Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten

Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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Alexander79:

--- Zitat von: Luftpumpe am 03.11.2025 08:08 ---Also ein gewaltiger Fehlbetrag der insb. in den Ämtern ab A10 zustande kommt.

--- End quote ---
Wieso?
A10->A11=11%
A11->A12=9,7%
A12->A13=10,5%
A13->A14=8,5%
A14->A15=12,5%
A15->A16=11%.

Ja von A13 auf A14 ist es in der Tat etwas wenig, aber zu sagen ab A10 ein gewaltigen Fehlbetrag zu nennen ist schon etwas vermessen.

Alexander79:

--- Zitat von: waynetology am 03.11.2025 08:48 ---Bist du nicht selbst Soldat?

--- End quote ---
Ich war mal Soldat.

--- Zitat von: waynetology am 03.11.2025 08:48 ---Soldaten haben keine Heilfürsorge.

--- End quote ---
Achso, schauen wir doch mal ins BBesG §69a.
Zitat:"(1) Soldaten, die Anspruch auf Besoldung oder auf ein Ausbildungsgeld nach § 30 Absatz 2 des Soldatengesetzes haben, wird Heilfürsorge in Form der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung gewährt.

Wir stellen fest, der Soldat bekommt (freie) Heilvorsorge, diese (freie) Heilfürsorge wird aber nicht so gewährt wie es bei manchen Beamten passiert, sondern in Form der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung.
Es bleibt aber dennoch eine (freie) Heilfürsorge.

Rentenonkel:
Ergänzend dazu:

... Außer in Notfällen oder bei einer Überweisung durch einen Truppenarzt. Dann darf der Soldat seine Heilfürsorge auch in Form eines zivilen Arztes oder zivilen Krankenhauses in Anspruch nehmen und bekommt die Kosten dafür erstattet.

Hobbyjurist:

--- Zitat von: Rentenonkel am 03.11.2025 08:33 ---Der Dienstherr muss dem Beamten / Soldaten soviel Einkommen zur Verfügung stellen, dass dieser einen spürbaren Abstand von mindestens 15 % zur Grundsicherung hat. Dabei hat der Gesetzgeber einen weiten Ermessenspielraum.

Bei Beamten und Soldaten werden zur Bereinigung des Nettoeinkommens die durchschnittlichen, notwendigen Kosten zur Privaten KV abgezogen. Ein Soldat muss allerdings nur für seine Frau und seine Kinder anteilig Beiträge zahlen, so dass er gegenüber einem normalen Beamten ein höheres Nettogehalt bei gleichem Brutto hat.

Somit geht es nicht um einen geldwerten Vorteil im engeren Sinne, der individuell geprüft werden muss, sondern im Gegensatz zu anderen Beamten schlicht um geringere Beiträge zur PKV. Diese werden bei allen anderen Beamten übrigens pauschaliert. Diese Pauschalisierung wird dem Gesetzgeber seitens des BVerfG auch solange zugestanden, wie sie realitätsnah ist.

--- End quote ---

Lieber @Rentenonkel, ist diese Pauschalisierung denn noch realitätsnah, wenn je nach Eintrittsalter, Risikozuschlag und Familienstand - alles Dinge, die man nur begrenzt beeinflussen kann - die PKV-Prämie irgendwo zwischen 200 € und 500 € monatlich variiert? Das ist eine ganz schöne Bandbreite.

Warzenharry:
Freie Heilfürsorge hat die Polizei. Soldaten genießen unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. Das sind zwei paar Schuhe.

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