Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
Big T:
Deinen widerspruch richtest du ja an deinen Dienstherrn. Nicht den gesetzgeber.
Von wem bekommst du denn hin und wieder eine bezügemitteilung?
Gibt es da vielleicht ein xxxverwaltungsamt? Hinsichtlich
Bundeswehr hab ich keinen plan, notfalls Frau kamp-karrenbauer ;-)
Achso du meinst vmtl. Besoldungsgesetzgeber "Bund"
BlauerJunge:
Da habe ich mich wohl missverständlich ausgedrückt. An wen ich das ganze schicke ist mir bekannt, es geht mir um den Passus im eigenlichen Schreiben.
In der entsprechenden Passage der Vorlage für die Landesbeamten geht es um den Besoldungsgesetzgeber:
--- Zitat ---Den mit Art. 33 GG vorgegebenen und durch die Rechtsprechung ausgeschärften Vorgaben ist der Besoldungsgesetzgeber in [bitte Land angegeben] im Jahr 2020 ebenso wenig wie in den vergangenen Jahren nachgekommen.
--- End quote ---
Aber "Deutschland" bzw. die BRD klingt im Falle der Bundesbeamten irgendwie seltsam. Weißt du was ich meine. Da sollte vermutlich das federführende Ministerium stehen oder geht's in dem Fall um die Bundesregierung? ???
Big T:
Siehe meine Antwort oben (die hatte ich nochmal editiert).
"Besoldungsgesetzgeber des Bundes" (=Parlament =Bundestag) würde ich da wohl einsetzen
sapere aude:
Kommt es darauf an? Das Schreiben sollte natürlich an die richtige Stelle gesandt werden. Die Begründung ist doch nicht zwingend, oder?
Genügt nicht:
Ich lege Widerspruch gegen meine Besoldung ein und beantrage eine amtsangemesse Alimentation.
Damit sollte doch alles Notwendige geschrieben sein, oder?
Damit müssten doch sogar die Fragen rund um die Kinder >2 abgedeckt sein.
BlauerJunge:
Man möchte es halt korrekt machen. Ich bin juristischer Laie und habe mich gefragt ob die Begründung nicht inhaltlich korrekt sein muss, weil sie sonst wegen ... "Verfahrensfehlern"?.... nicht zugelassen wird.
*schulterzuck*
Wenn es aber im Kern egal ist, wer der Besoldungsgesetzgeber auf Bundesebene ist, dann geht das Ding morgen raus. Ich habe zwar "nur" zwei Kindern, aber die Alimentationsfragen drehen sich ja exakt um diese 4-köpfige-Familien-Konstellation.
Meine Rechtsschutzversicherung habe ich pro forma auch angefragt ob eine eventuelle Klage gedeckt wäre. Ich bin gespannt.
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