Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2093480 times)

Ozymandias

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8235 am: 10.11.2023 07:37 »
Das Gericht ist zum Glück noch nicht Bestandteil der Regierung. Die Judikative ist der einzige Korrekturfaktor an der ganzen Sache, auch wenn dort die Mühlen sehr langsam mahlen.

Eine Grüne Abgeordnete hatte vor ein paar Jahren mal den Begriff "Betreutes Regieren" erfunden, da Karlsruhe öfter die Arbeit machen muss, vor der sich die Regierung drückt.

Das wird bei der Alimentation zur neuen Normalität, dann gibt es immer Nachzahlungen im 10-15 Jahre Zyklus.  ::)

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8236 am: 10.11.2023 07:46 »
Das Gericht ist zum Glück noch nicht Bestandteil der Regierung. Die Judikative ist der einzige Korrekturfaktor an der ganzen Sache, auch wenn dort die Mühlen sehr langsam mahlen.

Eine Grüne Abgeordnete hatte vor ein paar Jahren mal den Begriff "Betreutes Regieren" erfunden, da Karlsruhe öfter die Arbeit machen muss, vor der sich die Regierung drückt.

Das wird bei der Alimentation zur neuen Normalität, dann gibt es immer Nachzahlungen im 10-15 Jahre Zyklus.  ::)

Achso, "die" war als die Gerichte gemeint... joa - zumindest nicht mehr ganz unmöglich, aber mir fehlt aktuell komplett der Glaube an diese Systeme...

VierBundeslaender

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8237 am: 10.11.2023 07:49 »
Eine Grüne Abgeordnete hatte vor ein paar Jahren mal den Begriff "Betreutes Regieren" erfunden, da Karlsruhe öfter die Arbeit machen muss, vor der sich die Regierung drückt.
Das sehe ich auch so. Hast Du einen genauen Link zu dem Begriff, das hört sich sehr überzeugend an.

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8238 am: 10.11.2023 10:23 »
Eine Grüne Abgeordnete hatte vor ein paar Jahren mal den Begriff "Betreutes Regieren" erfunden, da Karlsruhe öfter die Arbeit machen muss, vor der sich die Regierung drückt.
Das sehe ich auch so. Hast Du einen genauen Link zu dem Begriff, das hört sich sehr überzeugend an.

Betreutes Regieren. ;D ;D ;D
Jetzt habe ich Bilder im Kopf von wegen Pflegedienst.
Bei der Performance die unsere Regierenden so an den Tag legen, in zugegeben schwierigen Zeiten, ist es sicher hilfreich einen Regierungspflegedienst zu engagieren.

BWBoy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8239 am: 10.11.2023 10:27 »
Eine Grüne Abgeordnete hatte vor ein paar Jahren mal den Begriff "Betreutes Regieren" erfunden, da Karlsruhe öfter die Arbeit machen muss, vor der sich die Regierung drückt.
Das sehe ich auch so. Hast Du einen genauen Link zu dem Begriff, das hört sich sehr überzeugend an.

Betreutes Regieren. ;D ;D ;D
Jetzt habe ich Bilder im Kopf von wegen Pflegedienst.
Bei der Performance die unsere Regierenden so an den Tag legen, in zugegeben schwierigen Zeiten, ist es sicher hilfreich einen Regierungspflegedienst zu engagieren.

Ich dachte an Mr President Schwarzenegger im Simpsons Film
"Man hat mich gewählt um zu lenken, nicht um zu denken"

Ozymandias

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8240 am: 10.11.2023 11:39 »
Eine Grüne Abgeordnete hatte vor ein paar Jahren mal den Begriff "Betreutes Regieren" erfunden, da Karlsruhe öfter die Arbeit machen muss, vor der sich die Regierung drückt.
Das sehe ich auch so. Hast Du einen genauen Link zu dem Begriff, das hört sich sehr überzeugend an.

https://www.drb-bw.de/medien/mitteilungen_02_2023.pdf

Betreutes Regieren hatte ich hier aufgeschnappt, ganz lesenswerter Essay des Richterbunds BaWü.
Das bezieht sich aber m.W. nicht auf die aktuellen politischen Gegebenheiten, sondern auf die von vor einigen Jahren. Aber passen tut es trotzdem, vor allem in der Besoldungsgeschichte. Man entscheidet nicht selber, sondern macht halt irgendwas, um den Schein zu wahren und lässt dann Karlsruhe entscheiden und die eigentliche Arbeit machen.

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8241 am: 10.11.2023 12:42 »
@ozy

Hatte dich schon verstanden; mir fiel nur das ganze im Zusammenhang mit "anderer" Betreuung ein.
Da musste  ich angesichts der Qualität unserer Regierungen heute und der letzten Jahre prompt an einen passenden Pflegedienst denken.
Danke fuer den Link. Sehr lesenswert.
Leider kommt man danach wie so oft in unserem Thema zu einer erschreckenden Erkenntnis was alles so falsch läuft in unserer Republik.


tigertom

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8243 am: 10.11.2023 15:19 »
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/johann-saathoff/fragen-antworten/ist-das-streikverbot-fuer-beamte-noch-zeitgemaess

Na seht Ihr ? Warum immer diese Schwarzmalerei? Herr Saathoff schreibt doch, dass es voran geht. Also dieses Mal also so richtig und wirklich. In echt.
😂😂😂😂😂😂😂😂😂😂

Hummel2805

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8244 am: 10.11.2023 17:00 »
Na seht Ihr. Herr Saathoff ist im BMI der größte "Märchenonkel", den das Ministerium je gehabt hat.
Seit 2 Jahren erzählt er uns, dass der Weihnachtsmann bald kommt und das die Arbeiten zum Entwurf sehr fortgeschritten sind.
Herr Saathoff würde perfekt in eine Kita passen, hier könnte er seine Fähigkeit als Märchenerzähler perfekt umsetzen. Er braucht er sowieso ab 2026 einen Job und Kitaerzieher werden massiv gesucht!

BalBund

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8245 am: 10.11.2023 19:44 »
Na seht Ihr. Herr Saathoff ist im BMI der größte "Märchenonkel", den das Ministerium je gehabt hat.
Seit 2 Jahren erzählt er uns, dass der Weihnachtsmann bald kommt und das die Arbeiten zum Entwurf sehr fortgeschritten sind.
Herr Saathoff würde perfekt in eine Kita passen, hier könnte er seine Fähigkeit als Märchenerzähler perfekt umsetzen. Er braucht er sowieso ab 2026 einen Job und Kitaerzieher werden massiv gesucht!

Ich enttäusche Deine Träume nur ungern, aber er ist beurlaubter Beamter (A13g) des Landes Niedersachsen und wird nach Ablauf seines Mandats einfach wieder dorthin zurückkehren :-)

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8246 am: 10.11.2023 20:06 »
Na hoffentlich schreibt der Onkel dann auch fleissig Widersprüche und darf sich dann dasselbe Gesülze von seiner Landesregierung anhören.

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8247 am: 10.11.2023 20:16 »
Na seht Ihr. Herr Saathoff ist im BMI der größte "Märchenonkel", den das Ministerium je gehabt hat.
Seit 2 Jahren erzählt er uns, dass der Weihnachtsmann bald kommt und das die Arbeiten zum Entwurf sehr fortgeschritten sind.
Herr Saathoff würde perfekt in eine Kita passen, hier könnte er seine Fähigkeit als Märchenerzähler perfekt umsetzen. Er braucht er sowieso ab 2026 einen Job und Kitaerzieher werden massiv gesucht!

Ich enttäusche Deine Träume nur ungern, aber er ist beurlaubter Beamter (A13g) des Landes Niedersachsen und wird nach Ablauf seines Mandats einfach wieder dorthin zurückkehren :-)

Ob er wohl auch fleißig Widersprüche schreibt? :D

BalBund

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8248 am: 10.11.2023 22:10 »
Zitat von: Bastel link=topic=114508.msg323427#msg323427 date=1699643793

Ob er wohl auch fleißig Widersprüche schreibt? :D
[/quote

Bis zum Ende der Legislaturperiode wird Karlsruhe voraussichtlich entschieden haben über Niedersachsen…

clarion

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8249 am: 11.11.2023 09:17 »
Ihr glaubt doch nicht, dass der Märchenerzähler für A13 gD sich wieder in eine ganz schnöde niedersächsische Behörde eingliedert und Sacharbeit macht. Der wird schon weich fallen. Das konnte man vortrefflich bei der vorherigen niedersächsischen Landesregierung beobachten. Da gab es wirklich schöne Pöstchen mit B-Besoldung für Staatssekretäre und Abteilungsleiter, die man nach der Wahl austauschen musste.  Einer wurde z.B. Landesdatenbeauftragter. So wird es beim Bund auch sein.