Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2090818 times)

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7230 am: 12.09.2023 12:31 »
Jetz schimpfe aber keiner mehr auf die gute Frau Fäser.

Aus ZON (ZEIT online)

" ... Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat den Deutschen Fußball-Bund für den Zeitpunkt der Bekanntgabe der Freistellung von Bundestrainer Hansi Flick kritisiert. Der DFB hatte die Trennung von Flick am Sonntagnachmittag kurz vor dem Ende des Basketball-WM-Finales verkündet, das Deutschland gewonnen hat. ... "

Also, die Frau kümmert sich doch! Alles Gut.

was_guckst_du

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7231 am: 12.09.2023 13:09 »
...als Politiker springt man eben auf alle Züge, um genannt zu werden... ::) ...besonders, wenn man sonst keine positiven Nachrichten erzeugt...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Knarfe1000

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7232 am: 12.09.2023 14:47 »
Jetz schimpfe aber keiner mehr auf die gute Frau Fäser.

Aus ZON (ZEIT online)

" ... Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat den Deutschen Fußball-Bund für den Zeitpunkt der Bekanntgabe der Freistellung von Bundestrainer Hansi Flick kritisiert. Der DFB hatte die Trennung von Flick am Sonntagnachmittag kurz vor dem Ende des Basketball-WM-Finales verkündet, das Deutschland gewonnen hat. ... "

Also, die Frau kümmert sich doch! Alles Gut.
Was darf Satire? Könnte aus dem Postillon sein.

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7233 am: 12.09.2023 15:28 »
Jetz schimpfe aber keiner mehr auf die gute Frau Fäser.

Aus ZON (ZEIT online)

" ... Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat den Deutschen Fußball-Bund für den Zeitpunkt der Bekanntgabe der Freistellung von Bundestrainer Hansi Flick kritisiert. Der DFB hatte die Trennung von Flick am Sonntagnachmittag kurz vor dem Ende des Basketball-WM-Finales verkündet, das Deutschland gewonnen hat. ... "

Also, die Frau kümmert sich doch! Alles Gut.
Was darf Satire? Könnte aus dem Postillon sein.

Die ganze Frau ist Satire.

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7234 am: 13.09.2023 00:01 »
Vorsicht vllt liest der Verfassungsschutz hier ja auch schon mit ;-)) ne im Ernst es wird immer abstrusen was man sich als BMI so erlauben darf.

Dunkelbunter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7235 am: 13.09.2023 07:42 »
Vorsicht vllt liest der Verfassungsschutz hier ja auch schon mit ;-)) ne im Ernst es wird immer abstrusen was man sich als BMI so erlauben darf.

Naja vermutlich wird die Ressortabstimmung nicht vor dem 08.10.2023 enden  ;)

Lichtstifter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7236 am: 13.09.2023 10:55 »
Hallo,

da in einem Klageverfahren nur über die Dinge entscheiden wird, die Gegenstand der Klage sind, wollte ich mal in Erfahrung bringen, mit welchen Themen das Schreiben denn gefüttert werden muss/sollte, also in welchen Punkten die amtsangemessene Besoldung offensichtlich verletzt wird.

- 15% Abstand zum Grundsicherungsniveau, gerade im Hinblick der stetigen Erhöhung von Transferleistungen
- Mindestabstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen, wenn nur untere Besoldungsgruppen massiv erhöht
  oder gänzlich abgeschafft werden (Disbalance Besoldungsgefüge)
- Missverhältnis zwischen den Anteilen Grundbesoldung und Zulagen an den gesamten Bezügen
- Orientierung an den Mietstufen (willkührlich) beim AEZ, die nur wenigen Leuten eine tatsächliche Hilfe bietet,
   besser wäre Ort der Dienststelle, weil das Pendler und Nichtpendler beidermaßen berücksichtigen würde
- Thematik Alleinverdiener-Modell welches durch das Partnereinkommen-Modell ersetzt werden könnte
- Zinsen zum Ausgleich des mehrjährigen Kaufkraftverlustes

Problem: Solange die Gesetze im Entwurf sind kann man sich nicht auf sie stürzen. Heißt also abwarten und erstmal Widersprüche jährlich fertigen (unabhängig vom BMI-Rundschreiben).

Mir sind da als User lotsch, emdy, Ozymandias, HansGeorg und Paterlexx aufgefallen, die hier eine gewisse Motivation zum Rechtsstreit gezeigt haben und solche Punkte sammeln, die dann Gegenstand einer späteren Klage sein können.

Wenn man sich dann auf ein möglicherweise mehrjähriges Verfahren einlässt und erstmal in Vorkasse geht möchte man ja auch alles in diesem Paket enthalten haben, was sich später mal geldwert auszahlt. Man möchte seinem Rechtsbeistand ja auch Themen an die Hand geben, die dieser prüfen kann.
Was nach so einem anstrengenden Prozess keiner benötigt, ist, dass nur eine Hürde genommen wurde und man sich danach in den nächsten Streit begeben muss.

Gibt es denn Kanzleien, die das Potenzial, welches die Amtsangemessene Alimentation bietet schon erkannt haben?

VierBundeslaender

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7237 am: 13.09.2023 14:00 »
Gibt es denn Kanzleien, die das Potenzial, welches die Amtsangemessene Alimentation bietet schon erkannt haben?
Würde mich auch interessieren. Bei einem Freund, dessen Klage noch in der 1. Instanz liegt (Richter sagt, er wartet auf das "A-Urteil"), hat faktisch er die Klageschrift geschrieben. Die Kanzlei hat dann nur die Sülze nebenan gefertigt.

Ich weiß aber, dass es Kanzleien gibt, die sich auf Auswahlverfahren von Professoren spezialisiert haben. Da läuft formal so viel schief, da ist richtig Musik drin (ich weiß von einem Fall einer aussichtslosen Bewerberin, die am Ende mit Geldwert von einer halben Million ca nach Hause gegangen ist, wegen gravierender Formfehler; irgendwelche Aktennotizen der Form "wie kriegen wir die raus").

BRUBeamter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7238 am: 13.09.2023 14:49 »
Gibt es denn Kanzleien, die das Potenzial, welches die Amtsangemessene Alimentation bietet schon erkannt haben?
Würde mich auch interessieren. Bei einem Freund, dessen Klage noch in der 1. Instanz liegt (Richter sagt, er wartet auf das "A-Urteil"), hat faktisch er die Klageschrift geschrieben. Die Kanzlei hat dann nur die Sülze nebenan gefertigt.

Ich weiß aber, dass es Kanzleien gibt, die sich auf Auswahlverfahren von Professoren spezialisiert haben. Da läuft formal so viel schief, da ist richtig Musik drin (ich weiß von einem Fall einer aussichtslosen Bewerberin, die am Ende mit Geldwert von einer halben Million ca nach Hause gegangen ist, wegen gravierender Formfehler; irgendwelche Aktennotizen der Form "wie kriegen wir die raus").

Klingt ja fast wie Causa Schönbohm!

Unknown

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7239 am: 13.09.2023 15:04 »
"Gut" das bisher noch nichts passiert ist, denn eben wurde beschlossen, dass das Bürgergeld steigt.

Zitat
Das Bürgergeld wird im kommenden Jahr spürbar steigen - um rund zwölf Prozent. Dies beschloss das Bundeskabinett. Erwachsene Bezieherinnen und Bezieher sollen vom 1. Januar an monatlich 563 Euro bekommen - also 61 Euro mehr als derzeit. Erwachsene mit Partnern erhalten jeweils 506 statt bisher 451 Euro. Die Erhöhung wird durch eine Verordnung von Bundessozialminister Hubertus Heil umgesetzt.
https://www.tagesschau.de/inland/kabinett-buergergeld-100.html

Perfekt, so kann es direkt in den noch folgenden Gesetzesentwurf für die amtsangemessene Alimentation eingearbeitet werden. Fraglich ist nur, ob es zum 1.1.2024 zusätzlich eine Besoldungstabelle geben wird.

Knarfe1000

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« Antwort #7240 am: 13.09.2023 15:37 »
"Gut" das bisher noch nichts passiert ist, denn eben wurde beschlossen, dass das Bürgergeld steigt.

Zitat
Das Bürgergeld wird im kommenden Jahr spürbar steigen - um rund zwölf Prozent. Dies beschloss das Bundeskabinett. Erwachsene Bezieherinnen und Bezieher sollen vom 1. Januar an monatlich 563 Euro bekommen - also 61 Euro mehr als derzeit. Erwachsene mit Partnern erhalten jeweils 506 statt bisher 451 Euro. Die Erhöhung wird durch eine Verordnung von Bundessozialminister Hubertus Heil umgesetzt.
https://www.tagesschau.de/inland/kabinett-buergergeld-100.html

Perfekt, so kann es direkt in den noch folgenden Gesetzesentwurf für die amtsangemessene Alimentation eingearbeitet werden. Fraglich ist nur, ob es zum 1.1.2024 zusätzlich eine Besoldungstabelle geben wird.
Alles bis A 8 streichen (sofern nicht schon geschehen) - es ist so einfach     8)

Knecht

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« Antwort #7241 am: 13.09.2023 15:39 »
"Gut" das bisher noch nichts passiert ist, denn eben wurde beschlossen, dass das Bürgergeld steigt.

Zitat
Das Bürgergeld wird im kommenden Jahr spürbar steigen - um rund zwölf Prozent. Dies beschloss das Bundeskabinett. Erwachsene Bezieherinnen und Bezieher sollen vom 1. Januar an monatlich 563 Euro bekommen - also 61 Euro mehr als derzeit. Erwachsene mit Partnern erhalten jeweils 506 statt bisher 451 Euro. Die Erhöhung wird durch eine Verordnung von Bundessozialminister Hubertus Heil umgesetzt.
https://www.tagesschau.de/inland/kabinett-buergergeld-100.html

Perfekt, so kann es direkt in den noch folgenden Gesetzesentwurf für die amtsangemessene Alimentation eingearbeitet werden. Fraglich ist nur, ob es zum 1.1.2024 zusätzlich eine Besoldungstabelle geben wird.
Alles bis A 8 streichen (sofern nicht schon geschehen) - es ist so einfach     8)

Wieso nicht gleich A9? Vorbeugend

Bastel

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« Antwort #7242 am: 13.09.2023 15:40 »
Jedes Jahr eine. Bis alle A13 bekommen.

Perisher

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7243 am: 13.09.2023 17:22 »
Ne Bastel, bitte überschlagend streichen, also A7+A9+A11+A13 und alle rutschen eine Besoldungsstufe hoch. ;D

tigertom

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« Antwort #7244 am: 13.09.2023 18:10 »
Ein guter Schritt für die Beamten des Bundes wäre es schon mal, dem Vorbild Baden-Württembergs zu folgen und dem mD, ohne die völlig unrealistische "Überleitung bis A11", Perspektiven in Richtung A10m und A10mZ zu geben.
Damit meine ich nicht nur die Schaffung von Dienstposten und den damit einhergehenden hausalterischen Planstellen, sondern eine Hebung.