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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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WasDennNun:

--- Zitat von: Organisator am 16.03.2021 11:44 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 16.03.2021 11:16 ---Und noch offensichtlicher erkennen die Singles nicht, dass sie wesentlich bessergestellt sind als die anderen, da sie mehr bekommen, als notwendig wäre um die Mindestalimentation zu gewährleisten.

--- End quote ---

Auch Singles sollten keine Mindestalimentation sondern eine amtsangemessene Alimentation erhalten.

--- End quote ---
Selbstredend.

Max Bommel:

--- Zitat von: Fahnder am 16.03.2021 11:47 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 16.03.2021 11:16 ---
Interessant, ich gehe davon aus, dass die meisten Beamten im mD,gD Single sind, wenn sie Beamter werden.

Und offensichtlich kapieren die meisten hier nicht warum es einen Familienzuschlag gibt und warum er stark erhöht werden muss.

Und noch offensichtlicher erkennen die Singles nicht, dass sie wesentlich bessergestellt sind als die anderen, da sie mehr bekommen, als notwendig wäre um die Mindestalimentation zu gewährleisten.

--- End quote ---


Sie vertreten diese These seit Monaten, obwohl das BVerfG eindeutig festgestellt hat, dass die Besoldung von Singles unzureichend ist. Schließlich begründet es dies daran, dass (qualifizierter) Nachwuchs ausbleibt und die Löhne von vergleichbaren Tätigkeiten der Privatwirtschaft abgekoppelt sind. Junge Beamte in Stufe 1 sind in überwiegender Mehrheit Singles, wie sie selber festgestellt haben!

Ihre Behauptung, dass Singles in Ballungsgebieten überalimentiert sind und deswegen nur die qualifiziertesten  Singles in den Staatsdienst der Großstädte strömen kann man offensichtlich nur als Scherz begreifen. Beamte mit Wohngeldanspruch gibt es ja schließlich nicht. Und nein, das bedeutet nicht, dass Familien nicht auch mehr bekommen sollen. Aber eine Besoldung, die nur Eltern (m/w/d) ordentlich alimentiert lehnt auch das BVerfG eindeutig ab.

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Vielleicht sollten Sie mal den Artikel "Traumjob Beamter" im Handelsblatt vom 12.12.2020 googeln. Es ist eher so, dass zu viele gute junge Leute in den öffentlichen Dienst streben, statt in die Wirtschaft zu gehen. Die öffentliche Verwaltung wird in der Breite sicherlich kein Nachwuchsproblem bekommen. Lediglich in spezialisierten Bereichen, Techniker, IT, etc. dürfte es eng werden, aber da machen ein paar hundert Euro mehr auch keinen Unterschied.

WasDennNun:

--- Zitat von: Fahnder am 16.03.2021 11:47 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 16.03.2021 11:16 ---
Interessant, ich gehe davon aus, dass die meisten Beamten im mD,gD Single sind, wenn sie Beamter werden.

Und offensichtlich kapieren die meisten hier nicht warum es einen Familienzuschlag gibt und warum er stark erhöht werden muss.

Und noch offensichtlicher erkennen die Singles nicht, dass sie wesentlich bessergestellt sind als die anderen, da sie mehr bekommen, als notwendig wäre um die Mindestalimentation zu gewährleisten.

--- End quote ---

Sie vertreten diese These seit Monaten, obwohl das BVerfG eindeutig festgestellt hat, dass die Besoldung von Singles unzureichend ist. Schließlich begründet es dies daran, dass (qualifizierter) Nachwuchs ausbleibt und die Löhne von vergleichbaren Tätigkeiten der Privatwirtschaft abgekoppelt sind. Junge Beamte in Stufe 1 sind in überwiegender Mehrheit Singles, wie sie selber festgestellt haben!

Ihre Behauptung, dass Singles in Ballungsgebieten überalimentiert sind und deswegen nur die qualifiziertesten  Singles in den Staatsdienst der Großstädte strömen kann man offensichtlich nur als Scherz begreifen. Beamte mit Wohngeldanspruch gibt es ja schließlich nicht. Und nein, das bedeutet nicht, dass Familien nicht auch mehr bekommen sollen. Aber eine Besoldung, die nur Eltern (m/w/d) ordentlich alimentiert lehnt auch das BVerfG eindeutig ab.

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Wenn sie meinen Ausführungen verständig gefolgt wären, würden sie nicht solche falschen Behauptungen aufstellen.

Also Fakt ist:
Singles sind bezogen auf die nicht Singles deutlich bessergestellt.

Auch habe ich stets darauf verwiesen, dass natürlich auch Singles eine Erhöhung bekommen müssen.
Aber dass dies für alle Single im 20% Bereich liegen müsste verneine ich.
Ich plädiere von Anfang an für eine Regionalisierung (und Individualisierung) der Besoldung, sprich Ortszuschläge und Famzuschläge muss deutlich rauf.


Auch hat bisher das BVerG nur bei Richtern festgestellt, dass qualifizierter Nachwuchs ausbleibt.
Die Nachwuchsproblematik ist - ähnlich wie im Tarifbereich - nicht auf alle Berufsbereiche in der von Ihnen behaupteten Pauschalität anzuwenden.

Und ich behaupte, dass kein Single unter der Mindestalimentation gefallen ist, gleichwohl dies bei tausenden von  Familien mit Kinder seit Jahrzehnten flächendeckend der Fall ist.

Daher plädiere ich dafür, dass die im Billigwohngebiet lebenden Single Beamte ein Erhöhung bekommen, so dass sie auf dem gleichen Einkommensverlauf der letzten 20 Jahre wie die Tarifbeschäftigten kommen.
Und dafür benötigt man mitnichten eine 20% Erhöhung!
Und dann plädiere ich dafür, dass sowohl die Zulagen für höhere Wohnkosten und für Familie dergestalt ausgearbeitet werden, dass sie entsprechend der Vorgaben des BVerG für die 3+ Kinder der R2/3 Beamten folgen.

Also kommen sie mir nicht mit Behauptungen die nicht nicht behauptet habe, nur weil sie das dahinterliegende Konzept ablehnen (oder nicht verstehen), weil dann die ganz Dicke Hose für die Singles da nicht rausspringt!

Also bitte bisserl mehr verständig lesen, denken und dann so was behaupten, danke.

MasterOf:
https://www.gdp.de/gdp/gdpbupo.nsf/id/DE_BMI-nimmt-Einkommenskuerzung-wieder-vom-Tisch?open&ccm=000

Max Bommel:

--- Zitat von: MasterOf am 16.03.2021 13:36 ---https://www.gdp.de/gdp/gdpbupo.nsf/id/DE_BMI-nimmt-Einkommenskuerzung-wieder-vom-Tisch?open&ccm=000

--- End quote ---

Die Meldung zeugt schon von einer ziemlich gestörten Wahrnehmung und zeigt, dass Beamte mit Familie nicht gereade zur Zielgruppe der GdP gehören...

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