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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
Bundi:
Danke Swen. Der Humor hilft eventuell weiter das Laienspiel zu ertragen. Es wäre zum totlachen, wenn nicht mehr und nicht weniger als die Verfassung und das die Rechtsstaatlichkeit garantierende Berufsbeamtentum in Frage gestellt wäre. Da wird unter anderem von Polizisten erwartet den Gesetzen und der Verfassung Geltung zu verschaffen und diese durchzusetzen oder von Eichtern wird erwartet Recht zu sprechen und wenn es dann um die verfassungsmässigen Rechte eben dieser geht, schert sich der jeweilige DH und aller Voraussicht auch das Verfassungsorgan des BT nicht einen Cent um diese Rechte. Das wir dem normalen Bürger infolge der Premiumberichterstattung Scheissegal sind bzw sogar überflüssig sind um nur eines der mildern Bilder aus Kommentaren zu nutzen, ist ja irgendwie zu ertragen, aber das wir unseren DH und letzenendes dem BT egal sind ist weiterhin mehr als man ertragen kann. Trotz alledem weiterhin ein schönes Wochenende und Hoffen auf Karlsruhe.
Skywalker2000:
Warum vertraut ihr alle so auf Karlsruhe? Als ob da mittel Button Gelder überwiesen werden?
Der aktuelle Urteil ist auch 5 Jahre alt und passiert ist eigentlich noch nichts…
Von daher braucht man sich da nicht viel erhoffen
gio:
Vielleicht sollten wir erstmal alle abwarten ob, wann und was überhaupt kommt bevor wir uns die Köpfe heiß reden ;)
Scheinbar ist eh jede Richtung möglich.
SwenTanortsch:
--- Zitat von: Skywalker2000 am 08.11.2025 15:56 ---Warum vertraut ihr alle so auf Karlsruhe? Als ob da mittel Button Gelder überwiesen werden?
Der aktuelle Urteil ist auch 5 Jahre alt und passiert ist eigentlich noch nichts…
Von daher braucht man sich da nicht viel erhoffen
--- End quote ---
... weil das Bundesverfassungsgericht das einzige Verfassungsorgan ist, das über die Kompetenz verfügt, die Verfassung rechtskräftig auszulegen. Da es nun aber in der Alimentation um Art. 33 Abs. 5 GG geht, gilt am Ende immer das, was das Bundesverfassungsgericht im Rahmen seines Verwerfungsmonopols urteilt. Auch der Gesetzgeber sieht sich entsprechend an die entscheidungstragenden Gründe bundesverfassungsgerichtlicher Entscheidungen gebunden.
Als Folge ist jede gesetzliche Besoldungsregelung an der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu messen. Sobald man also diese Rechtsprechung zur Kenntnis nimmt, weiß man, was Sache ist. Eine Sache, die keinen Bestand vor der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat, ist keine Sache.
BVerfGBeliever:
--- Zitat von: Skywalker2000 am 08.11.2025 15:56 ---Der aktuelle Urteil ist auch 5 Jahre alt und passiert ist eigentlich noch nichts…
--- End quote ---
Es stimmt nicht, dass seit dem letzten Urteil nichts passiert ist.
So haben beispielsweise diverse Bundesländer absurde (Kinder-)Zuschlagsorgien gefeiert sowie per Voodoo-Zauber fiktive Partnereinkommen herbeifantasiert, in der irrigen Annahme (bzw. vermutlich eher Behauptung wider besseren Wissens), damit den Vorgaben aus Karlsruhe Genüge geleistet zu haben.
Entsprechend ruht die Hoffnung auf den anstehenden Pilot-Beschluss, diesem unwürdigen Treiben der Besoldungsgesetzgeber ein jähes Ende zu bereiten..
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