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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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Unterbezahlt:
Ich darf aus dem Gesetzentwurf zitieren:


--- Zitat ---Gesamtabwägung Es sind auch keine weiteren Umstände ersichtlich, aus denen sich im Wege der gebotenen Gesamtabwägung eine Unangemessenheit der Alimentation im Sinne der Rechtsprechung des BVerfG ergeben könnte. Auf  die  entsprechenden  Ausführungen  in  der  Begründung  zum  BBVAnpG  2018/2019/2020  (BT-Drucksache 19/4116, S. 48) wird verwiesen.
--- End quote ---

Das ist echt dreist. Wo ist denn bitte die genaue Prozeduralisierung. Verweis auf letzte Jahr???? Haha. Aber es kommt noch besser. Denn den Beweis, dass diese Aussage vorsätzlich falsch getroffen worden ist, gibt man dann genau eine Zeile darunter. In diesem Gesetzentwurf stand noch das Gegenteil. Jetzt ist alles in Ordnung, weil man es nicht hinbekommen hat? Wenn Unfähigkeit auf ein von Macht- und Herrschaft bezogenes sowie zurechtgebogenes Rechtsstaatsverständnis trifft:


--- Zitat ---Der  Vorschlag  des  Bundesministeriums  des  Innern,  für  Bau  und  Heimat,  in  Umsetzung  der  Beschlüsse  des  BVerfG vom 4. Mai 2020 – 2 BvL 4/18 sowie 2 BvL 6/17 u. a. –, einen regionalen Ergänzungszuschlag als ei-genständigen Besoldungsbestandteil zur Gewährleistung der amtsangemessenen Alimentation in der Bundesbe-soldung einzuführen, war nicht zu finalisieren.
--- End quote ---

Also als Richter am BVerfG würde ich mich jetzt ordentlich verarscht fühlen.

Asperatus:
Ich bin gespannt, ob und wie sich in der Plenardebatte zum Gesetzentwurf die Vertreter der Fraktionen zur Frage der Kompatibilität des Entwurfs mit der BVerfG-Rechtsprechung und einer evtl. späteren Berücksichtigung dieser in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren einlassen werden.

xap:
Welche Plenardebatte?  :D Der Drops ist doch gelutscht. Oder hat man jemals noch mal etwas von der Anpassung des FZ gehört, der vor 1 oder 2 Jahren seitens BMI angedacht war?

MasterOf:

--- Zitat von: xap am 22.04.2021 11:47 ---Welche Plenardebatte?  :D Der Drops ist doch gelutscht. Oder hat man jemals noch mal etwas von der Anpassung des FZ gehört, der vor 1 oder 2 Jahren seitens BMI angedacht war?

--- End quote ---

Also ich persönlich glaube, dass im Rahmen der Debatte im Ausschuss für Inneres und Heimat das Thema „Abstand zur Grundsicherung“ mit Sicherheit erörtert wird und auch dahingehend eine Beschlussempfehlung kommen wird, dass dieser Abstand zur Grundsicherung und somit die Beschlüsse des BVerfG zeitnah durch die Bundesregierung im Rahmen eines neuen Gesetzgebungsverfahrens umzusetzen sind.
Einfach mal abwarten und hoffen.

SwenTanortsch:

--- Zitat von: MasterOf am 23.04.2021 10:16 ---
--- Zitat von: xap am 22.04.2021 11:47 ---Welche Plenardebatte?  :D Der Drops ist doch gelutscht. Oder hat man jemals noch mal etwas von der Anpassung des FZ gehört, der vor 1 oder 2 Jahren seitens BMI angedacht war?

--- End quote ---

Also ich persönlich glaube, dass im Rahmen der Debatte im Ausschuss für Inneres und Heimat das Thema „Abstand zur Grundsicherung“ mit Sicherheit erörtert wird und auch dahingehend eine Beschlussempfehlung kommen wird, dass dieser Abstand zur Grundsicherung und somit die Beschlüsse des BVerfG zeitnah durch die Bundesregierung im Rahmen eines neuen Gesetzgebungsverfahrens umzusetzen sind.
Einfach mal abwarten und hoffen.

--- End quote ---

Ich weiß nicht, ob das so kommen kann. Mit welchem Grund sollte eine solche Beschlussempfehlung begründet werden? Da der Gesetzgeber durch Art. 20 Abs. 3 GG an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden ist, kann er kein Gesetz beschließen, dass gegen diese verstößt. Eine Beschlussempfehlung, die aber mit der Begründung, dass das zu Grunde liegende Gesetz nicht mit der Verfassung in Einklang steht und durch ein weiteres zu korrigieren sei, dessen Beschluss empfehlen würde, führte sich selbst ad absurdum. Deshalb verweist die S. 37 auf die parlamentarischen Beratungen - in den jeweiligen Ausschüssen sollte allerdings zu erwarten sein, dass sich deren SPD-Mitglieder entsprechend den Vorstellungen ihres Finanzministers verhalten werden. Eine Beschlussempfehlung gegen die SPD-Mitglieder würde wiederum die Regierung in reichlich schwere Fahrwasser bringen. Daran hat schon in normalen Zeiten keine Regierung ein Interesse - und so zerzaust, wie die Union derzeit ist, dürfte sie daran heute nur noch sehr viel weniger Interesse haben.

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