Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2090206 times)

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9945 am: 29.01.2024 20:21 »
Wenn das BBVAngG in diesem Jahr wirklich in Kraft treten sollte, stellt sich mir eine strategische Frage: Wäre es sinnvoll noch vor in Kraft treten des Gesetzes Widerspruch für 2024 einzureichen oder danach?

Davor hätte aus meiner Sicht den Vorteil, dass die Widersprüche inkl. 2024 negativ beschieden werden, so dass in einer Verwaltungsklage der AEZ gleich Bestandteil des Verfahrens ist. Oder sollte man wie meistens üblich bis Ende des Jahres warten mit dem Widerspruch? Welche Vor- bzw. Nachteile würden sich hier ergeben?

ChRosFw

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9946 am: 29.01.2024 23:42 »
Das Gesetz wird bestimmt rückwirkend ab 1. Januar gelten.

Insoweit wäre es schon verwunderlich, wenn der Widerspruch vor Inkrafttreten entschieden werden würde. Man kann wohl eher davon ausgehen, dass dieser zunächst schlichtweg liegen bleibt. Man will sich ja schließlich zukünftig kümmern.

Taktisch läuft es doch eigentlich darauf hinaus:

1. Widerspruch jetzt, Abhilfe unter Bezugnahme auf neues Gesetz

2. Widerspruch später, Ablehnung unter Bezugnahme auf neues Gesetz




Hummel2805

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9947 am: 30.01.2024 07:25 »
Der Hauptpersonalrat bei den Ministerien verkündet heute folgendes:

• Gesetzgebungsverfahren für Alimentationszuschläge
Aus dem Bundesinnenministerium kommt ein Gesetzgebungsvorschlag. Beamtinnen und Beamte
mit Kindern sollen im Vergleich zu Bürgergeld- und Wohngeldempfängern ordnungsgemäß alimentiert werden. Das ist die Folge verschiedener Gerichtsentscheidungen der vergangenen Jahre. Ein
Familienzuschlag, orientiert an Wohnort und Anzahl der Kinder, soll das absichern.

Gut wir kennen den Vorschlag noch nicht, aber wir kommen der Sache näher

Floki

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9948 am: 30.01.2024 07:50 »
"Beamte mit Kindern sollen (...) ordnungsgemäß alimentiert werden".

Die anderen Beamten nicht ? :D

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9949 am: 30.01.2024 07:54 »
"Beamte mit Kindern sollen (...) ordnungsgemäß alimentiert werden".

Die anderen Beamten nicht ? :D

Die Formulierung finde ich auch sehr... merkwürdig  ;D

Aber ja, schön, dass es mal ein Lebenszeichen gibt.

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9950 am: 30.01.2024 08:03 »
Der Hauptpersonalrat bei den Ministerien verkündet heute folgendes:

• Gesetzgebungsverfahren für Alimentationszuschläge
Aus dem Bundesinnenministerium kommt ein Gesetzgebungsvorschlag. Beamtinnen und Beamte
mit Kindern sollen im Vergleich zu Bürgergeld- und Wohngeldempfängern ordnungsgemäß alimentiert werden. Das ist die Folge verschiedener Gerichtsentscheidungen der vergangenen Jahre. Ein
Familienzuschlag, orientiert an Wohnort und Anzahl der Kinder, soll das absichern.

Gut wir kennen den Vorschlag noch nicht, aber wir kommen der Sache näher

Das heißt, es ist nun eine Frage von Tagen bis sich etwas tut?

Einigung2023

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9951 am: 30.01.2024 08:16 »
Der Hauptpersonalrat bei den Ministerien verkündet heute folgendes:

• Gesetzgebungsverfahren für Alimentationszuschläge
Aus dem Bundesinnenministerium kommt ein Gesetzgebungsvorschlag. Beamtinnen und Beamte
mit Kindern sollen im Vergleich zu Bürgergeld- und Wohngeldempfängern ordnungsgemäß alimentiert werden. Das ist die Folge verschiedener Gerichtsentscheidungen der vergangenen Jahre. Ein
Familienzuschlag, orientiert an Wohnort und Anzahl der Kinder, soll das absichern.

Gut wir kennen den Vorschlag noch nicht, aber wir kommen der Sache näher

Das heißt, es ist nun eine Frage von Tagen bis sich etwas tut?

Vielleicht schon morgen, wenn das Kabinett tagt?

Umlauf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9952 am: 30.01.2024 08:16 »
Der Hauptpersonalrat bei den Ministerien verkündet heute folgendes:

Wer oder was soll das sein?
Welcher HPR ist genau gemeint?
Oder kommt diese Äußerung von der Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte?

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9953 am: 30.01.2024 08:21 »
"Beamte mit Kindern sollen (...) ordnungsgemäß alimentiert werden".

Die anderen Beamten nicht ? :D

Die Formulierung finde ich auch sehr... merkwürdig  ;D

Aber ja, schön, dass es mal ein Lebenszeichen gibt.

Als Formulierungshilfe wäre eventuell präziser zu formulieren:

Kinder mit Beamten als Eltern sollen amtsangemessen alimentiert werden (zugleich könnte die Bundesregierung dann noch hinzufügen, dass man sich weiterhin entschieden gegen Kinderarbeit wende, jedoch darauf zu verweisen sei, dass ein Dienstverhältnis kein Arbeitsverhältnis darstelle, weshalb man zukünftig systemgerecht kostenneutral neue Wege zur Behebung des Fachkräftemangels im öffentlichen Dienst gehen werde, die in einem anstehenden Gesetzgebungsverfahren demnächst präsentiert werden würden).

Schlagzeile eines journalistischen Qualitätsmediums mit vier Buchstaben:

"Skandal! Bundesregierung will in einem uns vorliegenden Gesetzentwurf minderqualifizierte minderjährige Dienstkräfte zukünftig viel höher bezahlen als bislang und dabei deren Arbeitskraft auf Kosten der Steuerzahler nur noch mehr verschleudern. So sollen diese Dienstkräfte bspw. im Justizwesen die Zuführung verurteilter Schwerverbrecher nur noch zu zweit verrichten dürfen, sofern diese Dienstkräfte unter sechs Jahre alt sind. Wir finden, es reicht! So kann man nicht mit den Steuergeldern umgehen, nur damit sich die Beamtenschaft einen lockeren Lenz macht! Wozu müssen Schwerverbrecher überhaupt von Dienstkräften begleitet werden: Sie sind schließlich keine unbegleitete Minderjährige?"

PS. Die seit längerer Zeit angedachte Einführung zentraler Normen aus dem BVerfGG ins GG scheint politisch Formen anzunehmen:

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bverfg-gg-richter-demokratie-bundestag-rechtsstaat-verfassungsaenderung/

https://www.spiegel.de/politik/erstarken-der-afd-union-begruesst-ampelplaene-fuer-besseren-schutz-des-bundesverfassungsgerichts-a-919aedfe-5a53-451b-b40b-7a165678a79a

Kaffee247

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9954 am: 30.01.2024 08:27 »
Der Hauptpersonalrat bei den Ministerien verkündet heute folgendes:

Wer oder was soll das sein?
Welcher HPR ist genau gemeint?
Oder kommt diese Äußerung von der Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte?

HPR des BMWK inkl. aller Bundesbehörden im Geschäftsbereich.

Einigung2023

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9955 am: 30.01.2024 08:36 »
Der Hauptpersonalrat bei den Ministerien verkündet heute folgendes:

Wer oder was soll das sein?
Welcher HPR ist genau gemeint?
Oder kommt diese Äußerung von der Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte?

HPR des BMWK inkl. aller Bundesbehörden im Geschäftsbereich.

Kannst du das Schreiben hier einstellen?

Kaffee247

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9956 am: 30.01.2024 08:55 »
Der Hauptpersonalrat bei den Ministerien verkündet heute folgendes:

Wer oder was soll das sein?
Welcher HPR ist genau gemeint?
Oder kommt diese Äußerung von der Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte?

HPR des BMWK inkl. aller Bundesbehörden im Geschäftsbereich.

Kannst du das Schreiben hier einstellen?

Lieber nicht, sorry.
Aber zum Thema amtsangemessene Alimentation steht nur das bereits von Hummel gepostete. Nicht mehr und nicht weniger. Die anderen Themen (Wahltermine, Versorgungsrechner, Job-Fahrrad, IT Konsolidierung des Bundes etc.) sind hier eher irrelevant.

Big T

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9957 am: 30.01.2024 09:18 »
hallo Einigung und weitere,
du hattest ja das foto mit den Zuschlägen gepostet.. niedrigste dort Gruppe=A5
Im Bundesbereich gibts doch auch Soldaten mit a3 / a4...
Was sieht der Entwurf dafür wohl vor? ???

Umlauf

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« Antwort #9958 am: 30.01.2024 10:04 »
Sollte A3 nicht fallen? Für A4 habe ich grad nichts im Hinterkopf.

Bastel

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« Antwort #9959 am: 30.01.2024 10:11 »
hallo Einigung und weitere,
du hattest ja das foto mit den Zuschlägen gepostet.. niedrigste dort Gruppe=A5
Im Bundesbereich gibts doch auch Soldaten mit a3 / a4...
Was sieht der Entwurf dafür wohl vor? ???

Was soll er vorsehen? bei A4 gibt es keinen Abschmelzbetrag. Der geht erst bei A5 los.