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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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emdy:
Ich habe noch keine Antworten, aber zumindest möchte ich hier auch noch mal alle bestärken Widerspruch einzulegen. In meiner Behörde werbe ich im kollegialen Umfeld auch sehr stark und verweise auf den Musterwiderspruch des DBB NRW.

Es ist allerdings ernüchternd, wie scheu und abwartend die meisten sind. Ich bin der Überzeugung, wer leistet darf auch fordern. Und wenn mir das oberste Gericht (mittelbar) bestätigt, dass die Alimentation in verfassungswidriger Weise zu niedrig ist, dann gibt es keine zwei Meinungen mehr dazu, ob man Widerspruch einlegt.

Ich hielte es für amtsangemessen, dass sich zwei verbeamtete Vollverdiener im gehobenen Dienst ein bewohnbares Haus leisten können. In den Ballungsräumen gerät dies langsam außer Reichweite. Now I'm waiting...

WasDennNun:

--- Zitat von: emdy am 14.11.2020 08:31 ---Ich hielte es für amtsangemessen, dass sich zwei verbeamtete Vollverdiener im gehobenen Dienst ein bewohnbares Haus leisten können. In den Ballungsräumen gerät dies langsam außer Reichweite. Now I'm waiting...

--- End quote ---
Das halt ich nicht für ein sinnvolles Kriterium.
Warum soll sich ein A4er Pärchen das Leisten können müssen?

Das was amtsangemessen für diese ist, dass sie nie und nimmer und egal wieviel Kinder sie haben nicht mindestens um 15% über dem Hartz4 Satz stehen.
Und das ist eben in einigen Konstellationen nicht der Fall!
Und das schon seit Jahrzehnten!!!!

Aber ansonsten habe ich auch schon diverse Grosse Augen von einigen Kollegen gesehen, als ich denen den Widerspruch hingeknallt habe.

Asperatus:

--- Zitat von: WasDennNun am 14.11.2020 15:09 ---
--- Zitat von: emdy am 14.11.2020 08:31 ---Ich hielte es für amtsangemessen, dass sich zwei verbeamtete Vollverdiener im gehobenen Dienst ein bewohnbares Haus leisten können. In den Ballungsräumen gerät dies langsam außer Reichweite. Now I'm waiting...

--- End quote ---
Das halt ich nicht für ein sinnvolles Kriterium.
Warum soll sich ein A4er Pärchen das Leisten können müssen?
--- End quote ---

Emdy hatte von zwei Beamten im gehobenen Dienst gesprochen, die nicht in Teilzeit sind. Der Laufbahngruppe des gehobenen Dienstes sind die Besoldungsgruppen A 9 bis A 13 zugeordnet. Die Besoldungsgruppe A 4 entspricht dem einfachen Dienst.

WasDennNun:

--- Zitat von: Asperatus am 15.11.2020 17:19 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 14.11.2020 15:09 ---
--- Zitat von: emdy am 14.11.2020 08:31 ---Ich hielte es für amtsangemessen, dass sich zwei verbeamtete Vollverdiener im gehobenen Dienst ein bewohnbares Haus leisten können. In den Ballungsräumen gerät dies langsam außer Reichweite. Now I'm waiting...

--- End quote ---
Das halt ich nicht für ein sinnvolles Kriterium.
Warum soll sich ein A4er Pärchen das Leisten können müssen?
--- End quote ---

Emdy hatte von zwei Beamten im gehobenen Dienst gesprochen, die nicht in Teilzeit sind. Der Laufbahngruppe des gehobenen Dienstes sind die Besoldungsgruppen A 9 bis A 13 zugeordnet. Die Besoldungsgruppe A 4 entspricht dem einfachen Dienst.

--- End quote ---
Asche auf mein Haupt, habe das gehobene überlesen.

Bleibe aber dabei, dass ich das nicht als Kriterium ansehe kann.
Ein Kopplung zu den Wohnkosten ist ja (jetzt) schon drin in den Forderungen und Regularien.

Und wenn sich ein Angestellter mit "vergleichbarer" Tätigkeit / Ausbildungs-Niveau es nicht leisten kann, warum es sich dann ein Beamter leisten können müssen. Es ist ja kein Alimentationsproblem, sondern ein gesamtgesellschaftliches.

emdy:
Es war nicht meine Intention hier in zwei Zeilen einen Maßstab dafür zu entwickeln, was amtsangemessene Alimentation bedeutet und was nicht. Auch habe ich weder Tarifbeschäftigten noch dem einfachen Dienst das Recht auf ein schönes Zuhause abgesprochen. Würde mich freuen, wenn einem die Worte nicht im Munde verdreht würden.. Mein Beispiel mit den zwei Beamten im gD war eines aus meiner Lebenswirklichkeit. Und ja, WasDennNun, das Marktversagen auf dem Wohnungsmarkt ist ein gesamtgesellschaftliches Problem.

Ich glaube ich brauche aber nicht zu erklären, dass die Bezahlung von Tarifbeschäftigen und Beamten auf völlig unterschiedlichen Rechtsgrundlagen beruht. Das hat in der Praxis die hässliche Folge, dass Kollegen, die den gleichen Job machen, sehr ungleich bezahlt werden können. Das ist nicht gerecht.

Während der Tarifbeschäftige sich eine bessere Bezahlung aber erstreiken kann, muss das der Beamte nicht. Er hat zum Ausgleich für seine lebenslange Treuepflicht ein Recht auf eine Alimentation, die ihm eine Amtsausführung aus wirtschaftlich gesicherter Stellung ermöglicht. Ich würde mich freuen wenn der Besoldungsgesetzgeber das Beamtenrecht so ernst nehmen würde wie ich das Rechtsgebiet welches mir zur Ausführung übertragen wurde.

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