Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2088634 times)

SeppelMeier

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7950 am: 13.10.2023 17:34 »

Ich für mich habe den folgenden Weg beschlossen:
1. Jedes Jahr Widerspruch einlegen.
2. Wenn der "neue" Entwurf Realität wird, abwarten, wie die Meinung der Leute ist, die tiefgreifende Ahnung der Materie haben (DRB, Battis, Schwan, Swen, und viele Andere).
3. Wenn, und davon ist wohl auszugehen, der nicht verfassungsgemäß ist, weiter Widerspruch einlegen. Diesbezüglich hoffe ich, dass von Leuten wie Swen u.a. "angepasste" Widersprüche bereitgestellt werden.
4. Ich gehe davon aus, dass der dann zurückgewiesen wird, da man ja jetzt ein tolles neues Gesetz gemacht hat und die verfassungsgemäße Alimentation sichergestellt ist. Ebenso werden die Widersprüche der Vorjahre abschlägig beschieden werden.
5. Antrag bei meiner Gewerkschaft stellen, dass ich mit deren Unterstützung klagen "darf" (ich weiß, es gibt ein spezielles Wort dafür, das mir im Moment aber nicht einfallen will). Sollte die Gewerkschaft ablehnen - Austritt aus dem Schei...Verein.
6. Private Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen.
7. Die BRD verklagen, in der Hoffnung, dass viele mitziehen!!!!!


Bis bald
ebse

Nr. 1 bis 5 ist durch, Nr. 6 wird dich auslachen. Nr. 7 bleibt Dir also.

Das wäre sehr cool wenn du bald los legst, wird vermutlich etwas dauern. Klingt aber leider nach „Geschichten erzählen…“ Ich werde meine Kinder noch ca. 15 Jahre im AEZ haben. Bis dahin könntest du doch das System ändern, am besten dahingehend, dass es mehr Geld ohne Kinderberechtigung gäbe. Dann hätte ich quasi einen Übergang ohne finanzielle Einbußen… Ich drück Dir die Daumen. Schönes Wochenende und schon mal Danke.

kleinerluis

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7951 am: 13.10.2023 18:52 »
... glaubwürdig? Werbinich ist wohl der größte Troll seit dem fiktiven Liveticker der Verhandlungen ...


Vielleicht ist Werbinich jemand aus dem BMI und versucht hier im Forum die Klagebereitschaft mit den neuen AEZ Beträgen zu beschnuppern  ;)


Ich halte es nicht für ausgeschlossen, dass Werbinich tatsächlich einen kurzen Blick auf den neuen Entwurf werfen durfte. Anschließend hat er im Duden die Wörter "elaboriert" und adäquat" nachgeschlagen und ob ihres vermeintlichen Wohlklangs wiederholt zu Papier gebracht.

Leider scheint ihm dabei jedoch entgangen zu sein, dass die kolportierten marginalen Änderungen am Entwurf in keinster Weise dazu geeignet sind, auch nur annähernd zumindest zurück in "Verfassungskonformitäts-Sichtweite" zu gelangen. Somit erübrigen sich aus meiner Sicht jegliche Rechenspiele mit den neuen AEZ-Zahlen sowie eine etwaige resultierende Euphorie bzw. deren Gegenteil.

Ansonsten verweise ich wie immer auf die Ausführungen von Swen, die im Gegensatz zu Werbinichs Ergüssen einen wirklichen Erkenntnisgewinn liefern.

P.S. Hugos BMI-Maulwurf-Theorie liegt natürlich ebenfalls im Bereich des Möglichen..  ;)

Getrennt lebend in der eigenen Wohnung oder dem eigenen Haus recht auch aus. Ist zumindest beim Bürgergeld so. Und da wir uns ja so schön am Bürgergeld orientieren, sollte das in diesem Punkt auch gelten.

Versuch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7952 am: 13.10.2023 23:11 »
Bei dem Vergleich muss man jedoch beachten:  Die wesentlich niedrigere Bemessungsgrundlage aufgrund des großen Unterschieds zwischen Renten- bzw. Pensionsniveau  führt dazu, dass in absoluten Zuwächsen (nur die kann man ausgeben/konsumieren) gerechnet, es dennoch zu einem höheren Zuwachs bei Pensionären kommt. Bitte keine Belehrungen eines völlig abweichenden Systems und das man das alles nicht vergleichen kann. Kann man natürlich schon, da die Vergleichsgröße, nämlich das zu Konsum zur Verfügung stehende Geld, identisch ist. Lediglich wird durch die höheren Prozentsätze der Unterschied kleiner.
Spannende Zahlen zur Entwicklung der Versorgungsbezüge im Vergleich zur Renten- und Verbraucherpreisindexentwicklung über die letzten 11 Jahre finden sich in der neuen Bt.-Drs. 20/8575 zur Abgeordnetenfrage Nr. 80 auf den S. 54 ff.
Wirklich eine traurige Entwicklung, die man hier mal ganz übersichtlich nachvollziehen kann.

Ein kleiner Service:

Versorgung" border="0
Das ist Quatsch, denn es steht ein Reallohnverlust, während bei den Renten ein reallohngewinn steht.
Zahlen sollte man schon lesen können.

Lichtstifter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7953 am: 14.10.2023 12:07 »
Zitat
...tiefgreifende Ahnung der Materie haben (DRB, Battis, Schwan, Swen, und viele Andere

 ;) evtl. Doppelnennung

Ein Nickname hier ist zumindest mal ein Anagramm von einer realen wichtigten Personalie.


Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7954 am: 14.10.2023 12:43 »
@Seppelmeier

Verfolge ihre Kommentare bisher als stiller Leser, aber nun möchte ich mal was dazu äußern. Sie haben ganz offensichtlich die Thematik nicht verstanden oder verstehen wollen.
Es geht hier um die Umsetzung von Recht bzw rechtlichen Ansprüchen sowie der Rechtsprechung des höchsten deutschen Gerichtes.
Man mag ja mit seiner Besoldung zufrieden sein, die "Segnungen" des Entwurfes begrüssen weil man persönlich danach etwas mehr Besoldung erhält. Sie haben sicher dahingehend Recht, dass eine entsprechende Umsetzung medial nicht oder nur schwer vermittelbar ist und das es infolge des hohen Finanzbedarfes schwierig sein wird eine verfassungsgemässe Alimentation umzusetzen.
Aber all das ändert nichts an der mangelhaften Umsetzung der Rechtsprechung und des geltenden Rechts.
Ihren Kommentaren ist leider zu entnehmen Sie haben oder wollen dies nicht verstehen.
Ich hoffe sie sind nicht in leitender Funktion tätig wo sie Recht umsetzen müssen.

SeppelMeier

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7955 am: 14.10.2023 13:08 »
Nein, keine leitende Funktion. Und auch kein Volljurist. Aber letzteres kann hier meine ich keiner für sich in Anspruch nehmen. In diesem Forum tauschen wir halt Hobbymeinungen auf Amateurebene aus. Das ist ein Fakt.

Ich bin auch dafür, dass es mit Augenmaß mehr für alle gibt. Keine Frage. Aber vielleicht übernehmen sich hier einige, wenn sie beurteilen was richtige Juristen ausgearbeitet haben. Jedenfalls ist der Ton hier oft, als sei man Oberexperte. Gibt auch andere Fachleute mit offensichtlich anderer Meinung.ä und die machen das beruflich.
Das BVerfG wird es sicher irgendwann mal klar stellen...

Der Münsterländer

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7956 am: 14.10.2023 13:20 »
Hallo zusammen,
Ich lese schon lange mit,  habe den Entwurf vom 16.01 schon einigemale gelesen und möchte hier gerne noch eine Frage stellen.

Ich habe 3 Kinder und am 22.12.2017 wurde durch  mich ein Widerspruch gegen die mir für mein drittes Kind gewährte Besoldung eingelegt.
Ferner bat ich um Anpassung des Familienzuschlges ab dem dritten Kind für das Jahr 2017 und folgende Jahre.
Diesen Widerspruch habe ich einmal gestellt.

Nun befürchte ich, da der Widerspruch erst am 02. Januar 2018 beim BVA eingegangen ist, dass ich für 2017  keine Nachzahlung bekomme. Und .... hätte ich für dir Jahre 2018 bis 2020 jährlich einen Widerspruchs einlegen müssen oder reicht der eine?
Danke für eure Hilfe

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7957 am: 14.10.2023 13:28 »
Gibt auch andere Fachleute mit offensichtlich anderer Meinung.ä und die machen das beruflich.
Das BVerfG wird es sicher irgendwann mal klar stellen...

Nennen Sie mal einen Fachmann, der die Rechtslage anders beurteilt und nicht im BMI arbeitet.  ;) Es würde mich sehr wundern, wenn Sie das könnten. Kann mich ansonsten Bundi nur anschließen.

Und ich verweise noch auf die Stellungnahme des Deutschen Richterbundes. Sie wurde wahrscheinlich von Volljuristen geschrieben. Die kann man selbst als Vollidiot zur Kenntnis nehmen oder eben nicht.
« Last Edit: 14.10.2023 13:36 von emdy »

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7958 am: 14.10.2023 13:29 »
Die Beiträge von SeppelMeier klingen so als ob er die aktuell gewährte Besoldung für verfassungskonform hält und die Einführung des AEZ aus dem aktuellen Referentenentwurf nur ein Schmankerl unter dem Christbaum ist. Worauf beruht diese Annahmen?

SeppelMeier

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7959 am: 14.10.2023 13:55 »
[Die kann man selbst als Vollidiot zur Kenntnis nehmen oder eben nicht.

Gehen Sie bitte nicht zu streng mit sich um. Ich schrieb "Hobbymeinungen auf Amateurebene". Von ihrer Steigerung distanziere ich mich. Dies habe ich nicht geäußert.

@PolareuD
Das unterstellen Sie mir. Ich lege seit 2020 Widerspruch ein. Noch mal, ich denke alle sollten etwas mehr bekommen, aber nicht 4.000 für A3...
Und regionale Unterschiede mit dem AEZ auszugleichen finde ich sachgerecht. Nicht mehr und nicht weniger. So, jetzt WE!  8)

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7960 am: 14.10.2023 14:32 »
Oberexperte. Gibt auch andere Fachleute mit offensichtlich anderer Meinung.ä und die machen das beruflich.

Magst du Ross und Reiter nennen?

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7961 am: 14.10.2023 15:08 »
SeppelMeier ist echt der neue WasDennNun. Statt Argumente zu bringen, wird die eigene moralische Vorstellung zur Richtschnur erklärt.

Eine deutliche Erhöhung des Grundgehaltes ist rechtlich geboten und gleichwohl unwahrscheinlich. Und eben darin besteht die Krise des Rechtsstaates, wenn Rechtsprechung und Gesetzgebung nichts mehr miteiner zu tun haben, weil es politisch nicht genehm ist.

Die bisherigen Unverschämtheiten der Besoldungsgesetzgeber lassen jedenfalls nicht vermuten, dass man sachlich in der Lage sein wird, eine neue konsistente Besoldungssystematik zu entwickeln, die um eine deutliche Erhöhung der Grundgehälter umhin kommt...

DerAlimentierte

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7962 am: 14.10.2023 16:35 »
Also ich sehe die Bundesrepublik Deutschland mittlerweile als ein „Failed State“ an.

Die Alimentationsthematik zeigt das sehr eindeutig.

Die Rechtsprechung hat die Verfassungswidrigkeit bereits vor Jahren erklärt.

Die Gesetzgebung unternimmt seit Jahren nichts dagegen.

Das einzige, was wir haben, ist ein nach Jahren ausgearbeiteter Referentenentwurf aus Januar 2023.

Das Bundesverfassungsgericht wird nicht dafür „bestraft“, dass es die Thematik nicht erneut aufgreift und eine neue Entscheidung trifft.

Die Bundesregierung(en) werden ebenfalls nicht dafür „bestraft“, dass sie die Beschlüsse der Rechtsprechung nicht umsetzen. Eine nach mehreren Jahren erst erfolgte Gerechtigkeit ist in meinen Augen keine Gerechtigkeit.

Keiner, weder die Rechtsprechung noch die Legislative, befürchtet irgendeine Konsequenz. Und wie und warum auch? Das System sieht ja keine Konsequenz für ein „Nichthandeln“ der Staatsorgane vor.

Betroffene sind ganz auf sich allein gelassen.

Das sind für mich schlicht Anzeichen für einen „gescheiterten Staat“, der von sich vehement und dreist weiterbehauptet, ein demokratischer Rechtsstaat zu sein.

Für mich funktioniert ein Rechtsstaat aber definitiv nicht so!

Pepe

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7963 am: 14.10.2023 17:27 »
Absurd wie wenig subtil manche die Diskussion immer ins Absurde drehen bzw. verunmöglichen bzw. in ein ideologisches Licht stellen. Jedem Betroffenen sollte an einer sachlichen Diskussion gelegen sein aus eigenem Interesse. Das gilt selbst für Beamte unter A11/10 aus der Metropolregion, wenn sie jetzt keinen Ausgleich für verlustreiche Jahre bekommen, wobei hier einige vielleicht sogar in günstigen Staatsbedienstetenwohnungen unterkommen konnten? "Failed" bzw. gekippt ist zum Beispiel der Wohnungsmarkt in einigen Regionen, damit lässt sich aber auch nicht erklären, warum so über #Staat geschimpft wird. Dasselbe gilt bei galoppierendenb Reallohnverlusten allgemein, hier steuert man nach, also regelmässig danach. Umgekehrt wird ja auch nicht gekürzt wenn es mal besser läuft.

Ozymandias

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7964 am: 14.10.2023 17:28 »
Ein Rechtsstaat bedeutet im Endeffekt nichts anderes, dass Verfahren nach gewissen festgelegten Regeln erfolgen.

Gerechtigkeitsaspekte spielen dabei keine Rolle. Keine Geltendmachung im Haushaltsjahr? Verloren. Frist verpasst? Verloren. Klageschrift nicht unterschrieben? Verloren. Anwalt reicht Klage nicht elektronisch ein? Verloren.

Ich denke in unserem Rechtssystem nehmen die Ungerechtigkeiten, selbst bei Anspruchnahme des Rechtsstaates durch alle Instanzen immer mehr zu. Hier erstellt der Klagegegner eben gleichzeitig die Spielregeln und erlaubt z.B. keine Prozesszinsen als Ausgleich für den Wertverlust des Geldes bei sehr sehr langen Verfahrensdauern. Durchaus ungerecht aus meiner Sicht, aber dennoch rechtsstaatlich.

Manchmal fragt man sich echt, ob man nicht lieber zum guten alten Gerichtskampf mit Gottesurteil zurückkehren sollte, um die amtsangemessene Alimentation mit dem Dienstherren auszuduellieren  :P

Ich würde jedenfalls mit dem Unmut noch etwas warten. Das BVerfG arbeit dran und Beamte sind neben dem Rundfunk die Lieblingskinder des BVerfG. In fast allen jüngeren Verfahren hat das BVerfG zumindest leicht zu Gunsten der Beamten geurteilt. Karlsruhe kann die Gesetze aber nicht selbst erstellen. Das wird zum Endloskreislauf und hier bräuchte es durchaus mal klare Worte, man wird sehen.

Oder man macht es einfach wie die Politikelite und kassiert mit Nebentätigkeiten.