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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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JoHu:

--- Zitat von: kimonbon am 05.11.2025 05:59 ---Also wird jetzt doch der Entwurf von 2020 (!) beschlossen?? Von 2020??
https://www.fr.de/verbraucher/200-000-beamte-erhalten-fuenf-jahre-rueckwirkend-geld-entwurf-von-2020-soll-beschlossen-werden-zr-94021930.html

--- End quote ---

Wohl kaum.... Eher was schreiben mit was altem, als nichts schreiben weil neues nicht veröffentlicht ist..... Abwarten und Teetrinken... Oder in die Glaskugel :-) schönen Mittwoch allen....

Rentenonkel:

--- Zitat von: Rentenonkel am 04.11.2025 09:54 ---Um die Spekulationen noch etwas anzuheizen  ;D

Der Gesetzesentwurf wird nach meiner Glaskugel drei eigentlich voneinander zu trennende Teile haben, die eigentlich rechtlich voneinander zu trennen sind.

Teil 1 ist einfach die inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses.

Teil 2 dürfte die Umsetzung der Rechtsprechung zu den kinderreichen Beamtenfamilien sein.

In seinem Beschluss 2 BvL 6/17 u. a. stellt das BVerfG fest, dass die Besoldungsvorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen, die in den Jahren 2013 bis 2015 die Alimentation von Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten der Besoldungsgruppe R 2 regeln, mit Artikel 33 Absatz 5 GG insoweit unvereinbar waren, als es der Gesetzgeber unterlassen hat, für diesen Personenkreis mit

– drei Kindern die kinderbezogenen Gehaltsbestandteile für das Jahr 2013 und

– mit vier Kindern die kinderbezogenen Gehaltsbestandteile für die Jahre 2014 und 2015

in einer dem Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation entsprechenden Höhe festzusetzen. Das BVerfG bekräftigt seine Rechtsprechung, dass die Nettoalimentation ab dem dritten Kind mindestens 15 Prozent über dem realitätsge­recht ermittelten grundsicherungsrechtlichen Gesamtbedarf dieses Kindes liegen muss.

Dieser Strang der Rechtsprechung für kinderreiche Beamte ist bereits gefestigte Rechtsprechung des BVerfG, bisher jedoch noch nicht vollständig umgesetzt. Daher dürfte ein nicht unerheblicher Teil der 1,2 MRD EUR der letzten fünf Jahre vor allem kinderreichen Familien zugute kommen, weil der Bund dieses Urteil nunmehr endlich umsetzten wird. 

Erst der Teil 3 dürfte sich mit den Lehren, die der Gesetzgeber aus dem Urteil des BVerfG 2 BvL 4/18 gezogen hat, beschäftigen. Ausgehend von dem letzten Entwurf, der bekanntermaßen aufgrund der Neuwahl nicht in Kraft getreten ist, hat sich die damalige Regierung als Lösung auch eine sehr kreative Lösung einfallen lassen.


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Der Artikel bestärkt mich in dem, was ich bereits am 04.11. um 09:54 geschrieben habe.

Laut dem Artikel geht es in erster Linie um die Übertragung des Tarifergebnisses und in zweiter Linie um die seit 2020/2021 angekündigte Umsetzung des Urteils über die Besoldung kinderreicher Beamten mit mehr als zwei Kindern. Mittlerweile verliert der Bund hier reihenweise Verfahren von kinderreichen Beamten vor den Gerichten und so ist er quasi in diesem eigentlich unstrittigen Rechtsstrang zum Handeln gezwungen.

Erst der dritte Teil dürfte für die allermeisten spannend werden und genau darin scheint es eine Disharmonie zwischen dem BMI und dem BMF zu geben. Hier ist auch so gut wie gar nichts duchgesickert, außer dem Umstand, dass auch von diesem Punkt nicht alle, sondern voraussichtlich nur rund 200.000 Beamte profitieren könnten.

Mir scheint es, als wenn es genau in diesem Punkt unterschiedliche Ansichten gibt, für welche der vielen Optionen man sich entscheidet. Es geht hier offensichtlich um nichts anders als eine Geldfrage. Daher ist nicht ausgeschlossen, dass man den dritten Teil weitestgehend so lange ausblendet und so gut wie nichts umsetzt, bis einem durch das noch zu verkündende Maidowski Urteil irgendwann nichts anderes mehr übrig bleibt, als auch in diesem Teil in dem übernächsten Gesetz nachzubessern.

Und genau an der Stelle passiert das, was Durgi vor geraumer Zeit zutreffend gesagt hat:

Faktisch wird so die verfassungsrechtlich gebotene Wiederherstellung einer ordnungsgemäßen Alimentation zur haushaltspolitischen Schönwetterübung degradiert. Die Bundesregierung kann behaupten, sie habe „geliefert“ ....und in der statistischen Darstellung mag das sogar stimmen.

Doch hinter der Fassade aus Summen, Stufen und Schlagworten bleibt die Realität bestehen:
Der Staat finanziert seine Rechtsstaatspflicht mit der Geduld derjenigen, die sie eigentlich schützen soll.

Die amtsangemessene Alimentation war nie ein Gnadenakt, sie ist der Lackmustest für die Integrität des öffentlichen Dienstes. Dass man sie nun als rhetorische Kulisse für Haushaltstaktik instrumentalisiert, ist ein intellektuelles Armutszeugnis. Oder, um es haushaltsneutral zu formulieren: Die 1,2 Milliarden sind der Eiswürfel...die kalte Wahrheit kommt 2026 mit voller Masse zum Vorschein.

Sputnik1978:
https://www.zeit.de/news/2025-11/05/gericht-verhandelt-ueber-besoldung-thueringer-richter

Sputnik1978:

--- Zitat von: Wasserkopp am 05.11.2025 06:07 ---
--- Zitat von: kimonbon am 05.11.2025 05:59 ---Also wird jetzt doch der Entwurf von 2020 (!) beschlossen?? Von 2020??
https://www.fr.de/verbraucher/200-000-beamte-erhalten-fuenf-jahre-rueckwirkend-geld-entwurf-von-2020-soll-beschlossen-werden-zr-94021930.html

--- End quote ---

so ein schlecht recherchierter Artikel. Macht auf mich nicht den Eindruck als wäre das auch nur im Ansatz eine verlässliche Quelle um daraus zu schließen, dass der damalige Entwurf nun beschlossen werden soll

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Im Hinblick auf das Parteibuch des aktuellen Hausherrn im BMI würde ich nicht von vornherein ausschließen wollen, dass nun der ursprüngliche "Seehofer-Entwurf" zur aA wieder auf den Tisch kommt.

lotsch:

--- Zitat von: Sputnik1978 am 05.11.2025 08:24 ---
--- Zitat von: Wasserkopp am 05.11.2025 06:07 ---
--- Zitat von: kimonbon am 05.11.2025 05:59 ---Also wird jetzt doch der Entwurf von 2020 (!) beschlossen?? Von 2020??
https://www.fr.de/verbraucher/200-000-beamte-erhalten-fuenf-jahre-rueckwirkend-geld-entwurf-von-2020-soll-beschlossen-werden-zr-94021930.html

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so ein schlecht recherchierter Artikel. Macht auf mich nicht den Eindruck als wäre das auch nur im Ansatz eine verlässliche Quelle um daraus zu schließen, dass der damalige Entwurf nun beschlossen werden soll

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Im Hinblick auf das Parteibuch des aktuellen Hausherrn im BMI würde ich nicht von vornherein ausschließen wollen, dass nun der ursprüngliche "Seehofer-Entwurf" zur aA wieder auf den Tisch kommt.

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Ich kenne den Seehofer-Entwurf nicht genau, aber ist es nicht so, dass Dobrinth wahrscheinlich keinen Entwurf präsentiert, der gegen das bestehende BesG in Bayern sprechen würde, also mit fiktivem Partnereinkommen von 20.000 € brutto?

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