Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
GeBeamter:
--- Zitat von: Unknown am 06.11.2025 20:10 ---Wird das Jahr 2023 jetzt als Anlass genutzt lediglich die 3.000 Euro auf die die bisherige Besoldung drauf zu schlagen, weil es wohl für ausreichend erachtet wird? Rechnerisch sind das 250 Euro pro Monat Brutto und dann ist alles in Ordnung.
Ich verstehe nicht warum das Jahr 2023 herausgenommen wurde und dann noch mit so einer Begründung. Diese ist doch prädestiniert dazu, es den Beamten später wieder um die Ohren zu hauen.
--- End quote ---
Ja aber vorsicht an der Bahnsteigkante. Diese Aussage des Gerichts bezieht sich nur auf die Prüfung des Abstandes der Besoldung zur Grundsicherung. Um zu prüfen, ob die Richterbesoldung zu wenig Abstand zur Grundsicherung hat, muss der Abstand zur Grundsicherung aller Besoldungsgruppen geprüft werden. Das Gericht stellt dann korrekt fest, dass durch die Sonderzahlung 2023 alle bis auf zwei Besoldungsgruppen genug Abstand zur Grundsicherung hatten.
Da reden wir aber noch lange nicht von einer Amtsangmessenheit der Richterbesoldung sowie aller bis darunter liegenden Besoldungsgruppen.
Umlauf:
--- Zitat von: Bullshit Kondensator am 06.11.2025 14:52 ---
--- Zitat von: Nautiker1970 am 06.11.2025 14:42 ---
--- Zitat von: Bullshit Kondensator am 06.11.2025 14:10 ---
Wieder Jemand ohne Ahnung. Landesbeamte sitzen nicht in den Kommunen. Das sind Kommunalbeamte. Kommunalbeamte und Bundesbeamte leiten ihre Besoldung von den TvÖD Verhandlungen ab, die Landesbeamten vom TV-L.
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Das ist nicht richtig. Die Besoldung der Kommunalbeamten richtet sich nach der Besoldung der jeweiligen Landesbeamten. Bspw. hier:
https://www.besoldung-baden-wuerttemberg.de/baden_wuerttemberg_landesbesoldungsgesetz_paragraf_1#google_vignette
oder hier:
https://www.schure.de/20441/nbesg.htm
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Deswegen sind Landesbeamte immernoch keine Kommunalbeamte. Schließlich erhalten Kommunalbeamte alles vom KVBW und Landesbeamte alles vom LBV.
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Trotzdem gibt es in jedem Land ein einheitliches Beamtenrecht, sowohl für Landes- als auch für Kommunalbeamte.
Der TVöD hat mit Kommunalbeamten so rein gar nichts zu tun.
Ich weiß, es klingt skurril, dass beide Statusgruppen im Kommunalen eine andere Grundrichtung haben.
Tb -> TVöD
B -> Anlehnung TV-L, sofern der Dienstherr willig ist.
Goldene Vier:
Kommunalbeamte sind ja auch sog. mittelbare Landesbeamte.
Weder TVöD noch TV-L sind grds. maßgeblich für eine Besoldung. Diese sind nur ein Vergleichsparameter, der gern genutzt wird um die Anpassungen der Besoldung abzuleiten.
Für die Beschäftigten der Länder (außer Hessen) gilt der TV-L so dass die Länder den als Referenz nutzen, gleichzeitig aber auch für Kommunalbeamte, da nur ein Beamtenrecht im Land gilt.
TVöD gilt u.a. für Bund und Kommunen, aber insoweit nur für die Bundesbeamten als Referenzgrö0e.
Umlauf:
--- Zitat von: Bundesbeamter212 am 30.10.2025 21:02 ---
--- Zitat von: Wasserbüffel am 30.10.2025 19:53 ---Moin!
Zoll: Novembergehalt + 3% und Nachzahlungen für September und Oktober. Selbst DUZ September wurde angepasst. Rest dann im nächsten Monat.
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Wirklich nur September und Oktober? Solltest du rückwirkende Zulagen für August bekommen haben, dann steht da die Nachzahlung mit drin. (Feiertage,Wochenende,Dienst nach 20Uhr...)
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War hier ähnlich. Der Rest kommt zum regulär geplanten Zeitpunkt.
Es gab einige Triggerpunkte, die bestimmte Rückrechnung bereits jetzt ausgelöst haben.
Da der Fehler beim ITZ passiert ist, habe ich keine tieferen Einblicke in die auslösenden Punkte.
Da es an anderer Stelle etwas zum BVA geschrieben wurde, es gibt nicht nur eine Instanz von PVSplus im BVA. Deswegen ist der Bereich Bundeswehr im November weitestgehend gar nicht im November betroffen.
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