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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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sapere aude:
@BlauerJunge
"Meine Rechtsschutzversicherung habe ich pro forma auch angefragt ob eine eventuelle Klage gedeckt wäre. Ich bin gespannt."

Trotz Osterruhe die Frage: Hast Du von Deiner Rechtsschutzversicherung eine Rückmeldung erhalten?

BlauerJunge:
Ja, die Standard "Wir brauchen nicht lesen was Sie schreiben, wir haben für alles eine passende Blanko Antwort"  ::)

Ich darf mir großzügig wie sie sind einen Anwalt raussuchen und mit ihm das Thema im Zuge der Erstberartung erörtern, alles andere wird dann peu a peu entschieden.

Unknown:
Sieht so ein glasklares ignorieren der aktuellen Rechtssprechung vom BVerfG aus? Oder soll lediglich weiterhin Zeit geschindet werden, um die vergangenen und zukünftigten Ausgaben so gering wie möglich zu halten?

Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für 2021/2022 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
(BBVAnpÄndG 2021/2022)

Quelle: https://www.bundestag.de/hib#url=L3ByZXNzZS9oaWIvODM1OTQyLTgzNTk0Mg==&mod=mod454590

Download Gesetzentwurf: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/286/1928677.pdf

MasterOf:

--- Zitat von: Unknown am 21.04.2021 11:03 ---Sieht so ein glasklares ignorieren der aktuellen Rechtssprechung vom BVerfG aus? Oder soll lediglich weiterhin Zeit geschindet werden, um die vergangenen und zukünftigten Ausgaben so gering wie möglich zu halten?

Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für 2021/2022 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
(BBVAnpÄndG 2021/2022)

Quelle: https://www.bundestag.de/hib#url=L3ByZXNzZS9oaWIvODM1OTQyLTgzNTk0Mg==&mod=mod454590

Download Gesetzentwurf: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/286/1928677.pdf

--- End quote ---

Das ist schon echt unglaublich, wie man diesen Beschluss des BVerfG schlichtweg „ignorieren“ kann.
Ich bin auf die parlamentarischen Beratungen gespannt, vielleicht wird dabei auf die Beschlüsse des BVerfG eingegangen ..

SwenTanortsch:

--- Zitat von: MasterOf am 21.04.2021 11:11 ---
--- Zitat von: Unknown am 21.04.2021 11:03 ---Sieht so ein glasklares ignorieren der aktuellen Rechtssprechung vom BVerfG aus? Oder soll lediglich weiterhin Zeit geschindet werden, um die vergangenen und zukünftigten Ausgaben so gering wie möglich zu halten?

Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für 2021/2022 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
(BBVAnpÄndG 2021/2022)

Quelle: https://www.bundestag.de/hib#url=L3ByZXNzZS9oaWIvODM1OTQyLTgzNTk0Mg==&mod=mod454590

Download Gesetzentwurf: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/286/1928677.pdf

--- End quote ---

Das ist schon echt unglaublich, wie man diesen Beschluss des BVerfG schlichtweg „ignorieren“ kann.
Ich bin auf die parlamentarischen Beratungen gespannt, vielleicht wird dabei auf die Beschlüsse des BVerfG eingegangen ..

--- End quote ---

Die Bundesregierung hat in ihrem Kabinettsbeschluss vom 24.03.2021 den Entwurf ohne Aussprache und als besonders eilbedürftige Vorlage gemäß Art. 76 Abs. 2 Satz 4 GG in Gang gesetzt (vgl. https://www.bundesrat.de/DE/dokumente/beratungsvorgaenge/2021/beratungsvorgaenge-node.html?cms_gtp=15148868_list%253D2). Damit verblieben dem Bundesrat drei Wochen der Stellungnahme, sofern er mit dem Verfahren so einverstanden war. Der Bundesrat hat den Entwurf dann mit Datum vom 26.03. als Drs. 248/21 verzeichnet und ihn offenbar gemäß der offensichtlich akzeptierten Eilbedürftigkeit nun nach Ablauf der drei Wochen zügig dem Bundestag überwiesen, ohne dasss Änderungen ersichtlich wären. Denn die BR-Drs. 248/21 ist identisch mit von Unknown geposteten (BT-Drs. 19/28677). Wenn also der Entwurf auf der S. 37 hervorhebt, dass "die bundesbesoldungsgesetzliche Umsetzung der vorgenannten Beschlüsse des BVerfG den parlamentarischen Beratungen des Gesetzentwurfs bzw. einer eigenständigen Gesetzesinitiative der Bundesregierung vorbehalten" bleibe, hätte ich keine allzu großen Hoffnungen, dass entsprechendes noch passierte. Denn im Verlauf der letzten drei Wochen ist in dem besonders eilbedürftigen Verfahren bislang offensichtlich nichts dergleichen geschehen. Es dürfte von daher recht wahrscheinlich sein, dass demnächst der nicht verfassungskonforme Entwurf vom Bundestag beschlossen wird. Interessant dürfte es werden, ob das so wie in Berlin ebenfalls einstimmig geschieht.

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