Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2091598 times)

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6705 am: 17.08.2023 15:54 »
Ich warte auf den Tag an dem Herr StS gefragt wird, was er eigentlich für jämmerlicher Lappen ist. Vermutlich antwortet er selbst dann, dass gerade der Tarifabschluss für Beamte umgesetzt wird. Die Antwort hat zwar keinen Bezug zur Frage, aber das haben sie ja sonst auch nicht.

Formulieren wir es positiv - er spiegelt die aktuelle Regierung und den Zustand des Landes perfekt wieder. Nett verpackter inhaltloser Pferdedung ohne jede Weitsicht.

xyz123

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6706 am: 17.08.2023 16:07 »
Ich warte auf den Tag an dem Herr StS gefragt wird, was er eigentlich für jämmerlicher Lappen ist. Vermutlich antwortet er selbst dann, dass gerade der Tarifabschluss für Beamte umgesetzt wird. Die Antwort hat zwar keinen Bezug zur Frage, aber das haben sie ja sonst auch nicht.

Ich denke mal er selbst liest und schreibt das gar nicht. Die studentischen Hilfskräfte haben bestimmt nur die Aufgabe bekommen die Antworten auf 100 % zu bringen.
Aber wirklich peinlich, das stimmt. Und die AfD feiert sowas wieder. Kein Wunder.


SeppelMeier

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6707 am: 17.08.2023 21:44 »
Ich lese ja hier nur oberflächlich nach Neuigkeiten. Aber was hier immer gemeckert wird. Völlig unnötig.

Zack, 1900 EUR stehen heute auf dem Gehaltszettel. Ab nächsten Monat stets 220 EUR mehr  8). Auch für Leute die nicht meckern. Und so wird es mit dem AEZ auch kommen. Noch ein paar Monate und dann bekommen wir die Kohle. Und die 500 Seiten Aufregung hier waren größtenteils völlig umsonst. Es läuft auch so.  ;D

Ich freue mich jetzt erst mal auf die 1,9 K. Macht es mir ruhig nach, das ist gesünder… und bitte ein wenig Zuversicht, der AEZ wird ebenfalls kommen. Vorfreude schönste Freude.


Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6708 am: 17.08.2023 21:49 »
Ich lese ja hier nur oberflächlich nach Neuigkeiten. Aber was hier immer gemeckert wird. Völlig unnötig.

Zack, 1900 EUR stehen heute auf dem Gehaltszettel. Ab nächsten Monat stets 220 EUR mehr  8). Auch für Leute die nicht meckern. Und so wird es mit dem AEZ auch kommen. Noch ein paar Monate und dann bekommen wir die Kohle. Und die 500 Seiten Aufregung hier waren größtenteils völlig umsonst. Es läuft auch so.  ;D

Ich freue mich jetzt erst mal auf die 1,9 K. Macht es mir ruhig nach, das ist gesünder… und bitte ein wenig Zuversicht, der AEZ wird ebenfalls kommen. Vorfreude schönste Freude.

Hallo Christian, nichts verstanden, geh mal ne Runde Porsche fahren.

Noch schlimmer: wahrscheinlich bist du kein Troll, sondern einer der Vielen, die es einfach nicht kapieren. Glückwunsch, auf euch ist dieses System aufgebaut.

flip

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6709 am: 17.08.2023 22:05 »
Ich lese ja hier nur oberflächlich nach Neuigkeiten. Aber was hier immer gemeckert wird. Völlig unnötig.

Zack, 1900 EUR stehen heute auf dem Gehaltszettel. Ab nächsten Monat stets 220 EUR mehr  8). Auch für Leute die nicht meckern. Und so wird es mit dem AEZ auch kommen. Noch ein paar Monate und dann bekommen wir die Kohle. Und die 500 Seiten Aufregung hier waren größtenteils völlig umsonst. Es läuft auch so.  ;D

Ich freue mich jetzt erst mal auf die 1,9 K. Macht es mir ruhig nach, das ist gesünder… und bitte ein wenig Zuversicht, der AEZ wird ebenfalls kommen. Vorfreude schönste Freude.
@SeppelMeier
Eine Nullrunde ist trotz der IAP kein Grund zu Freude. Eine nicht verfassungsgemäße Besoldung ist auch nach Einführung eines AEZ kein Grund zur Freude. Zumal der AEZ sich allenfalls geringfügig und nur vorübergehend auf die Besoldung auswirkt,


Unknown

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6711 am: 18.08.2023 08:17 »
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/johann-saathoff/fragen-antworten/wurde-der-referentenentwurf-zum-bbvangg-zwischen-veroeffentlichung-nach-den-stellungnahmen-der-verbaende-und

Hey...ohne mich zu Fragen? ;D ;D ;D
Mal wieder eine nichts aussagende Antwort. Das ist echt unglaublich. Ob kleinere Anfragen genauso beantwortet werden. Das würde mich echt mal interessieren.

JamesBlond

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6712 am: 18.08.2023 08:19 »
Guten Morgen in die Runde!
In der Jahresvorschau des BVerfG werden die Fälle zur amtsangemessenen Besoldung durch BVR Dr. Maidowski "berichtet".
Da Dr. Maidowski in 2023 zu vier Fällen berichten soll (Nr. 19-22) und der Fall Nr. 19 am 15. Juni 2023 erledigt wurde ist doch davon auszugehen, dass er:
a) wieder im Dienst ist (manch einer meinte hier er wäre schon länger krank)
b) die Bearbeitung der Fälle in Bezug auf die amtsangemessene Besoldung aufgenommen haben müsste
und
c) es sehr wahrscheinlich auch in der Reihenfolge abgearbeitet wird.

Kann das hier zufällig jemand bestätigen? (vielleicht arbeitet ja jemand im BVerfG?!)

Es wäre ja zumindest schon mal ein gutes Gefühl, wenn man wüsste, dass man tatsächlich daran arbeitet...auch wenn es bis zur Entscheidung eben noch dauern sollte.

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6713 am: 18.08.2023 08:31 »
Guten Morgen in die Runde!
In der Jahresvorschau des BVerfG werden die Fälle zur amtsangemessenen Besoldung durch BVR Dr. Maidowski "berichtet".
Da Dr. Maidowski in 2023 zu vier Fällen berichten soll (Nr. 19-22) und der Fall Nr. 19 am 15. Juni 2023 erledigt wurde ist doch davon auszugehen, dass er:
a) wieder im Dienst ist (manch einer meinte hier er wäre schon länger krank)
b) die Bearbeitung der Fälle in Bezug auf die amtsangemessene Besoldung aufgenommen haben müsste
und
c) es sehr wahrscheinlich auch in der Reihenfolge abgearbeitet wird.

Kann das hier zufällig jemand bestätigen? (vielleicht arbeitet ja jemand im BVerfG?!)

Es wäre ja zumindest schon mal ein gutes Gefühl, wenn man wüsste, dass man tatsächlich daran arbeitet...auch wenn es bis zur Entscheidung eben noch dauern sollte.


Aussage des BVerfG zu meiner Anfrage im Juli: „….. zu Ihrer Anfrage muss Ihnen leider mitgeteilt werden, dass die oben genannten Normenkontrollverfahren derzeit noch in Bearbeitung sind. Ein konkreter Entscheidungstermin ist noch nicht absehbar.….“

iceman1981

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« Antwort #6714 am: 18.08.2023 09:55 »
Hallo in die Runde. Vielleicht kann mich hier mal jemand zu dem Referentenentwurf aufklaeren. Ich lese nur verheiratet, Kind1, Kind2, etc. Insbesondere bei diesem Ergaenzungszuschlag fuer den Wohnort. Heisst das, dass das Gesetz Single Beamte ohne Kinder gar nicht betrifft?
Vielen Dank fuer die Rueckmeldung.

Warzenharry

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6715 am: 18.08.2023 10:10 »
Hallo in die Runde. Vielleicht kann mich hier mal jemand zu dem Referentenentwurf aufklaeren. Ich lese nur verheiratet, Kind1, Kind2, etc. Insbesondere bei diesem Ergaenzungszuschlag fuer den Wohnort. Heisst das, dass das Gesetz Single Beamte ohne Kinder gar nicht betrifft?
Vielen Dank fuer die Rueckmeldung.

Wenn es so kommt wie der Entwurf es darstellt, dann hast du entweder eine Ehe und 3 Kinder , einen Wohnort mit Mietstufe 5 oder höher oder beides vorzuweisen, ansonsten ist davon auszugehen, dass du sehr warscheinlich leer ausgehen wirst.

Wäre bei mir der Fall, und dass, obwohl ich verh, bin und zwei Kinder habe. (Glaube 9 Euro würde ich mehr haben. (Brutto versteht sich) )

andreb

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6716 am: 18.08.2023 10:20 »
Wird sicherlich ein tolles Gefühl sein, verfassungsgemäß alimentiert zu werden … bei 9€ brutto mehr im Monat 😂

Quasi unbezahlbar  ::)

Knecht

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« Antwort #6717 am: 18.08.2023 10:25 »
Wird sicherlich ein tolles Gefühl sein, verfassungsgemäß alimentiert zu werden … bei 9€ brutto mehr im Monat 😂

Quasi unbezahlbar  ::)

Reicht immerhin für nen Kasten Öttinger, um sich diesen Blödsinn schön zu saufen...

Warzenharry

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« Antwort #6718 am: 18.08.2023 10:45 »
Wird sicherlich ein tolles Gefühl sein, verfassungsgemäß alimentiert zu werden … bei 9€ brutto mehr im Monat 😂

Quasi unbezahlbar  ::)

Reicht immerhin für nen Kasten Öttinger, um sich diesen Blödsinn schön zu saufen...

Öttinger ihhhhh

Knecht

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« Antwort #6719 am: 18.08.2023 11:08 »
Wird sicherlich ein tolles Gefühl sein, verfassungsgemäß alimentiert zu werden … bei 9€ brutto mehr im Monat 😂

Quasi unbezahlbar  ::)

Reicht immerhin für nen Kasten Öttinger, um sich diesen Blödsinn schön zu saufen...

Öttinger ihhhhh

Mehr gibts für die paar Kröten halt nicht. Muss für uns Pöbel wohl reichen.