Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2087996 times)


xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7891 am: 12.10.2023 14:55 »
Vielleicht ist Werbinich jemand aus dem BMI und versucht hier im Forum die Klagebereitschaft mit den neuen AEZ Beträgen zu beschnuppern  ;)

Wahrscheinlich ist Werbinich einfach eine nette Kollegin oder ein netter Kollege, die oder den man mit entsprechenden Spekulationen völlig unnötig vergrätzt.

Dem BMI dürften die Spekulationen hier im Forum völlig egal sein, wodurch die Maulwurftheorie eine Phantasie ist.

Genau das.

beamtenjeff

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7892 am: 12.10.2023 15:17 »
Die Zuschläge stehen immer gewissen Ausgaben gegenüber, deshalb soll es sie schließlich auch geben.

Oder welchen Ausgaben stehen die Polizeizulage oder die Amtszulage gegenüber?


Erhöhtes Verletzungsrisiko und psychische Belastungen. Man muss im Leben auch nicht immer alles monetär aufwiegen, es gibt auch andere "Ausgaben" - daher wohl das Wort "verausgaben".

Also wäre deine Lösung sämtliche Zulagen und Zuschläge abzuschaffen, damit dann ein Bombenentschärfer das gleiche bekommt wie Inge an der Postausgabe? Viel Erfolg beim Klagen.

Die Zuschläge stehen immer gewissen Ausgaben gegenüber, deshalb soll es sie schließlich auch geben.

Und über das Maß dessen, was dabei erlaubt oder zuviel des Guten ist, entscheidet letztlich das Bundesverfassungsgericht. So hat es im Beschluss 2 BvL 6/17 entschieden, dass es Beamten mit drei oder mehr Kindern nicht mehr auferlegt werden kann, die zusätzlichen Kosten aus ihrem Grundgehalt zu tragen. Das heißt, deine Aussage ist hinsichtlich des Beschlusses 2 BvL 4/18 deplatziert. Hier wurde entschieden, dass das gesamte Besoldungsgefüge zu niedrig ist. Gleichzeitig geht aus der langjährigen Rechtsprechung hervor, dass die Besoldung im Wesentlichen amtsangemessen sein muss.


Dann verstehe ich immer noch nicht, was das mit dem AEZ o.ä. zu tun haben sollte. Ich kann mich sowohl über die gerechte Besoldung eines Kollegen mit 3 Kindern in der Großstadt freuen und dennoch für mein persönliches Recht einstehen und eine höhere Grundbesoldung klagen, wenn ihr euch doch so rechtssicher seid und am Ende ohnehin Recht bekommen solltet. Ich verstehe die Logik dahinter nicht. Dann klagt und am Ende freuen sich ggf. alle und die aus meiner Sicht begründete und gerechtfertigte Differenz durch Familienzuschläge bleibt dennoch bestehen.

« Last Edit: 12.10.2023 15:32 von beamtenjeff »

BVerfGBeliever

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7893 am: 12.10.2023 15:41 »
Also wäre deine Lösung sämtliche Zulagen und Zuschläge abzuschaffen, damit dann ein Bombenentschärfer das gleiche bekommt wie Inge an der Postausgabe?

Die Amtsangemessenheit bemißt sich unter anderem an der Funktionsbedeutung, der Verantwortung, den konkreten Aufgaben sowie den fachlichen Voraussetzungen, also insgesamt an der Wertigkeit des bekleideten Amtes.

Vermutlich dürften die wenigsten etwas dagegen haben, wenn ein Bombenentschärfer ein wertigeres Amt als Inge an der Postausgabe bekleidet. Zack feddich.

beamtenjeff

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7894 am: 12.10.2023 15:50 »
Also wäre deine Lösung sämtliche Zulagen und Zuschläge abzuschaffen, damit dann ein Bombenentschärfer das gleiche bekommt wie Inge an der Postausgabe?

Die Amtsangemessenheit bemißt sich unter anderem an der Funktionsbedeutung, der Verantwortung, den konkreten Aufgaben sowie den fachlichen Voraussetzungen, also insgesamt an der Wertigkeit des bekleideten Amtes.

Vermutlich dürften die wenigsten etwas dagegen haben, wenn ein Bombenentschärfer ein wertigeres Amt als Inge an der Postausgabe bekleidet. Zack feddich.

Ahh, verstehe. Und was ist, wenn Inge aber für die Ausübung ihres Amtes (man sieht es dann auf dem zweitem Blick in die Postausgabe) einen akademischen Abschluss braucht und der Entschärfer nicht? Steht dann Bildung unter oder über des körperlichen und geistigen Risikos? Kann man das so einfach bemessen, ausschließlich über das Amt? Alles ganz zicki zacki einfach, warum ist die Besoldung nur so kompliziert? Wir führen einfach 50 Ämter ein, damit alles granular "gaaaanz gerecht" umgesetzt werden kann. Und wer Kinder hat, muss eben nochmal extra ran klotzen, völlig egal ob er nur 30 Std. arbeiten kann, weil die Kinderbetreuung in Dtl immer beschissener wird. Vielleicht springt ja die eine oder andere Spende bei entsprechendem sicherheitsnahen Tätigkeitsprofil ab - Zulagen gibts ja dann keine mehr, die dem durch besondere Anerkennung der Verantwortung entgegen gewirkt werden kann. Ach und regionale Unterschiede können wir dann auch vernachlässigen, wir lösen den Bund einfach auf und alles wird Ländersache.
« Last Edit: 12.10.2023 16:04 von beamtenjeff »

Vollzug122

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7895 am: 12.10.2023 16:10 »
Hallo zusammen, ich lese schon länger mit und habe jetzt folgende Frage.
Mein drittes Kind ist 2017 geboren, ich habe leider zu diesem Zeitpunkt keine Informationen über das Urteil des Bundesverfassungsgericht bzgl. der Rechtsprechung ab dem 3.Kind gehabt. Ich habe erst ab 2021 Einspruch gegen meine Besoldung erhoben. Hat jemand Erfahrung speziell mit 3 oder mehr Kindern mit rückwirkenden Einspruch für die Jahre 2017 bis 2020 einzulegen? Im Forum scheint es ja einige kompetente und gelesene User zu geben.

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7896 am: 12.10.2023 16:32 »
Hallo zusammen, ich lese schon länger mit und habe jetzt folgende Frage.
Mein drittes Kind ist 2017 geboren, ich habe leider zu diesem Zeitpunkt keine Informationen über das Urteil des Bundesverfassungsgericht bzgl. der Rechtsprechung ab dem 3.Kind gehabt. Ich habe erst ab 2021 Einspruch gegen meine Besoldung erhoben. Hat jemand Erfahrung speziell mit 3 oder mehr Kindern mit rückwirkenden Einspruch für die Jahre 2017 bis 2020 einzulegen? Im Forum scheint es ja einige kompetente und gelesene User zu geben.

Für den Zeitraum vor 2021 muss man im jeweiligen Haushaltsjahr schriftlich Widerspruch eingelegt haben um Ansprüche geltend machen zu können.

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7897 am: 12.10.2023 16:44 »
Hallo zusammen, ich lese schon länger mit und habe jetzt folgende Frage.
Mein drittes Kind ist 2017 geboren, ich habe leider zu diesem Zeitpunkt keine Informationen über das Urteil des Bundesverfassungsgericht bzgl. der Rechtsprechung ab dem 3.Kind gehabt. Ich habe erst ab 2021 Einspruch gegen meine Besoldung erhoben. Hat jemand Erfahrung speziell mit 3 oder mehr Kindern mit rückwirkenden Einspruch für die Jahre 2017 bis 2020 einzulegen? Im Forum scheint es ja einige kompetente und gelesene User zu geben.

Für den Zeitraum vor 2021 muss man im jeweiligen Haushaltsjahr schriftlich Widerspruch eingelegt haben um Ansprüche geltend machen zu können.

Die dann allerdings häufig negativ beschieden wurden.

@Vollzug122: Der Beschluss 2 BvL 6/17 stammt aus 2020. Die Rechtsprechung ist im Laufe der Jahre immer konkreter geworden, so dass sich mit immer größerer Sicherheit sagen lässt, welche Lösungswege der Gesetzgeber verfassungskonform sind und welche nicht.

emdy

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« Antwort #7898 am: 12.10.2023 17:20 »
Und wer Kinder hat, muss eben nochmal extra ran klotzen, völlig egal ob er nur 30 Std. arbeiten kann, weil die Kinderbetreuung in Dtl immer beschissener wird.

Irgendwie herrscht bei dir die Vorstellung, die Besoldung sei ein Sozialleistungssystem. Ganz nach Bedarf mit Zulagen nach individueller Lebenssituation. So ist es nicht. Sie ist amtsangemessen. Wenn es nicht so wäre, hätte man an seinen Chef auch keine höheren Erwartungen als an den Kollegen an der Pforte.

 Im Übrigen habe ich überhaupt nichts gegen Zulagen, die mit den Tätigkeiten des Beamten zu tun haben (Polizei, Bombenentschärfer). Ich habe etwas gegen Zulagen, die amts- und tätigkeitsfremd sind, weil ich dadurch als hart arbeitender Beamter ohne Kinderwunsch diskriminiert werde als würde ich nicht zum Staatswohl beitragen. Und ja, aufgrund des Alimentationsprinzips, sind auch Familienzuschläge ein Besoldungselement, das seine Berechtigung haben kann. Ich verstehe die Formulierung, dass der "Beamte und seine Familie" zu alimentieren sind aber weiterhin als Entsprechung der überall sonst auch gängigen Vergütungsstandards, dass man aufgrund seines Verdienstes den Unterhalt eigener Kinder gewährleisten kann.

Wenn dich die kundigen User hier nicht überzeugen können, schau dir nochmal die ersten 4 Seiten der Stellungnahme des DRB zum Gesetzentwurf aus Januar an.

BalBund

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« Antwort #7899 am: 12.10.2023 17:29 »
Halten wir fest: Dem BMI als Institution ist es völlig egal, was das Forum davon hält und was hier bekannt ist. Es ist eine absolute Minderheit hier vertreten, die versuchte Mobilisierung von mehr Widerspruchswilligen ist krachend gescheitert, 97.6% alles Bundesbeamten nehmen ihre Besoldung widerspruchslos hin. Die Nachzahlungen für die 2,4% Rest die über dem Strich liegen kümmern nicht einmal die Haushälter auch wenn es im Einzelfall sechsstellige Nachzahlungen geben wird.

Dem/Der MinR ist es nicht ganz so egal, weil eben immer wieder Interna hierhin abfließen und man für das Dienstvergehen gerne einen Verantwortlichen präsentieren würde.

Die Verbändebeteiligung ist eine Stellungnahme und nichts, was man berücksichtigen muss. Man muss nur schöne Worte finden, warum man es als Haus anders sieht und deswegen am eigenen Entwurf festhält.

In den Ministerien sorgt man sich viel mehr um die gesellschaftliche Akzeptanz dieser Reform, dafür nimmt man auch eine Verurteilung in 20 Jahren in Karlsruhe in Kauf. Punkt.

Nanum

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« Antwort #7900 am: 12.10.2023 17:35 »
Hallo,
insgesamt - es mag sich örtlich bzw. je nach Dienststelle unterscheiden - ist die Arbeitsbelastung aber auch sehr hoch, was einem, wenn man dann drei weitere DP inkl. Bereichsleitung / Abteilungsleitung noch zusätzlich mit übernehmen soll auch einfach nur gar nicht / Null / nie irgendwie gedankt wird.
Erwartungshaltung des Dienstherren ist, das es laufen muss. Voll geil einfach, man wird dahin gesetzt und sofort verheizt. Nachhaltig lernt man daraus nur, sich möglichst wenig anzustrengen und sich nur maximal um die Karriere zu bemühen, denn das wird vorgelebt und scheint ja Erfolg zu haben.
Das ganze Besoldungssystem ist von vorgestern und absolut leistungsfeindlich. Man erwartet alles und gibt gar nichts. Nie krank zu sein z.B. wird auch nicht honoriert, was nicht heißen soll, kranke zu bestrafen.
Naja. Und ja, ich will da weg, kann ja nicht überall im öD so sein. :)

Knecht

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« Antwort #7901 am: 12.10.2023 17:42 »
Halten wir fest: Dem BMI als Institution ist es völlig egal, was das Forum davon hält und was hier bekannt ist. Es ist eine absolute Minderheit hier vertreten, die versuchte Mobilisierung von mehr Widerspruchswilligen ist krachend gescheitert, 97.6% alles Bundesbeamten nehmen ihre Besoldung widerspruchslos hin. Die Nachzahlungen für die 2,4% Rest die über dem Strich liegen kümmern nicht einmal die Haushälter auch wenn es im Einzelfall sechsstellige Nachzahlungen geben wird.

Dem/Der MinR ist es nicht ganz so egal, weil eben immer wieder Interna hierhin abfließen und man für das Dienstvergehen gerne einen Verantwortlichen präsentieren würde.

Die Verbändebeteiligung ist eine Stellungnahme und nichts, was man berücksichtigen muss. Man muss nur schöne Worte finden, warum man es als Haus anders sieht und deswegen am eigenen Entwurf festhält.

In den Ministerien sorgt man sich viel mehr um die gesellschaftliche Akzeptanz dieser Reform, dafür nimmt man auch eine Verurteilung in 20 Jahren in Karlsruhe in Kauf. Punkt.

Das beschreibt den Zustand unserer Demokratie insgesamt vortrefflich...

xap

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« Antwort #7902 am: 12.10.2023 17:46 »
Halten wir fest: Dem BMI als Institution ist es völlig egal, was das Forum davon hält und was hier bekannt ist. Es ist eine absolute Minderheit hier vertreten, die versuchte Mobilisierung von mehr Widerspruchswilligen ist krachend gescheitert, 97.6% alles Bundesbeamten nehmen ihre Besoldung widerspruchslos hin. Die Nachzahlungen für die 2,4% Rest die über dem Strich liegen kümmern nicht einmal die Haushälter auch wenn es im Einzelfall sechsstellige Nachzahlungen geben wird.

Dem/Der MinR ist es nicht ganz so egal, weil eben immer wieder Interna hierhin abfließen und man für das Dienstvergehen gerne einen Verantwortlichen präsentieren würde.

Die Verbändebeteiligung ist eine Stellungnahme und nichts, was man berücksichtigen muss. Man muss nur schöne Worte finden, warum man es als Haus anders sieht und deswegen am eigenen Entwurf festhält.

In den Ministerien sorgt man sich viel mehr um die gesellschaftliche Akzeptanz dieser Reform, dafür nimmt man auch eine Verurteilung in 20 Jahren in Karlsruhe in Kauf. Punkt.

Und deswegen bin ich, auch wenn ich es ungern zugebe, mittlerweile voll bei Kimbotroll. Wer sich für diesen Dienstherren noch die Arme ausreißt ist selbst schuld. Mittlerweile werde ich das Gefühl nicht los du wärst der MinR Franßen ;)

emdy

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« Antwort #7903 am: 12.10.2023 18:10 »
Halten wir fest: Dem BMI als Institution ist es völlig egal, was das Forum davon hält und was hier bekannt ist. Es ist eine absolute Minderheit hier vertreten, die versuchte Mobilisierung von mehr Widerspruchswilligen ist krachend gescheitert, 97.6% alles Bundesbeamten nehmen ihre Besoldung widerspruchslos hin. Die Nachzahlungen für die 2,4% Rest die über dem Strich liegen kümmern nicht einmal die Haushälter auch wenn es im Einzelfall sechsstellige Nachzahlungen geben wird.

Merkt ihr was? Man wird sich nicht an die Zusage im Rundschreiben halten, dass ab 2021 Widersprüche entbehrlich sind.

beamtenjeff

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« Antwort #7904 am: 12.10.2023 18:13 »
Und wer Kinder hat, muss eben nochmal extra ran klotzen, völlig egal ob er nur 30 Std. arbeiten kann, weil die Kinderbetreuung in Dtl immer beschissener wird.

Irgendwie herrscht bei dir die Vorstellung, die Besoldung sei ein Sozialleistungssystem.


Na selbst wenn dem so wäre, würde ich ja dann in Anlehnung an den Beschluss des Bundesverfassungsgericht gar nicht so alleine mit diesem Gedanken da stehen. Man kann es nennen wie man es will, Sold, Leistung, sozialgestütze (durch Steuern) Leistung, Sozialleistung - am Ende geht es darum, dass der Beamte bzw die Beamtin nicht schlechter über die Runde kommt als eine vergleichbare Bürgergeldfamilie. Ein anderer Vergleich wurde nie angestellt. Du würdest am Ende von diesem Vergleich (als kinderloser) mit profitieren, sofern eine entsprechende Auslegung vom Gesetzgeber erfolgt und das Abstandsgebot tangiert wird. Um nun ein Staatsschuldenkatapult zu verhindern hat man zwei Möglichkeiten, man schafft einen "Sockel" der unteren Besoldungsgruppen, indem man Besoldungsgruppen zusammenfügt oder man macht es wie im bisherigem Entwurf - in jedem Fall versucht man das Abstandsgebot auszuhebeln. Gerecht? Sicher nicht, dennoch verständlich. Ich finde es z.B. gut, dass der Ehe-Zuschlag weg fäll (obwohl ich selbst verheiratet bin bzw. in einer Partnerschaft), dagegen finde ich einen AEZ 100-Mal logischer und nachvollziehbarer. Wie sonst willst du regionale und wohnungsmarktgegebenen Zustände individuell adressieren? Sich darüber aufregen, dass der Zimmerkollegen einen Täusi mehr bekommt deswegen? Entzieht sich meiner Logik...