Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
beamtenjeff:
--- Zitat von: Knecht am 13.11.2025 10:25 ---
--- Zitat von: MasterOf am 13.11.2025 10:12 ---
--- Zitat von: Skywalker2000 am 13.11.2025 08:55 ---Muss es sein, dass jede Antwort mehrere Ellenlänge haben? Liest doch keiner durch… wenn so weiter geht, kommt man auf Seite 2000 vor dem Entwurf.
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Auf 2000 Seiten kommen wir wahrscheinlich sowieso. Lt. Auskunft "meiner" Gewerkschaft wird dieses Jahr voraussichtlich kein Entwurf mehr kommen. Soll wohl am Geld scheitern.
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Wie überraschend! :D
Naja, es kommt ja ganz bald und ganz sicher das Urteil das geliebten Bundesverfassungsgerichts. Und dann wird ja alles gut, irgendwann. Ganz ganz bestimmt.
Tut mir leid - ich kann das alles nicht mehr ernst nehmen.
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Dann nimm es doch einfach nicht mehr ernst. Das mach ich schon seit dem letzten Regierungswechsel und schlafe damit ruhiger. Machen wir uns nichts vor, die Kassen sind leer und werden die nächsten Jahrzehnte nicht voller, es sei denn wir werden als Land und Standort nochmal Konkurrenzfähig und Innovationstreiber - beides ist nicht mehr gegeben und auch nicht absehbar. Wir laufen unweigerlich in einen enormen Wohlstandverlust und es wird was die Sozialsysteme angeht einen riesen Knall geben, dann löst sich das Problem mit der aA auch, allerdings in negativer Form. Wir Beamte werden dennoch als Goldesel aus dieser Krise hervorgehen, da wir durch die gesetzlich starke Verankerung des Beamtentums und den Gewerkschaften im Vergleich zum Rest der Bevölkerung sowohl ein solides Einkommen als auch eine unbezahlbare Job-Sicherheit genießen werden. Ich behaupte, wir werden innerhalb der nächsten 15 Jahre irgendwann 30-40% über dem Grundsicherungsniveau liegen - der Sozialstaat lässt sich in jetziger Form nicht aufrecht halten. Wir werden eine Massen-Armut erleben, wie zu Kriegszeiten.
tigertom:
Ach Knechti, ich würde es nicht als "dumm" bezeichnen, wenn es Dein erstes Mal wahr. Allerdings gibt es da ein englisches Sprichwort, das da lautet "shame on me if you fool me once, shame on me if you fool me twice".
"Gefooled" wurden und werden wir ja nun um ein Vielfaches mehr, als nur zweimal.
Manche würden wahrscheinlich den Rollo und mich als die größten Schwarzseher hier im Forum bezeichnen, allerdings würde ich ihn und mich halt als Realisten bezeichnen.
Was sowohl den DH, als auch was das BVerfG angeht.
Ich bin davon überzeugt, dass Karlsruhe uns nicht retten wird. Change my mind, Karlsruhe!
SwenTanortsch:
--- Zitat von: amy1987 am 13.11.2025 10:03 ---
--- Zitat von: BWBoy am 13.11.2025 09:44 ---
--- Zitat von: Skywalker2000 am 13.11.2025 08:55 ---Muss es sein, dass jede Antwort mehrere Ellenlänge haben? Liest doch keiner durch… wenn so weiter geht, kommt man auf Seite 2000 vor dem Entwurf.
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Die Seitenanzahl richtet sich nach der ANZAHL der Antworten. Nicht nach deren Länge. Insofern sollten wir Swen dankbar sein, dass er so ausführlich und umfangreich antwortet, dass wir nicht andauernd ergänzende Fragen stellen müssen, die dann wiederum weitere Antworten nach sich zögen. Denn sonst wären wir wohl schon längst bei 3000 Seiten. ::)
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Nunja, es ist ja nicht so als würden die Ellenbeiträge auch Elleninhalte umfassen. Ließe man in Swens Beiträgen die Wiederholungen, In-sich-Bezüge, inhaltlichen Ausschweifungen und sprachlichen Wattierungen weg, wären diese um 50-90% kürzer.
In Allgemeinen würde man es einfach als schlechten Stil und Zumutung für den Leser werten, wenn ein Verfasser nicht in der Lage ist, seine Gedanken komprimiert darzustellen.
Vielen Dank an Swen für das Engagement, aber an der Form könnte noch gearbeitet werden.
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Hier habe ich drei Vorschläge, die, sobald sie befolgt werden, die Sache erheblich vereinfachen werden, amy:
1. Du regst beim Bundesverfassungsgericht an, dass es an seiner Form arbeitet und ab jetzt seine Begründungen ob des von Dir empfundenen schlechten Stils und der mangelnden Gedankenführung deutlich kürzer und prägnanter formuliert.
2. Du fasst meine Beiträge in einem Dir gewogenen Stil schlicht und prägnant zusammen, nachdem ich sie hier eingestellt habe.
3. Du bringst in ebensolcher Art selbst eine präzise Erklärung für das jeweilige Thema, sodass ich noch was von Dir lernen könnte.
Gerade der Vollzug meines letzten Vorschlags erfreute mich sehr, da es uns allen viel Zeit ersparen würde. Leg mal los, mich beschäftigen zurzeit folgende drei Fragen:
1. Inwiefern ist es dem Besoldungsgesetzgeber gestattet, vom Verband der Privaten Krankenversicherung zu den Durchschnittsprämien für eine das jeweilige Beihilferegime ergänzende private Krankenversicherung und die Pflegepflichtversicherung gemachten Mitteilungen abzuweichen und also geringere Kosten als Durchschnittsprämien bei der Bemessung der gewährten Nettoalimentation vorauszusetzen? Welche Maßstäbe wären in diesem Falle an den BEG-Anteil anzulegen?
2. Sofern ihm es ihm gestattet sein sollte, jene Durchschnittsbeträge zu unterschreiten, welcher Maßstab wäre hier sachgerecht und welcher stellte sich ggf. als unsachlich dar? Welche Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wäre hier ggf. heranzuziehen und von welcher sollte ggf. abgesehen werden? Stände diese Rechtsprechung ggf. in Teilen quer zu der des Bundesverfassungsgerichts und falls dem so wäre, welche Folge sollte man daraus sachgerecht und am Fall möglichst konkret ziehen?
3. In welchen Fällen ist es dem Besoldungsgesetzgeber gestattet, hinsichtlich der "Sozialtarife" im Einzelfall doch auf Pauschalbeträge zurückzugreifen? Sofern es ihm gestattet wäre, welche verfassungsrechtlichen Maßstäbe müsste er hier konkret beachten und von welchen dürfte er absehen?
Danke für Deine jeweilige kurze und präzise Antwort, Du sparst mir viel Arbeit, was mich wirklich freut!
Maximus:
--- Zitat von: MasterOf am 13.11.2025 10:12 ---Lt. Auskunft "meiner" Gewerkschaft wird dieses Jahr voraussichtlich kein Entwurf mehr kommen. Soll wohl am Geld scheitern.
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Karlsruhe wird mit der nächsten Entscheidung sehr wahrscheinlich weitere Schlupflöcher schließen. Wenn BMI und BMF noch länger zuwarten, wird es doch ehr teurer.
Ich bin wirklich gespannt, wie man den Entwurf noch günstiger rechnen will. Vielleicht wird ein fiktives Partnereinkommen von 20.000 EUR oder höher angesetzt. Dann müssen nur noch die Beamten mit 3+ Kindern ausgezahlt werden...
Landsknecht:
@Swen: Komplizierte Fragestellungen benötigten eben kompliziere Betrachtungen, weiter so 8). Und außerdem, was juckt es die deutsche Eiche, wenn sich eine Wildsau an ihr reibt :) Sorry für die Wildsau, aber komm halt aus dem Süden.
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