Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
Bastel:
--- Zitat von: Soldat am 02.12.2020 15:01 ---Habe vor Kurzem den DBwV angeschrieben. Die Problematik wird dort nicht erkannt. Es muss unterschieden werden zwischen Bund und Land.
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Da fällt einem nichts mehr dazu ein...
emdy:
--- Zitat von: Pacodemias am 02.12.2020 06:17 ---WIr sind hier als Personalrat immer noch am überlegen, ob wir die Beschäftigten darauf hinweisen sollen Widerspruch einzulegen.
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Klare Einschätzung: Ja, unbedingt. Als Teil der Belegschaft würde ich das sehr positiv aufnehmen. Weist auf die nicht vollständig absehbaren Auswirkungen des Beschlusses des BVerfG hin und gut.
Warum möglichst viele Beamte/Beamtinnen Widerspruch einlegen sollten siehst du am vorherigen Post. Solange nur Einzelne Widerspruch einlegen ist es leicht, das Thema als Spinnerei abzutun.
Dann wird man in Folge dieser Denkfaulheit abgewatscht. Ich habe soviel Vertrauen in unseren Rechtsstaat, dass nicht erst in jedem einzelnen Land und im Bund durchgeklagt werden muss bevor die Besoldung angepasst wird. :)
vermessen:
Gibt es Informationen aus Bundesbehörden oder Interessenvertretern der Bundesbeamtenschaft, wo draus ersichtlich ist, dass auch gegen das BBesG Wiederspruch eingelegt werden soll?
Treudiener:
Der vbob hat in seinem Mitgliedermagazin September 2020 2 Seiten dazu veröffentlicht. Letztendlich nur eine Sachverhaltsdarstellung - ohne eine Handlungsempfehlung.
Auf einer Nachfrage des örtlichen Verbindungsmann bei der Geschäftsstelle hieß es, dass kein Rechtsschutz gewährt wird. Enttäuschend!
Bastel:
--- Zitat von: Treudiener am 08.12.2020 14:21 ---Der vbob hat in seinem Mitgliedermagazin September 2020 2 Seiten dazu veröffentlicht. Letztendlich nur eine Sachverhaltsdarstellung - ohne eine Handlungsempfehlung.
Auf einer Nachfrage des örtlichen Verbindungsmann bei der Geschäftsstelle hieß es, dass kein Rechtsschutz gewährt wird. Enttäuschend!
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Einfach austreten und das gesparte Geld in eine anständige Rechtschutzversicherung stecken. Da der Bund z.T. (oder immer?) schlechter als Bayern zahlt kann man auch hier die verfassungsmäßigkeit anzweifeln.
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