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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
regas:
--- Zitat von: Skywalker2000 am 08.11.2025 15:56 ---Warum vertraut ihr alle so auf Karlsruhe? Als ob da mittel Button Gelder überwiesen werden?
Der aktuelle Urteil ist auch 5 Jahre alt und passiert ist eigentlich noch nichts…
Von daher braucht man sich da nicht viel erhoffen
--- End quote ---
Weil das BVerfG das einzige Staatsorgan in Deutschland ist, welches ein neutrales Interesse daran hat, eine faktenbasierte Entscheidung zur Besoldung zu treffen. Alle anderen Organe haben kein Interesse daran, auch nur einen Cent mehr als nötig für die Besoldung ihrer Staatsdiener zu bezahlen.
Ursprünglich war das BVerfG auch die Kontrollinstanz zur Bundesregierung/Bundestag, als man damals die Verfassung geschrieben und die Staatsorgane eingesetzt hat.
Skywalker2000:
--- Zitat von: SwenTanortsch am 08.11.2025 16:21 ---
--- Zitat von: Skywalker2000 am 08.11.2025 15:56 ---Warum vertraut ihr alle so auf Karlsruhe? Als ob da mittel Button Gelder überwiesen werden?
Der aktuelle Urteil ist auch 5 Jahre alt und passiert ist eigentlich noch nichts…
Von daher braucht man sich da nicht viel erhoffen
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... weil das Bundesverfassungsgericht das einzige Verfassungsorgan ist, das über die Kompetenz verfügt, die Verfassung rechtskräftig auszulegen. Da es nun aber in der Alimentation um Art. 33 Abs. 5 GG geht, gilt am Ende immer das, was das Bundesverfassungsgericht im Rahmen seines Verwerfungsmonopols urteilt. Auch der Gesetzgeber sieht sich entsprechend an die entscheidungstragenden Gründe bundesverfassungsgerichtlicher Entscheidungen gebunden.
Als Folge ist jede gesetzliche Besoldungsregelung an der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu messen. Sobald man also diese Rechtsprechung zur Kenntnis nimmt, weiß man, was Sache ist. Eine Sache, die keinen Bestand vor der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat, ist keine Sache.
--- End quote ---
Trotzdem ist bis heute keine Reform von DH Bund eingetreten. Das meine ich.
Skywalker2000:
--- Zitat von: BVerfGBeliever am 08.11.2025 16:41 ---
--- Zitat von: Skywalker2000 am 08.11.2025 15:56 ---Der aktuelle Urteil ist auch 5 Jahre alt und passiert ist eigentlich noch nichts…
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Es stimmt nicht, dass seit dem letzten Urteil nichts passiert ist.
So haben beispielsweise diverse Bundesländer absurde (Kinder-)Zuschlagsorgien gefeiert sowie per Voodoo-Zauber fiktive Partnereinkommen herbeifantasiert, in der irrigen Annahme (bzw. vermutlich eher Behauptung wider besseren Wissens), damit den Vorgaben aus Karlsruhe Genüge geleistet zu haben.
Entsprechend ruht die Hoffnung auf den anstehenden Pilot-Beschluss, diesem unwürdigen Treiben der Besoldungsgesetzgeber ein jähes Ende zu bereiten..
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Bist du etwa neidisch weil du ohne Kinder keine Erhöhung erhalten hast?
Ich verstehe nicht, wieso kinderlose sich da große Hoffnung machen? Und kommt mir nicht mit Alimentation. Kinderlose bekommen nichts, und das ist gut so.
bebolus:
--- Zitat von: Skywalker2000 am 08.11.2025 17:25 ---
--- Zitat von: BVerfGBeliever am 08.11.2025 16:41 ---
--- Zitat von: Skywalker2000 am 08.11.2025 15:56 ---Der aktuelle Urteil ist auch 5 Jahre alt und passiert ist eigentlich noch nichts…
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Es stimmt nicht, dass seit dem letzten Urteil nichts passiert ist.
So haben beispielsweise diverse Bundesländer absurde (Kinder-)Zuschlagsorgien gefeiert sowie per Voodoo-Zauber fiktive Partnereinkommen herbeifantasiert, in der irrigen Annahme (bzw. vermutlich eher Behauptung wider besseren Wissens), damit den Vorgaben aus Karlsruhe Genüge geleistet zu haben.
Entsprechend ruht die Hoffnung auf den anstehenden Pilot-Beschluss, diesem unwürdigen Treiben der Besoldungsgesetzgeber ein jähes Ende zu bereiten..
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Bist du etwa neidisch weil du ohne Kinder keine Erhöhung erhalten hast?
Ich verstehe nicht, wieso kinderlose sich da große Hoffnung machen? Und kommt mir nicht mit Alimentation. Kinderlose bekommen nichts, und das ist gut so.
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Also Bürgergeld oder Mindestlohn oder schlechter für Single-Beamte? Verstehe ich das richtig?
Maximus:
--- Zitat von: BalBund am 07.11.2025 12:59 ---
--- Zitat von: Maximus am 07.11.2025 12:30 ---Danke! Wenn dies tatsächlich so ist, werden wir im November sehr wahrscheinlich keinen Referentenentwurf zu sehen bekommen. Ich kann mir gut vorstellen, dass sich die Ressortabstimmung in die Länge ziehen wird. Vielleicht sehen wir was im Dezember. Und dann gibt es noch die Verbändebeteiligung (4 Wochen). Mit einem Regierungs-/Kabinettsentwurf ist m. E. daher erst 2026 zu rechnen.
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Die breite Öffentlichkeit dieses Forums wird den Entwurf tatsächlich in dem Moment sehen, in dem die Leitungsebene dbb ihre Fachgruppe um Stellungnahme bittet, das ist der sicherste Ort für ein Leak.
Ansonsten bleibt die Hoffnung auf den Insider beim BMF, dort dürften die belastbarsten Zahlen zu erhalten sein.
Der Umstand, dass der Gesetzgeber nach den 2020er Urteilen und den daraus resultierenden Änderungsgesetzen in den Ländern seinen Fokus auf Mehrkinderfamilien legt, dürfte nun wirklich niemanden überraschen, der etwas tiefer in die materiellen Änderungen eintaucht, die es seither dort gab.
Für alle Illusionisten und auch alle Schwarzmaler: Das BMF wird keinen Cent mehr freigeben, als unbedingt nötig, denn der Bundesminister wird schon jetzt als Schuldenmeister dieser Dekade in die Geschichte eingehen, ein Thema, welches die politischen Gegner bei den letzten Wahlen stets erfolgreich bespielen konnten. Das, was da nun kommt wird kein Schluck aus der Pulle, sondern gerade noch das, was man aufgrund der Urteile der Meinung ist, tun zu müssen.
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Vielen Dank für deine Antwort. Mal sehen, ob die Verbände noch im November beteiligt werden. Ich kann mir gut vorstellen, dass das BMI die Beteiligung über die Weihnachten laufen lassen will. Ein Schelm wer dabei böses denkt.
Ich nehme Wetten an...Was wird zuerst veröffentlicht? Referentenentwurf des BMI oder Entscheidung aus Karlsruhe
Ich tippe auf Karlsruhe...was ggf. dazu führt, dass BMI den aktuellen Entwurf wieder einstampft und alles von vorne beginnt
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