Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2091975 times)

xap

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,112
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5640 am: 20.04.2023 17:18 »
Ja, das ist alles so in etwa seit mindestens 2020 bekannt und wird hier seitdem auch diskutiert. Willkommen an Bord. :)

BuBeamter

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 35
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5641 am: 20.04.2023 17:30 »
Mal in die Runde gefragt: Was ungefähr erwartet Ihr (im Bund) als Anpassung im Sinne der amtsangemessenen Alimentation - also unabhängig vom neuen Tarif?

Ich denke, es wird irgendwo zwischen 5 und 8 % im Grundgehalt ausmachen, dazu Anpassung einiger Zulagen (ortsbezogen, Familienzuschläge u.ä.)

Deine Frage war doch so gemeint, dass du wissen wolltest, was denken die Leute, mit wie viel Prozent Erhöhung die Leute rechnen, damit eine amtsangemessene Alimentation erreicht wird, oder?

Denn wir gehen hoffentlich alle davon aus, dass der Referentenentwurf nicht als verfassungskonform durchgeht.

Mich würde eure Meinung da ebenfalls interessieren.

Knarfe1000

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 562
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5642 am: 20.04.2023 17:33 »
Ja, das war meine Frage eigentlich. Hessen hat mit 2 x 3 % schon mal eine Richtung gezeigt.

Hans Werner Mangold

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 69
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5643 am: 20.04.2023 17:33 »
Irgendwie drehen wir uns im Kreis! Es wird höchste Zeit für die höchstrichterliche Entscheidung aus Karlsruhe!

Alexander79

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 174
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5644 am: 20.04.2023 18:14 »
https://www.drb.de/positionen/stellungnahmen/stellungnahme/news/5-2023
Ich hab mir jetzt mal die Arbeit gemacht und die Stellungnahme durchgelesen.
Ich bin eigentlich genau an dem Punkt, der nach der Berechnung 15% vom Grundsicherungsniveau entfernt ist.
A8/6.
Wenn ich ehrlich bin, ich komm eigentlich mit Frau und 2 Kindern gut über die Runden.
Selbst wenn ich jetzt 15% weniger hätte und somit auf dem Grundsicherungsniveau denke ich könnte ich eigentlich immernoch mehr als akzeptabel leben.

Schon eine Hausnummer was die Grundsicherungsbezieher an Geld bekommen/zusteht und das eigentlich fürs nichts tun.
Da versteh ich warum die Arbeitgeber im öffentlichen Dienst sagen, für die Beschäftigten ist kein Geld da.

Big T

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 179
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5645 am: 20.04.2023 18:41 »
na nun erzähl mal.
bist du Alleinverdiener?
zahlst Du private Krankenversicherung für deine Frau und die Kinder?
wo wohnst Du? Mieter, Eigentümer?
was zahlst Du dafür?

emdy

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 553
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5646 am: 20.04.2023 18:49 »
Was will uns der Troll erzählen? Dass er ein Haus geerbt hat? Dass er am Ende der Welt wohnt? Oder dass er keinerlei Lebensräume oder Hobbies hat und am liebsten umsonst arbeitet?

Genügsamkeit ist eine Tugend. Aber Äußerungen dieser Art diskreditieren berechtigte Ansprüche. Sowas nennt man unkollegial.

Bastel

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,397
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5647 am: 20.04.2023 18:54 »
Was will uns der Troll erzählen? Dass er ein Haus geerbt hat? Dass er am Ende der Welt wohnt? Oder dass er keinerlei Lebensräume oder Hobbies hat und am liebsten umsonst arbeitet?

Ich dachte erst, Mann muss man in Stufe 6 gut verdienen… Nach dem Blick in die Tabelle kann das nur Fake sein…

Alexander79

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 174
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5648 am: 20.04.2023 19:55 »
na nun erzähl mal.
bist du Alleinverdiener?
zahlst Du private Krankenversicherung für deine Frau und die Kinder?
wo wohnst Du? Mieter, Eigentümer?
was zahlst Du dafür?
Nein, meine Frau arbeitet 25% das sie selbst krankenversichert ist.
Meine Kinder sind privat.
Und ja ich habe ein Haus, aber dafür zahl ich ein Kredit ab und bevor noch jemand auf die Idee kommt.
Ich wohn in Oberbayern in einer 30.000 Einwohner Stadt.

Und mit dikreditieren hat das auch nichts zu tun.

Mal ernsthaft.
A8/6 sind 3.384 Brutto.
Ergibt rund 3114 Netto, dazu kommt ein Familienzuschlag und Kindergeld. Bei vielen noch irgendeine Stellenzulage.
Das sind rund 3800-4000€ Netto.
Davon gehen bei mir nun rund 300€ für die PKV für mich und meine beiden Kinder weg. Eventuell dannnochmal für die Frau 200-30€.
Dann wären wir irgendwo bei 3.200-3.600. Bei mir rund 3.700€.
Selbst wenn ich jetzt 1.200€ Warmmiete zahlen müsste was ich so fast zahle nur eben Kredit.

Sorry wer mit 2.500€ nicht auskommt, hat eigentlich ganz andere Probleme.
Bei uns sind Arbeitnehmer, die machen die gleiche Tätigkeit, bei denen kommt unterm Strich (E7/6) 2.500€ raus und da ist die Miete noch nicht abgezogen.

Und nochmal, nein das hat nichts mit diskredieren zu tun.
Das zeigt eigentlich viel mehr das bei uns insgesamt etwas im Argen liegt.
Entweder bekommen alle zu wenig oder die Grundsicherung ist viel zu hoch.

Bastel

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,397
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5649 am: 20.04.2023 20:09 »
1200€ warm für 4 Personen. Süß.

Fährst du auch schön mit dem Fahrrad/Lastenrad zur Arbeit?

Ein Auto kann man sich damit nicht leisten.

Alexander79

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 174
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5650 am: 20.04.2023 20:21 »
1200€ warm für 4 Personen. Süß.
Selbst in einer Großstadt bekommt man dafür noch eine 4 Zimmer Wohnung.
Zitat:"4-Zimmer Wohnung Ingolstadt-Süd von privat
1.000 € Kaltmiete zzgl. NK
Heizkosten 250 €
Wohnfläche ca. 102 m²
4Zimmer "
https://www.immowelt.de/expose/2bfq64j

Ich weiß ja nicht wo du wohnst, oder was du für ein Lebensstil führst... Aber normal bzw durschnittlich ist das sicher nicht.

Und ja, ich fahr gerade wenn es schön ist sehrwohl mit dem Fahrrad, das hat aber weniger was mit dem Geld zu tun, sondern eher was mit der Gesundheit.  ;)

Big T

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 179
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5651 am: 20.04.2023 20:24 »
Alexander, stell dir mal vor du zahltest warm eher 1600 fürs Wohnen ,
für die Kids KiTaGebühren(Brandenburg) von jeweils 5% des Nettos zzgl jeweils 100 Euro fürs kitaEssen.
dann sieht's ja auch schon anders aus, oder

PolareuD

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 808
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5652 am: 20.04.2023 20:37 »
1200€ warm für 4 Personen. Süß.
Selbst in einer Großstadt bekommt man dafür noch eine 4 Zimmer Wohnung.
Zitat:"4-Zimmer Wohnung Ingolstadt-Süd von privat
1.000 € Kaltmiete zzgl. NK
Heizkosten 250 €
Wohnfläche ca. 102 m²
4Zimmer "
https://www.immowelt.de/expose/2bfq64j


Ich weiß ja nicht wo du wohnst, oder was du für ein Lebensstil führst... Aber normal bzw durschnittlich ist das sicher nicht.

Und ja, ich fahr gerade wenn es schön ist sehrwohl mit dem Fahrrad, das hat aber weniger was mit dem Geld zu tun, sondern eher was mit der Gesundheit.  ;)


Die Immobilie ist aber auch 65 Jahre alt mit einem entsprechend schlechten Energiestandard. Ich wohne auch im Raum München und zahle warm 2000 EUR. Und das ist noch sehr preiswert hier für eine Immobilie mit Energieeffizienzklasse A. Normal sind hier für vergleichbare Immobilien Mietpreise im Bereich 2000-2500 EUR kalt.

emdy

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 553
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5653 am: 20.04.2023 21:02 »
Dass was allgemein im Argen liegt ist, dass man nach der Entwicklung der letzten 15 Jahre jetzt Mieten zahlt, von denen man früher ein schönes Häuschen abbezahlen konnte. Ich fühle mich dadurch um meine Lebensleistung betrogen, dabei muss ich einen Großteil meiner Dienstzeit erst noch ableisten. Und da keine regulatorischen oder angebotsfördernden Maßnahmen ergriffen werden, kann das BVerfG die Angemessenheit der Besoldung auch nur an den jetzt herrschenden Bedingungen bemessen.

Und alle paar Seiten kommt wieder einer mit seiner Peanutshausrate und fühlt sich überbezahlt.

Bastel

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,397
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5654 am: 20.04.2023 21:08 »
, oder was du für ein Lebensstil führst... Aber normal bzw durschnittlich ist das sicher nicht.

Und ja, ich fahr gerade wenn es schön ist sehrwohl mit dem Fahrrad, das hat aber weniger was mit dem Geld zu tun, sondern eher was mit der Gesundheit.  ;)

Ich erwarte einfach mehr als Harz4 Niveau. Und mehr ist die von dir verlinkte Wohnung nicht.