Das, was hier der eine oder die andere zu dem schreibt, was ich die Nacht geschrieben habe, ist durchaus richtig - aber hinsichtlich des Abstandsgebots sind hier die mit der jetzigen Erhöhung verbundenen unmittelbaren und mittelbaren Zielsetzungen zu beachten, wobei auf den ersten Blick nur die unmittelbaren ins Augen fallen; die mittelbaren jedoch alle Beamten treffen sollen (was als solches logischerweise nicht gesagt wird, weil jeder Jurist im BMI weiß, sofern er sich auch nur ein wenig mit der Materie beschäftigt hat, dass an dieser Stelle gezielt - wissentlich und willentlich - offensichtlich verfassungswidrige Vorbereitungen für die Zukunft getätigt werden). Insofern geht es auch um die Beamten, die sich nicht am unteren linken Rand befinden, sondern es geht hier um alle Bundesbeamten, Richter und Soldaten. Genau deshalb gibt es ja den Grundsatz des Abstands zwischen den Besoldungsgruppen.
Unmittelbar - das führt der Entwurf ja in der Begründung an - geht es darum, jetzt das Mindestabstandsgebot zu erfüllen. Würde es heute noch die Besoldungsgruppe A 2 geben, würde - das habe ich die Nacht gezeigt - eine rund 20 %ige Anhebung des Grundgehaltssatzes nicht ausreichen, trotz aller weiteren Tricks wieder zu einer Alimentation zurückzukehren, die amtsangemessen wäre. Darin liegt nun die mittelbare Folge und das mittelbare Ziel, das mit diesem Entwurf verfolgt wird. Denn das mittelbare Ziel ist die Vorbereitung der künftigen Anhebung der Grundgehaltssätze - darin liegt der sportive Anspruch des Entwurfs. Er bereitet folgende Pressemitteilung für das nächste Jahr vor:
"Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgericht vom ...2023 sieht sich auch der Bund veranlasst, aus den ihn treffenden Fürsorgegründen seine Besoldung neu zu überdenken, um weiterhin seinen Anspruch zu erfüllen, seine Beamten natürlich auch weiterhin amtsangemessen zu besolden, wie das nicht zuletzt die Innenministerin wiederholt hervorgehoben hat. Damit sind zwar empfindliche Einschnitte in den Bundeshaushalt verbunden, die sich zukünftig fortsetzen werden, um die Beamten weiterhin amtsangemessen zu besolden. Aber dieser Schritt ist zu vollziehen, nicht zuletzt, weil wir verfassungstreu die Forderungen des Bundesverfassungsgerichts umsetzen werden müssen, denen wir nicht ausweichen können und wollen. Denn natürlich werden wir sicherstellen, dass der Bund auch zukünftig verfassungsmäßig alimentiert, was denn sonst. Wir setzen damit schließlich erneut nur um, was das Bundesverfassungsgericht fordert und wozu Bundesregierung und Bundestag gezwungen sind, so wie das diese Bundesregierung seit Anfang an tut: Wir steuern das Land solide in die Zukunft.
Deshalb heben wir zum ....2024 die Grundgehaltssätze aller Beamtinnen und Beamten um zehn Prozent an und gewährleisten so eine nach wie vor amtsangemessene Alimentation in schwierigen Zeiten und auch für die nächsten Jahre, obgleich wir erst im letzten Jahr als Folge für uns schmerzhafter Tarifergebnisse, die wir aber mit dem Ziel mit getragen haben, den öffentlichen Dienst als Arbeitgeber weiterhin attraktiv zu gestalten, auch die Besoldung unserer Beamten deutlich erhöht haben. Die Mehrkosten von heute .... Mrd. €, die die zehnprozentige Anhebung der Grundbesoldung in den unteren Erfahrungsstufen der niedrigsten Besoldungsgruppe mit sich bringt, werden wir natürlich durch Einsparungen in anderen Bereichen vornehmen. Die Bundesregierung hat hier die nötigen Mittel und Wege geprüft, sodass das zu keiner Einschränkung für wirtschaftliche Akteure oder gar Einschnitte in das Sozialsystem führt, das wir ja gerade erst durch die Einführung des Bürgergelds auch im Hinblick auf die komplexe Situation der letzten Jahre genauso zukunftsfest gestaltet haben. Als Folge unser soliden Haushalts- und Finanzpolitik können wir auch weiterhin und über das Jahr 2024 hinaus den verfassungsrechtlich gebotenen ausgeglichenen Haushalt garantieren. Wie es so schön und richtig im Volksmund heißt: Die Bundesregierung garantieren auch weiterhin die schwarze Null, um den soliden Kurs der letzten Jahre fortzusetzen, den diese Bundesregierung seit Beginn an fährt. Unsere Ziele werden manchmal sportlich genannt, aber genau deswegen, weil wir uns Ziele setzen, die wir dann partnerschaftlich in der Koalition besprechen und voranbringen, lassen wir uns von ihnen nicht abbringen, sondern verfolgen sie gründlich und mit Augenmaß und mit der diese Bundesregierung kennzeichnenden Solidität."
Und als Folge einer solchen Anhebung um (das ist ein Fantasiewert) zehn Prozent der Besoldungsgruppe A 4/5 wird man dann die anderen so berechnen, dass nach oben ein immer geringerer prozentualer Steigerungswert zu finden sein wird (was bis zu einem gewissen Grad verfassungsrechtlich erlaubt wäre, sofern es sich sachlich begründen ließe), sodass ganz oben davon nicht mehr allzu viel ankommen dürfte, so vermute ich.
Das hätte man auch machen können, wenn man dann von A 2/1 aus vorgehen müsste, nur dass dann jener Fantasiewert von zehn Prozent nicht ausgereicht hätte, sondern egal, ob es nun acht, zehn oder noch deutlich mehr Prozente geben müsste, um von der für heute geplanten Basis die unterste Besoldung wieder über die Mindestalimentation zu heben - unter Beachtung der bis zum 31.03.2021 gültigen Besoldungssystematik müsste die Grundbesoldung um jenen Fantasiewert + rund 20 %P angehoben werden, um wieder zu einer amtsangemessenen Alimentation zurückzukehren. Und wegen des Abstandsgebots zwischen den Besoldungsgruppen würde dann trotz der nach oben hin mit hoher Wahrscheinlichkeit geplanten Abschmelzung der Prozentwerte dennoch ein hoher Betrag der prozentualen Steigerung des Grundgehaltssatzes ankommen.
Es geht in dem, was ich gestern geschrieben habe, im Moment nur unmittelbar um die unteren linken Gruppen der Besoldungsordnung - mittelbar geht es mit der seit 2021 vollzogenen Umgehung des Abstandsgebots zwischen den Besoldungsgruppen darum, für alle Besoldungsgruppen die Basis zu verändern, um von ihr aus, von der neuen Basis A 4/5, zukünftig eine deutlich geringere Erhöhung der Grundgehaltssätze vorzunehmen, als es verfassungsrechtlich geboten wäre. Verfassungsrechtlich geboten deshalb, weil spätestens die aktuelle Planung, faktisch sämtliche Besoldungsgruppen bis A 4/4 zu streichen, eine klare Verletzung des Abstandsgebots zwischen den Besoldungsgruppen darstellen sollte. Alles andere würde jenes Abstandsgebot ad absurdum führen.
Es geht mit der Anhebung der untersten Besoldungsgruppe nach A4/5 um euch alle und nicht "nur" um die Beamten der unteren Besoldungsgruppe. Es soll schon heute dafür gesorgt werden, dass morgen die Grundgehaltssätze nur "maßvoll" angehoben werden müssen, um trotzdem behaupten zu können, man habe das Mindestabstandsgebot erfüllt. Darin liegt der mittelbare Sinn des heutigen Handelns.