Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
Einigung2023:
--- Zitat von: michaeltimmer am 02.11.2025 20:00 ---Mal wieder zurück zum Punkt und weg vom Bashing.
Die Diskussion um die freie Heilfürsorge wird regelmäßig zur Nebelkerze, sobald Soldaten erwähnt werden. Dabei lohnt es sich, die Fakten nüchtern anzusehen:
Erstens: Freie Heilfürsorge ist kein exklusives Privileg der Soldaten. Erinnerlich erhalten auch Vollzugsbeamten der Bundespolizei und Zolls diese, übrigens aus denselben Gründen: erhöhte Einsatzbelastung, Dienstunfallrisiko und besondere Fürsorgepflicht des Dienstherrn. Es ist also keine „Sonderbehandlung“ der Streitkräfte, sondern ein systematisch begründeter Teil des öffentlichen Dienstrechts.
Zweitens: Die Heilfürsorge der Soldaten ist keine freie Arztwahl. Sie müssen in der Regel Truppenärzte (die teilweise nichts können) aufsuchen, Fachärzte nur mit Überweisung und Genehmigung. Ein Soldat kann sich nicht selbst bis zu drei Tage krankschreiben. Jede Dienstunfähigkeit muss militärärztlich festgestellt werden. Wer meint, das sei ein Vorteil, hat das System nicht verstanden.
Drittens ein weiteres schönes Beispiel: Ja, die Uniform wird gestellt - aber das BMI rechnet sie bei Soldaten tatsächlich als geldwerten Vorteil (vgl. den tollen letzten Referentenentwurf). Bei Vollzugsbeamten, die ebenfalls Dienstkleidung gestellt bekommen, geschieht das nicht. Auch das ist ein Beispiel für ungleiche Behandlung innerhalb des öffentlichen Dienstes. Und es zeigt leider wie willkürlich manche Bewertungen ausfallen.
Am Ende geht es bei der Alimentation nicht um Neid oder Rechthaberei, sondern um Rechtskonformität. Das ständige gegenseitige Herunterspielen oder Überhöhen einzelner Gruppen bringt niemanden weiter.
Soldaten, Polizisten, Beamte - alle leisten ihren Teil. Der Dienstherr sollte für alle gleichermaßen sicherstellen, dass die Besoldung verfassungsgemäß, transparent und nachvollziehbar bleibt.
Also: Weniger Polemik, mehr Substanz. ;)
--- End quote ---
Beim Zoll irrst du dich, wir haben keine freie Heilfürsorge. 50% Beihilfe, 50% privat versichert. Mit 2 Kindern 70/30.
haloeris:
--- Zitat von: Soldat1980 am 02.11.2025 16:21 ---
Wollte man nicht beim letzten Referentenentwurf einen Unterschied hinsichtlich der niedrigsten Besoldungsstufe machen? Da wäre es doch bei den Soldaten bei A3 geblieben oder? Unter anderem mit der Begründung Freie Heilfürsorge usw. Keine Ahnung ob das wirklich der Grund war und warum dieses gemacht werden sollte. Ob das Bestand und welche Besoldungsstufe man anschließend genommen hätte für die Berechnung Abstand 15% wäre tatsächlich auch interessant geworden.
--- End quote ---
Tatsächlich war es so, dass im letzten Entwurf A3 bei Soldaten nicht gestrichen werden sollte, da Soldaten – und jetzt haltet euch fest – einen geldwerten Vorteil durch die Uniform haben.
Wie mein alter Truppenarzt schon sagte: „Sie haben keine freie Heilfürsorge, sondern unentgeltliche truppenärztliche Versorgung.“ ;D
Für den einen oder anderen ist das dasselbe – für meinen Truppenarzt nicht.
Ich frage mich aber schon die ganze Zeit, warum überall berichtet wird, dass 200.000 Beamte rückwirkend für fünf Jahre bezahlt werden – und nicht etwa rund 380.000.
Bei der CDU sitzen ohnehin ein paar Leute, die seit Jahren versuchen, die Soldaten aus der A-Besoldung herauszunehmen. Vielleicht haben sie das jetzt tatsächlich getan – oder es werden einfach einige Dinge zum geldwerten Vorteil erklärt.
Ich sag’s mal so: Im Sommer könnte ich gut auf die Uniform verzichten, aber man zwingt mich ja dazu.
Egal, wie ihr euch kloppt – am Ende gewinnt der Dienstherr.
Und viele Betroffene werden noch 20 Jahre lang diskutieren, wie beschissen der Dienstherr ist.
michaeltimmer:
--- Zitat von: Einigung2023 am 02.11.2025 20:10 ---
--- Zitat von: michaeltimmer am 02.11.2025 20:00 ---Mal wieder zurück zum Punkt und weg vom Bashing.
Die Diskussion um die freie Heilfürsorge wird regelmäßig zur Nebelkerze, sobald Soldaten erwähnt werden. Dabei lohnt es sich, die Fakten nüchtern anzusehen:
Erstens: Freie Heilfürsorge ist kein exklusives Privileg der Soldaten. Erinnerlich erhalten auch Vollzugsbeamten der Bundespolizei und Zolls diese, übrigens aus denselben Gründen: erhöhte Einsatzbelastung, Dienstunfallrisiko und besondere Fürsorgepflicht des Dienstherrn. Es ist also keine „Sonderbehandlung“ der Streitkräfte, sondern ein systematisch begründeter Teil des öffentlichen Dienstrechts.
Zweitens: Die Heilfürsorge der Soldaten ist keine freie Arztwahl. Sie müssen in der Regel Truppenärzte (die teilweise nichts können) aufsuchen, Fachärzte nur mit Überweisung und Genehmigung. Ein Soldat kann sich nicht selbst bis zu drei Tage krankschreiben. Jede Dienstunfähigkeit muss militärärztlich festgestellt werden. Wer meint, das sei ein Vorteil, hat das System nicht verstanden.
Drittens ein weiteres schönes Beispiel: Ja, die Uniform wird gestellt - aber das BMI rechnet sie bei Soldaten tatsächlich als geldwerten Vorteil (vgl. den tollen letzten Referentenentwurf). Bei Vollzugsbeamten, die ebenfalls Dienstkleidung gestellt bekommen, geschieht das nicht. Auch das ist ein Beispiel für ungleiche Behandlung innerhalb des öffentlichen Dienstes. Und es zeigt leider wie willkürlich manche Bewertungen ausfallen.
Am Ende geht es bei der Alimentation nicht um Neid oder Rechthaberei, sondern um Rechtskonformität. Das ständige gegenseitige Herunterspielen oder Überhöhen einzelner Gruppen bringt niemanden weiter.
Soldaten, Polizisten, Beamte - alle leisten ihren Teil. Der Dienstherr sollte für alle gleichermaßen sicherstellen, dass die Besoldung verfassungsgemäß, transparent und nachvollziehbar bleibt.
Also: Weniger Polemik, mehr Substanz. ;)
--- End quote ---
Beim Zoll irrst du dich, wir haben keine freie Heilfürsorge. 50% Beihilfe, 50% privat versichert. Mit 2 Kindern 70/30.
--- End quote ---
Vielen Dank für den Hinweis, dann ziehe ich meine Aussage bezogen auf den Zoll zurück. Bei der Bundespolizei stimmt es wiederum.
michaeltimmer:
Auszug Seite 120 des besten Entwurfs aller Zeiten:
Eine Anhebung der Eingangsämter auch von Soldatinnen und Soldaten ist nicht angezeigt, da die tragenden Gründe für die mit diesem Gesetz vorgesehene Anhebung der Eingangsämter der Beamtinnen und Beamten nicht in gleicher Weise auf die Eingangsämter der Soldatinnen und Soldaten zutreffen. Im Übrigen wird der Mindestabstand der niedrigsten Besoldung von Soldaten (Besoldungsgruppe A 3) zur Grundsicherung auch gewahrt, da Soldaten einen Anspruch auf verschiedene Leistungen haben, die als geldwerte Vorteile zu werten und in die Berechnungen zur Sicherstellung einer Besoldung in Höhe einer amtsangemessenen Alimentation einzubeziehen sind. Dazu zählen insbesondere die unentgeltliche truppenärztlichen Versorgung und die unentgeltliche Bereitstellung von Dienstkleidung.
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/Downloads/kabinettsfassung/D3/BBVAngG_Kabinettvorlage.pdf?__blob=publicationFile&v=1
emdy:
Stand 24.10.2024
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