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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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emdy:

--- Zitat von: Pacodemias am 18.01.2021 14:39 ---
--- Zitat ---
Ich hab jetzt auch eine Antwort meines "Dienstherren" bekommen.

Das Verfahren wird ruhend gestellt. Das BMJV hat wohl mitgeteilt, dass die "notwendigen Folgerungen aus den Beschlüssen des BVerfG vom 4. Mai 2020 im Rahmen des Besoldungs und Versorgungsanpassungsgesetzes 2021/2022 (BBVAnpG) geregelt werden sollen".

Ich darf weiterhin gespannt sein :)

--- End quote ---

Ich hatte zusammen mit einigen Kollegen ebenfalls Widerspruch eingelegt. Unsere Widersprüche hat das BVA als Bezügestelle allesamt zurückgewiesen. Nicht nur handelt der Bund damit uneinheitlich, die Begründung ist hanebüchen.

Da ohne Anstrengung einer Klage der Zug für 2020 damit abgefahren ist: Stammt die Info zur Tätigkeit des BMJV aus deinem Antwortschreiben? Wer war bei dir die Bezügestelle?
--- End quote ---

vermessen:
Meine Bezügestelle hat mir heute auch mitgeteilt, dass, nach Rücksprache mit dem Rechtsreferat, mein Widerspruch ruhend gestellt wird.  :)

Treudiener:
Es liegt nun der Entwurf des Besoldungsanpassungsgesetz 2021/22 vor. Nach schneller Durchsicht der 72 Seiten will der Bund die Alimentationsproblematik lösen durch:

- die Eingangsämter für Beamte des einfachen und des mittleren Dienstes anzuheben,
- Grundgehaltsstufen bei der ersten Verleihung eines Amtes teilweise neu zu
bestimmen und
 -den Familienzuschlag durch einen von den – stark differierenden – örtlichen
Wohnkosten abhängigen, in der Höhe gestaffelten Regionalen Ergänzungszuschlag
(REZ) zu ergänzen.

newT:

--- Zitat von: Treudiener am 03.02.2021 17:18 ---Es liegt nun der Entwurf des Besoldungsanpassungsgesetz 2021/22 vor.

--- End quote ---
Hast du einen Link?

emdy:
 Das wäre ja weniger als nichts. Wir brauchen einen Link. Es passt aber zum allgemeinen Desinteresse der Kollegen die ich kenne an dem Thema.

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