Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
WasDennNun:
--- Zitat von: Kimonbo am 11.09.2020 21:55 ---Ach prima, also 2,5% wegen diesem Urteil und grundsätzlich noch die kommende Tariferhöhung? Die kommt also noch dazu? Plus der Grundfreibetrag ab nächstem Jahr, da ging’s dann auch mehr Geld. Supi
--- End quote ---
Wenn du Glück hast.
kann aber auch auf minus 2,5% für den Single hinauslaufen, da aus deiner Grundbesoldung die Kinderanteile rausgerechnet werden.
Gickgack:
Habe als Bundesbeamter für 2019 und die folgenden HH Jahre WS gegen meine Besoldungshöhe eingelegt. Im Juli wurde das Ende der Verf.ruhe erklärt. Im August kam die Zurückweisung des WS.
Bes.höhe sei nicht zu beanstanden und mein Sachverhalt könne den beim BVerfG entschiedenen Verfahren nicht zugeordnet werden wg. LBes NS und Berlin und Keine unmittelbare Wirkung auf BBes....
Ist es nun zwingend mit einer Klage beim VG zu reagieren?
Bzw. Ist das eher nicht sinnvoll/geboten?
Bin für Empfehlungen dankbar.
Asperatus:
Wenn der Widerspruch abschließend beschieden wurde, bleibt nur der Klageweg, außer du akzeptierst die Entscheidung. Für die Beurteilung der Erfolgsaussichten müsstest du vergleichen, ob deine Besoldungshöhe mit den im BVerfG-Beschluss genannten Kriterien deiner Meinung nach ebenfalls verfassungswidrig wäre. Mit der Klage würde das Verfahren zumindest offen gehalten, aber solange die einfachgesetzlichen Regelungen nicht geändert sind, müsste man im Zweifel wieder bis vor das BVerfG ziehen. Also am besten anwaltlichen Rat holen und hoffentlich eine Rechtschutzversicherung haben.
Pacodemias:
Gibts es denn schon bei irgendweinem neue Erkenntnisse. Lt. unserem Personaltat wird der Bund von alleine nichts machen (im Gegensatz zum Land Bayern z.B.) . Auch sind angeblich bis jetzt keine Anträge/Klagen bekannt. Bedeutet momentan, wenn wir nen Antrag stellen, hoffe ich mal, dass er trotzdem erstmal nicht beschieden wird.
Gruenhorn:
Ich wollte den thread mal wieder hoch holen und frage in die Runde, ob bereits neue Erkenntnisse von Beamten vorliegen, die widersprochen haben. Wie war die Reaktion der Bezügestelle? Wurde der Widerspruch ruhende gestellt oder direkt negativ beschieden?
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