Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
Unknown:
Für mich ist fraglich, um welchen Betrag man das Netto eines Soldaten überhaupt "kürzen" müsste, denn umgerechnet auf eine vierköpfige Familie, muss der Soldat, seine Frau und die beiden Kinder privat versichern. Diese Kosten müssten erstmal ermittelt werden und in Abzug gebracht werden. Allerdings wäre das ein absolutes bürokratisches Monster und zweckdienlich ist es aus meiner Sicht auf keinen Fall. Selbst eine eigene Besoldungstabelle wäre für Soldaten eine absolute Katastrophe, wie es immer mal wieder im Gespräch gewesen ist. Dazu haben wir jetzt 16 abschreckende Beispiele.
Nautiker1970:
--- Zitat von: Organisator am 03.11.2025 08:36 ---
--- Zitat von: BVerfGBeliever am 03.11.2025 08:29 ---
--- Zitat von: Organisator am 03.11.2025 08:04 ---Der Gesetzgeber sollte da den Spielraum nutzen, der ihm eingeräumt wurde und sich von dem 4K+15%-Modell mal lösen.
--- End quote ---
So so. Und wie genau soll sich der Gesetzgeber in deinen Augen von etwas lösen, was ihm seitens des BVerfG als Kontrollmaßstab vorgegeben ist?
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So wie ich hier die Diskussion mitbekommen habe, ist das 4K-Modell eine Variante, wobei es dem Gesetzgeber freisteht, auch andere, modernere Modelle zu entwickeln. Und aus den genannten Gründen ist die 4K-Familie mit dem A1-besoldeten Alleinverdiener obsolet.
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Der Gesetzgeber kann sich von mir aus gerne von dem Modell lösen, aber bitteschön nicht für diejenigen, die auf dieses Modell ggf. seit Jahrzehnten faktisch ihr Leben aufgebaut haben und darauf vertrauten (und m. E. auch weiter darauf vertrauen dürfen), dass der Gesetzgeber nicht plötzlich einen Paradigmenwechsel vollzieht.
Rollo83:
--- Zitat von: Rentenonkel am 03.11.2025 09:09 ---
--- Zitat von: Rollo83 am 03.11.2025 08:52 ---
So weit verstanden, ich stelle meine Frage etwas anders.
Wie möchte man dem A7 Soldaten dann weniger Netto Bezüge geben als dem Beamten A7 wenn beide die gleiche Grundbesoldung brutto zwingend bekommen müssen.
Entweder muss der Beamter ja mehr netto bekommen oder der Soldat weniger netto und das bei gleicher Grundbesoldung.
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Wie kommst Du darauf, dass Beamte und Soldaten zwingend das gleiche Brutto bekommen müssen?
Bei der amtsangemessenen Besoldung darf der Gesetzgeber Unterschiede machen zwischen den Gruppen, die eine volle Heilfürsorge bekommen, und denjenigen, die nur anteilig beihilfeberechtigt sind. Nur weil es in der Vergangenheit keine Unterschiede gab, bedeutet das nicht, dass der Gesetzgeber das nicht für die Zukunft ändern kann. Er hat diesbezüglich einen weiten Ermessensspielraum. Dabei wird er selbstverständlich die Soldatenversorgung nicht kürzen, so denke ich; er könnte allerdings mit großer Wahrscheinlichkeit nach dem lang ersehnten Urteil die "normale" Beamtenbesoldung stärker anheben als die der Soldaten.
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Weil STAND HEUTE beide nach Bundesbesoldungstabelle besoldet werden.
Es ist also wieder ein vermuteter Blick in die Zukunft das sich dies ändert um die Grundbesoldung bei beiden unterschiedlich zu gestalten und schon muss ich es halt leider wieder als Käse bezeichnen weils einfach nur wieder irgendeine wilde Vermutung ist ähnlich der Vermutung das in wenige Wochen ein Pilotentschluss kommen muss oder ähnlich der Vermutung das die Grundbesoldung für alle um 10-30% steigen wird.
Ich mag einfach keine Vermtungen oder Raterei, ich arbeite auf Fakten basierende Zustände.
Sonst kann ich ja hier auch einfach mal die Vermutung in den Raum stellen das wir Soldaten eine eigene Besoldungstabelle bekommen und bei allen Soldaten dann die neue Grundbesoldung um 200% angehoben wird damit der Beruf attraktiver wird und die Bundeswher ihre Sollzahlen erfüllt bekommt.
Rentenonkel:
--- Zitat von: Hobbyjurist am 03.11.2025 09:36 ---
Lieber @Rentenonkel, ist diese Pauschalisierung denn noch realitätsnah, wenn je nach Eintrittsalter, Risikozuschlag und Familienstand - alles Dinge, die man nur begrenzt beeinflussen kann - die PKV-Prämie irgendwo zwischen 200 € und 500 € monatlich variiert? Das ist eine ganz schöne Bandbreite.
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Das BVerfG führt dazu in dem hier zitierten Urteil unter Randnummer 148 aus:
Im Übrigen wird der vom Verband der Privaten Krankenversicherung zu den Durchschnittsprämien für eine das Berliner Beihilferegime ergänzende private Krankenversicherung und die Pflegepflichtversicherung mitgeteilte steuerlich absetzbare Anteil berücksichtigt. [...] Von den Bezügen in Abzug gebracht werden die mitgeteilten Durchschnittsprämien für die Kranken- und Pflegepflichtversicherung.
AndreasS:
--- Zitat von: Dunkelbunter am 03.11.2025 08:57 ---...
Was keinen Sinn macht die Aussage des Personalvertreters, da die Grundtabelle ja für alle gilt.
Da gibt es keine Grundtabelle verheiratet oder unverheiratet.
Daher wäre es eine Erhöhung für Unverheiratete, aber kein Vorteil für Verheiratete.
Obwohl daran basteln die ja sowieso schon lange rum, dass der Verheiratetenzuschlag weg soll.
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Es war ein Gewerkschaftvertreter vom BDZ. Es macht Sinn. Die 70% gelten sodann für alle Bediensteten.
Das heißt, nicht Verheiratete haben ca. 120,-€ mehr Brutto als vorher.
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