5000 Seiten schreiben und uns vielleicht einig werden, es kommt eh anders…bei uns ist allerdings mittlerweile sogar die B Ebene bei Thema aA am kotzen, wobei es sich ab B auch entspannter kotzt als mit A5. Aber es kotzen immer mehr und das sollte so nicht sein. Der Dienstherr sollte sich das genau vor Augen führen, auf wen er sich im Ernstfall verlassen will und wessen Dienste er tagtäglich benötigt…das einseitige Verstoßen gegen Pflichten kann niemals gutgehen…
Rheini:
Gerade Landtag NRW Live - Unterausschuss Personal des Haushalts- und Finanzausschusses: 44. Ausschusssitzung.
Ab ca. Minute 10 weißt Hr. Staude (DBB NRW) auf den wahrscheinlich bald erscheinenden Beschluss des BVerfG hin. Sicher auch bald im Archiv verfügbar.
https://www.landtag.nrw.de/home/mediathek/video.html?kid=a399e073-73ba-4504-83cf-a970f48cd6d5
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