Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
Rheini:
Der Vorteil einer Erhöhung des Beihilfesatzes wäre aus meiner Sicht, dass dies der Öffentlichkeit evtl. leichter zu vermitteln wäre, als eine Erhöhung der Grundbesoldung.
Also z. B. die Regelung in Sachsen (derzeit nicht für alle) mit Erhöhung der Beihilfe auf 90% (als Beispiel von mir für alle) würde ja bedeuten, dass meine PKV von 50% auf 10% gesenkt werden würde und somit auch meine Beiträge sinken. Klingt evtl. für die Bevölkerung einfacher als die Aussage, dass die Besoldung um X Prozente steigt.
Wie man dann die verschiedenen Konstellationen (freie Heilfürsorge, % bei den Familien) hinbekommt, ist natürlich wieder spannend.
michaeltimmer:
--- Zitat von: emdy am 02.11.2025 21:13 ---Stand 24.10.2024
--- End quote ---
Genau. Es bleibt trotzdem die aktuellste schriftliche Position des BMI und diese spricht klar von geldwerten Vorteilen bei Heilfürsorge und Dienstkleidung bei Soldaten.
SwenTanortsch:
--- Zitat von: Rollo83 am 02.11.2025 19:55 ---
--- Zitat von: Maximus am 02.11.2025 18:27 ---Rollo83, willst du nur wieder rummeckern? Swen hat dir mehrere berechtigte Fragen gestellt (siehe unten). Eine Antwort bist du bisher schuldig geblieben. Wundert mich aber auch nicht. Etwas Gehaltvolles ist anscheinend von dir nicht zu erwarten.
--- Zitat von: SwenTanortsch am 31.10.2025 09:55 ---Der langen Rede kurzer Sinn: Das wiederkehrende Beschimpfen der Kolleginnen und Kollegen in den Ministerien, die uns über Entwicklungen informieren, hast Du nicht getan, Bastel, und hat darüber hinaus m.E. keinen Sinn, eben weil auch jene Kolleginnen und Kollegen über keine Glaskugeln verfügen. Darüber hinaus interessiert es mich, was Du schreiben wirst, Rollo, nachdem in den nächsten Wochen die Pilotentscheidungen veröffentlicht sein werden. Zugleich stört mich Dein regelmäßiges Gemeckere nicht, da ich es - glaube ich - nachvollziehen kann. Allerdings hat es in seiner Regelmäßigkeit nach meinem Empfinden mittlerweile auch keinen Nährwert mehr. Entsprechend bleibt für mich der Zweck dieses wiederkehrend alle paar Tage wiederholten Gemeckeres im Dunklen. Warum tust Du das also? Das würde mich interessieren.
Und darüber hinaus, ich begründe hier meine Sichtweisen auf die Dinge, was nicht verhindern kann, dass sich Dinge ändern. Ich konnte bspw. das Gezerre um die Richterwahl nicht voaussehen, die dem Senat also die Möglichkeit gegeben hat, über den Juli hinaus zu beraten, was nicht der Fall gewesen wäre, wenn die nun ehemalige Vizepräsidentin mit Vollendung des 68. Geburtstags am 25. Juni des Jahres aus dem Amt geschieden wäre.
Du hast Dich nun mit Deinen letzten Kommentaren bezogen auf das, was ich hier im Verlauf des letzten Jahres geschrieben habe, recht weit aus dem Fenster gelehnt. Wirst Du auch in der Lage sein, Dein eigenes Schreiben der letzten Monate nach den veröffentlichten Pilotentscheidungen in derselben Art und Weise zu beurteilen, oder wäre dann Dein Schreiben der letzten Monate für Dich anders zu bewerten?
--- End quote ---
--- End quote ---
Sorry, das scheint mir durch gegangen zu sein. Manche lange Nachrichten überfliege ich nur weil ich schon vorher weiß das der Inhalt mir keine neuen Erkenntnisse bringen wird.
Und hier sind wir dann auch wieder. Hier wird mal wieder was für „die nächsten Wochen“ angekündigt. Ok, was heißt das genau „in den nächsten Wochen“. Kann man das vielleicht etwas näher definieren.
Ist das genau die gleiche Ankündigung wie „Mitte Oktober“ oder „wenige Wochen nach Maidowskis ausscheiden“.
Ihr rafft das anscheinend nicht das hier überall nur heiße Luft verbreitet wird aus verschiedene Ecken über verschiedene Themen und bis jetzt seit Jahren absolut nichts wirklich gar nichts davon eingetroffen oder umgesetzt wurde was hier groß angekündigt wird.
Jetzt wird hier halt wieder eine Pilotentscheidung angekündigt.
Ich mecker hier nicht mal großartig darüber das wir keine aA haben ich mecker eher darüber das hier einfach nur heiße Luft verbreitet wird und so lange hier in einer Regelmäßigkeit weiterhin heiße Luft verbreitet wird so lange werde ich in einer Regelmäßigkeit genau darüber „mecken“.
Vor allem ich soll mich weit aus dem Fenster gelehnt haben? Verbreite ich hier immer irgendwelche angeblichen Neuigkeiten die kommen sollen und dazu sogar noch mit zeitlichen Angaben? Eher nicht oder? Also hier lehnen sich wohl eher die User aus dem Fenster die hier Propagandamässig die geilsten Neuigkeiten in Aussicht stelle und noch nichts davon eingetroffen ist.
--- End quote ---
Ok, das war jetzt endlich einmal eine klare Anwort, nämlich:
1. Du liest offensichtlich wiederkehrend gar nicht, was ich schreibe, weißt aber augenscheinlich regelmäßig, was ich schreibe. "Manche lange Nachrichten überfliege ich nur weil ich schon vorher weiß das der Inhalt mir keine neuen Erkenntnisse bringen wird."
2. Entsprechend kannst Du auch Zitate bringen - „Mitte Oktober“ oder „wenige Wochen nach Maidowskis ausscheiden“ -, die ich so nie getätigt habe.
Wer nachlesen möchte, was ich seit dem Sommer 2024 wiederkehrend hervorgehoben habe, kann bspw. hier die Nr. 1156 nachlesen: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,122470.msg402629.html#msg402629
Und wer nachlesen möchte, was ich nach der geplatzten Richterwahl vom Juli des Jahres geschrieben habe, liest gerne hier nach, was ich umfassend am 14.9. mit folgender Quintessenz geschrieben habe:
"Wenn ich unter dem, was ich jetzt gerade noch einmal abgewogen habe, darüber nachdenke, bis wann ich eine Entscheidungsveröffentlichung auf der Homepage des BVerfG erwarte, dann hielte ich den November oder Oktober für wahrscheinlicher als den Dezember." (Nr. 18376 https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114508.18375.html)
Nicht umsonst habe ich seitdem regelmäßig den November als für mich wahrscheinlichste Alternative für die Veröffentlichung hervorgehoben - und wenn's der Dezember wird, ist's halt so. Denn letztlich ist eindeutig, dass die Pilotentscheidung spätestens Anfang Oktober, mit einiger Wahrscheinlichkeit eher noch im Verlauf des Septembers gefällt worden ist. Auch das habe ich hier in den letzten Wochen regelmäßig hervorgehoben.
Es gibt darüber hinaus übrigens einen grundlegenden Unterschied zwischen der Besoldung und der Alimentation, worauf Dich in den letzten Beiträgen einige Kollegen aufmerksam gemacht haben. Veränderungen im Beihilferecht sind nun dem Gesetzgeber im Rahmen seines weiten Entscheidungsspielraums gestattet, solange das sachgerecht geschieht. Hinsichtlich des Mindestabstandsgebots sei hierbei an die Rn. 49 der aktuellen Entscheidung erinnert:
"Allerdings hat der Gesetzgeber einen weiten Gestaltungsspielraum, wie er bei der Festsetzung der Bezüge den Anforderungen des Gebotes eines Mindestabstands zum Grundsicherungsniveau Rechnung trägt. Neben der Anhebung der Grundgehaltssätze und Veränderungen im Beihilferecht kommt insbesondere auch eine Anhebung des Familienzuschlags in Betracht." (https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/05/ls20200504_2bvl000418.html; Hervorhebungen durch mich)
Nicht umsonst haben zwischenzeitlich bspw. Schleswig-Holstein und Sachsen grundlegende Änderungen im Beihilferecht vollzogen, um so geringere Kosten aus der einer die Beihilfeleistungen des Dienstherrn ergänzenden Krankheitskosten- und Pflegeversicherung vorauszusetzen, die bekanntlich bei der Ermittlung des Nettoeinkommens zu beachten sind, eben, um von der Nettobesoldung zur Nettoalimentation zu gelangen. Als Folge dieser Veränderungen im Beihilferecht gehen sie davon aus, dass sie bei einem selben Besoldungsniveau wie in anderen Rechtskreisen, wo solche Veränderungen im Beihilfesatz allerdings (noch) nicht vollzogen worden sind, am Ende ein höheres Alimentationsniveau gewähren. Wenn diese Annahme in beiden Rechtskreisen wie gehabt im Einzelnen überspitzt vorgenommen wird, ist sie allerdings prinzipiell richtig.
Denn nach Abzug der Steuerlast verbleibt dem Beamten mit geringeren Kosten aus der einer die Beihilfeleistungen des Dienstherrn ergänzenden Krankheitskosten- und Pflegeversicherung bei einem vormals selben Besoldungsniveau und also identischer Steuerlast - gleichfalls denselben Familienstand und dieselben Zahl an berücksichtigungsfähigen Kindern vorausgesetzt - eine höhere Nettoalimentation. Dieses Faktum bei der Betrachtung des Mindestabstandsgebots heranzuziehen, ist dem Gesetzgeber nicht verwehrt. Entsprechend führt die aktuelle Entscheidung in der Rn. 76 aus (was dann Deiner Meinung nach ebenfalls nur Bullshit sein kann):
"Gewährt der Dienstherr freie Heilfürsorge oder erhöht er den Beihilfesatz (vgl. BVerfGE 140, 240 <287 Rn. 94>), wirkt sich dies auf die Höhe des Nettoeinkommens aus."
Von daher solltest Du ggf. überlegen, ob Du nicht vielleicht doch irgendwann anfängst, das Thema zu betrachten, also die grundlegenden Entscheidungen des Senats zu lesen, ohne die man sachlich nicht weiterkommt, eben weil man auch hier nicht vorher weiß, was der Fall ist (womit sich der Kreis auch zu dem schließt, was ich am Anfang ausgeführt habe). Ergo: Auch diese Aussage führt nicht weiter, sondern ist - in Deinen Worten das, was Du regelmäßig anderen unterstellst, nämlich - Bullshit:
"Ich brauche hier überhaupt keinen Beschluss lesen um zu wissen das es kompletter Bullshit ist das bei Soldaten die Heilfürsorge als Geldwertevorteil angesetzt wird."
Chapman2023:
--- Zitat von: SwenTanortsch ---
Von daher solltest Du ggf. überlegen, ob Du nicht vielleicht doch irgendwann anfängst, das Thema zu betrachten, also die grundlegenden Entscheidungen des Senats zu lesen, ohne die man sachlich nicht weiterkommt, eben weil man auch hier nicht vorher weiß, was der Fall ist (womit sich der Kreis auch zu dem schließt, was ich am Anfang ausgeführt habe). Ergo: Auch diese Aussage führt nicht weiter, sondern ist - in Deinen Worten das, was Du regelmäßig anderen unterstellst, nämlich - Bullshit:
"Ich brauche hier überhaupt keinen Beschluss lesen um zu wissen das es kompletter Bullshit ist das bei Soldaten die Heilfürsorge als Geldwertevorteil angesetzt wird."
--- End quote ---
Ich plädiere hiermit für die Einführung eines "Mic Drop"-Emojis ;D ;D ;D
Alexander79:
@ Swen, mal wieder ein sehr lesenswerter Beitrag.
Leider wird er für Rollo wieder zu lange sein um ihn komplett zu lesen.
Navigation
[0] Message Index
[*] Previous page
Go to full version