Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2093091 times)

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8445 am: 22.11.2023 08:50 »
@swen

Danke für deine erneute Klarstellung.
Wie das zu begründen sein wird, da bin ich auch gespannt.
Aber wie wir ja aus Hessen gelernt haben, kann man in einer Begruendung sogar zum besten geben, dass das Gesetz nicht verfassungsgemaess ist aber wir machen das jetzt mal.

Das mutet mir nach reiner Willkür und Rechenschieberei an um irgendwie ein angenommenes Ergebnis zu erzielen um über die 115% zu kommen.
Wenn das deren Ernst ist, haben Sie so gar nichts verstanden.
So dumm kann doch kein Mensch sein auch noch anzunehmen damit ist alles erledigt und das wird so seitens des BVerfG akzeptiert.
Und aller Voraussicht nach werden es viele als Erfolg feiern.

Ich gehe davon aus, dass der Bundesregierung ein zukünftige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sogar eher noch egal ist, Bundi, da sie so weit in die Zukunft nicht blicken kann oder will in Anbetracht der anstehenden Probleme, die nun zu bewerkstelligen sind, zu deren Bewerkstelligung man also innerhalb einer konfliktbeladenden Regierungsonstellation nun wird schwierige Kompromisse finden müssen, was schwer genug werden wird. Politisch kann da eigentlich nur draus folgen, das Thema - das jederzeit medial explodieren kann, da die Medien im Moment eine solche Geschichte wie die vorliegende: ein in extremer Form verfassungswidriges Gesetzesverfahren, das seit Jahr und Tag gezielt verschleppt wird, lieben werden, was sich in den nächsten Wochen und Monaten kaum ändern dürfte - möglich rasch irgendwie abzuräumen. Und da man es nicht mehr beherrschen kann, es also jederzeit eine mediale Eigendynamik entfalten kann, wofür die Wahrscheinlichkeit seit letzten Mittwoch deutlich gestiegen ist, kann die politische Beratung im Sinne eines nun nicht mehr kurzfristig zu ändernden Vulgärpragmatismus m.E. "alternativlos" nur noch lauten: Ruhe ist nun erste Bürgerpflicht, lasst bloß das heiße Eisen los, bevor es euch die Hände verbrennt - als Bundesinnenministerin hat sie den Schwarzen Peter, also das Eisen vor Augen: Was wollte man ihr also in Anbetracht der allüberall aufgeladenen Stimmung politisch anderes empfehlen, als nun bei diesem Thema irgendwie volle Deckung zu suchen?

@ Blablublu

Das glaube ich gerade nicht. Meine Darlegungen weisen eher auf's Gegenteil hin, nämlich auf das, was Du schreibst. Alles andere als ein möglichst rasches und geräuschloses Abrücken vom Thema dürfte als Empfehlungsschreiben für politischen Selbstmord gelesen werden, wenn dann irgendwann einer, die in diesem Fall eine wäre, gesucht werden müsste, der die politische Verantwortung zu übernehmen hätte. Die Verantwortung liegt bis auf Weiteres zurzeit beim BMI - und zurzeit heißt, seit mehreren Jahren:

"Wir werden sicherstellen, dass der Bund auch zukünftig verfassungsmäßig alimentiert, was denn sonst" ist nun bald zwei Jahre her. Wie viel offene Flanke will man noch zeigen?

Einigung2023

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8446 am: 22.11.2023 09:13 »
Laut dem Entwurf (19.10.2023) wurden die AEZ-Beträge insbesondere beim ersten Kind deutlich erhöht. Warum? Meine Vermutung: Die Beihilfesätze werden doch nicht angepasst und bleiben wie bisher.
Vielleicht kann "Einigung" hierzu auch etwas sagen...

Auch dieses Thema habe ich mir gestern nicht angesehen. Hole ich nach.

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8447 am: 22.11.2023 09:20 »
@Swen

Wie immer eine Freude deine Kommentare zu lesen.
Ich gehe auch davon aus angesichts der aktuellen Lage, dass der Entwurf still und heimlich kassiert werden wird und nicht weiterverfolgt wird.
Ich gehe darüberhinaus aber auch davon aus, dass man versuchen wird  infolge dessen die ganze Thematik der verfassungsgemaessen Alimentation still zu beerdigen bzw auf die gaaaaaaannnnz lange Bank zu schieben.
Am liebsten waere es vermutlich den Damen und Herren es wie die Vorgaenger einfach der naechsten Regierung, in der die derzeitigen Ampelparteien nur bedingt vertreten sein werden, zu überlassen eine wie auch immer geartete Lösung zu finden.
Wenn man sich die gegenwärtige Situation infolge des Urteils ansieht, wie kämen da massive Nachzahlungen für uns Beamte an ? Habe ich bisher den medialen Shitstorm nur erahnen können, so wird dieser nach dem Urteil, wenn man trotzdem eine verfassungsgemaesse Alimentation versuchen würde auf den Weg zu bringen, in einen medialen Hrrikan ausarten.
Für uns Betroffene ist diese meine Annahme natürlich absolut unbefriedigend.
Es ist wie beim Mensch Aegere Dich nicht. Alles wieder auf Anfang.

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8448 am: 22.11.2023 09:36 »
Leider muss ich Dir in allem weitgehend zustimmen, Bundi. Die never ending Story dürfte noch ein paar Runde mehr drehen, schätze ich.

xyz123

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8449 am: 22.11.2023 10:00 »
@Swen

Wie immer eine Freude deine Kommentare zu lesen.
Ich gehe auch davon aus angesichts der aktuellen Lage, dass der Entwurf still und heimlich kassiert werden wird und nicht weiterverfolgt wird.
Ich gehe darüberhinaus aber auch davon aus, dass man versuchen wird  infolge dessen die ganze Thematik der verfassungsgemaessen Alimentation still zu beerdigen bzw auf die gaaaaaaannnnz lange Bank zu schieben.
Am liebsten waere es vermutlich den Damen und Herren es wie die Vorgaenger einfach der naechsten Regierung, in der die derzeitigen Ampelparteien nur bedingt vertreten sein werden, zu überlassen eine wie auch immer geartete Lösung zu finden.
Wenn man sich die gegenwärtige Situation infolge des Urteils ansieht, wie kämen da massive Nachzahlungen für uns Beamte an ? Habe ich bisher den medialen Shitstorm nur erahnen können, so wird dieser nach dem Urteil, wenn man trotzdem eine verfassungsgemaesse Alimentation versuchen würde auf den Weg zu bringen, in einen medialen Hrrikan ausarten.
Für uns Betroffene ist diese meine Annahme natürlich absolut unbefriedigend.
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das sind ja interessante Spekulationen. Ich gehe davon aus, dass der Entwurf aufgrund der aktuellen Lage NICHT still und heimlich kassiert wird.

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8450 am: 22.11.2023 10:04 »
@Swen

Wie immer eine Freude deine Kommentare zu lesen.
Ich gehe auch davon aus angesichts der aktuellen Lage, dass der Entwurf still und heimlich kassiert werden wird und nicht weiterverfolgt wird.
Ich gehe darüberhinaus aber auch davon aus, dass man versuchen wird  infolge dessen die ganze Thematik der verfassungsgemaessen Alimentation still zu beerdigen bzw auf die gaaaaaaannnnz lange Bank zu schieben.
Am liebsten waere es vermutlich den Damen und Herren es wie die Vorgaenger einfach der naechsten Regierung, in der die derzeitigen Ampelparteien nur bedingt vertreten sein werden, zu überlassen eine wie auch immer geartete Lösung zu finden.
Wenn man sich die gegenwärtige Situation infolge des Urteils ansieht, wie kämen da massive Nachzahlungen für uns Beamte an ? Habe ich bisher den medialen Shitstorm nur erahnen können, so wird dieser nach dem Urteil, wenn man trotzdem eine verfassungsgemaesse Alimentation versuchen würde auf den Weg zu bringen, in einen medialen Hrrikan ausarten.
Für uns Betroffene ist diese meine Annahme natürlich absolut unbefriedigend.
Es ist wie beim Mensch Aegere Dich nicht. Alles wieder auf Anfang.

das sind ja interessante Spekulationen. Ich gehe davon aus, dass der Entwurf aufgrund der aktuellen Lage NICHT still und heimlich kassiert wird.

Das glaube ich auch nicht. Auch, weil das BVerfG nun mal
Zähne gezeigt hat und die Regierung merkt, dass das BVerfG doch etwas zu sagen hat.
Wie war es damals mit den Nachzahlungen für die Landesbeamten in NRW? Die Presse hat 2-3 Tage darüber berichtet, dann ist es in der Versenkung verschwunden.
Das selbe vor kurzem erst mit den zusätzlichen Milliarden für die Ukraine. Da wird ein Tag darüber berichtet, dann hat sich das Thema erledigt.
Man könnte nun, ganz im Gegenteil, diesen Entwurf in der Öffentlichkeit sogar sehr gut begründen, da durch die aktuelle Berichterstattung vielen Menschen erstmal wieder bewusst geworden ist, dass es das BVerfG überhaupt gibt und den Entwurf mit dem Urteil aus Mai 2020 rechtfertigen.
„Man hat ja schließlich keine Wahl“.

Hummel2805

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8451 am: 22.11.2023 10:19 »
Das sehe ich auch so, der Entwurf wird jetzt kommen und in den BT eingebracht, die Regierung ist hier gewaltig unter Druck, und die Gelder sind in 2024 jetzt auch hinterlegt!

SeppelMeier

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8452 am: 22.11.2023 10:22 »
Sehe ich auch so, die Umsetzung wird erfolgen. Lasst Euch nicht kirre machen.

Die erneute Anpassung der AEZ Beträge zeigt deutlich, dass man sich Gedanken gemacht hat und Kritik berücksichtigt wurde. Der Kreis der Begünstigten wurde enorm ausgeweitet. Nur noch Beamte ohne (berücksichtigungsfähige) Kinder, die mit der ehemaligen 4K-Besoldung gut alimentiert sind, gehen leer aus. Jetzt heißt es noch etwas Geduld und dann erfolgt die rückwirkende amtsangemessene Alimentation. Ich bin da erst mal ganz entspannt.
Nie war es einfacher für eine Regierung dank der aktuellen BVerfG-Klatsche die Notwendigkeit der Umsetzung zu begründen. Gut für uns!!!

 

Bundesdienstler

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8453 am: 22.11.2023 10:28 »
Das wäre ja schön. Ich glaube aber nicht daran, dass in dieser haushalterischen Situation ein Gesetz auf den Weg gebracht wird,  dass in vielen Fällen zu hohen Nachzahlungen an Beamte führen wird. Dies ist der Öffentlichkeit einfach nicht zu vermitteln, obwohl verfassungsrechtlich geboten. So tickt nunmal die Politik.

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8454 am: 22.11.2023 10:37 »
Alles sicher gute Argumente und ich hoffe das Verfahren geht weiter ohne wie von mir angenommen erstmal beerdigt zu werden, aber habe eben so meine Zweifel.
Sicher ist das eine gute Gelegenheit das Konstrukt vor dem aktuellen Hintergrund auf den Weg zu bringen, nach dem Motto das BVerfG hat es so gewollt.
Andererseits ist es ebenso gut zu argumentieren infolge der erheblichen rechtlichen Zweifel an der Verfassungsmaessigkeit des Entwurfes diesen nicht auf den Weg zu bringen und die heisse Kartoffel wem auch immer als Nachfolge mit ins Nest zu legen um nicht in der Legislaturperiode eine weitere Klatsche aus Karlsruhe zu erhalten.
Ich tendiere zu der zweiten Alternative, auch wenn dies eigentlich keine Alternative ist.
Bin nach wie vor wie auch Swen und andere der Meinung das ganze Ding mit dem AEZ oder wie immer das Tier dann heissen mag ist eine "kranke" Erfindung und darf eigentlich in der Form nicht kommen und wird mit Sicherheit nicht unkommentiert durch das BVerfG bleiben.
Hoffe das wird dem Gesetzgeber analog zum letzten Urteil so richtig um die Ohren fliegen.
Auch wenn sicehr einige dadurch Geld bekommen werden, so ist das ganze nach meiner Bewertung immer noch verfassungswdrig und da stehe ich ja zum Glück nicht allein mit meiner Bewertung.
Wir werden es dann ja sehen.

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8455 am: 22.11.2023 10:59 »
Sehe ich auch so, die Umsetzung wird erfolgen. Lasst Euch nicht kirre machen.

Die erneute Anpassung der AEZ Beträge zeigt deutlich, dass man sich Gedanken gemacht hat und Kritik berücksichtigt wurde. Der Kreis der Begünstigten wurde enorm ausgeweitet. Nur noch Beamte ohne (berücksichtigungsfähige) Kinder, die mit der ehemaligen 4K-Besoldung gut alimentiert sind, gehen leer aus. Jetzt heißt es noch etwas Geduld und dann erfolgt die rückwirkende amtsangemessene Alimentation. Ich bin da erst mal ganz entspannt.
Nie war es einfacher für eine Regierung dank der aktuellen BVerfG-Klatsche die Notwendigkeit der Umsetzung zu begründen. Gut für uns!!!

Die Kritik insbesondere, die fundierte, hat sich aber nicht an den Betraegen gestoert, sondern an dem Konstrukt als solches die Alimentation eben nicht am Amt festzumachen, sondern an der Gebährfreudigkeit und dem Wohnort.
Haette man sich wirklich Gedanken gemacht, so haette man einen anderen Weg als den des AEZ gewaehlt.
Aber das haette bedeutet alles zurueck auf Null und einen komplett neuen Ansatz suchen und zu Papier bringen. Wobei das Suchen eigentlich nicht so schwieirg sein duerfte, es gibt ja etliche Ausfuehrungen dazu wie so eine verfassungsgemaesse Alimentation aussehen koennte bzw muesste.


Hugo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8456 am: 22.11.2023 12:08 »
Ich gebe den Verfassern des Entwurfs einen Tipp:
1 Ei
4 Zigaretten
1 Ibuprofen
Dazu ein Rosinenbrötchen mit Leberwurst
Und dann kommt Bier ins Spiel.

Und dann klappt es auch mit einem tollen Entwurf  ;)

Blablublu

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« Antwort #8457 am: 22.11.2023 12:15 »
Ich denke der Entwurf ist Tod. Er wird es nicht in den Bundestag schaffen, weil die Ampel vorher zu Ende ist. Anschließend beginnt alles von vorn. Wieder 2-3 Jahre warten.

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8458 am: 22.11.2023 12:43 »
Ich denke der Entwurf ist Tod. Er wird es nicht in den Bundestag schaffen, weil die Ampel vorher zu Ende ist. Anschließend beginnt alles von vorn. Wieder 2-3 Jahre warten.

Die sollen die Grütze noch durchprügeln, danach kann die Ampel das zeitliche segnen.

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8459 am: 22.11.2023 14:04 »
Wie es mit dem Entwurf weitergeht, weiß heute niemand: Er ist ja schon heute innerhalb der verschiedenen Ressorts sicherlich nicht gänzlich unumstritten, weshalb man ihren Austausch als besonders schutzwürdig betrachtet und also " die notwendige Vertraulichkeit behördlicher Beratungen im verfassungsrechtlich geschützten Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung" ins Feld führt:

"Wird dieser Meinungsaustausch bzw. die offene Meinungsbildung durch das
Bekanntwerden der begehrten Information beeinträchtigt, so ist der Informationszugang
ausgeschlossen. Bei Abstimmungen innerhalb einer Behörde und zwischen den
verschiedenen Ressorts geht es in der Regel um Bewertungen von Sachverhalten, die
aus verschiedenen, auch fachlichen Blickwinkeln betrachtet und unterschiedlich beurteilt
werden können. Solche Beratungsprozesse müssen in einem geschützten Rahmen
stattfinden können, um eine unbefangene Meinungsbildung gewährleisten zu können.
Durch den geschützten Raum soll vermieden werden, dass aus übersteigerter Vorsicht
betreffend das öffentliche Bekanntwerden von Informationen Erwägungen der Beteiligten
nicht (hinreichend) zum Tragen kommen und so Möglichkeiten zur eventuellen
Kompromissfindung unterbleiben."
https://fragdenstaat.de/anfrage/anfrage-zum-entwurf-des-bbvangg/847970/anhang/231108-bescheid-ifg-bbvangg_geschwaerzt.pdf

Die gerade zitierte Argumentation ist dabei sachlich nachvollziehbar. Andererseits würde sie wohl kaum zum Tragen kommen, wenn man am 08.11.2023 im BAMS der Ansicht wäre, dass das Thema bereits weitgehend abgeschlossen und ausdiskutiert sowie weitgehend zum direkten Abschluss gebracht worden wäre, denke ich. Wie sich das nun nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom letzten Mittwoch darstellt, kann keiner sagen. Einfacher dürften die internen Diskussionen und Abstimmungen kaum werden.

Letztlich sehe ich derzeit drei realistische Optionen:

1. In Anbetracht des Wissens über den offensichtlich verfassungswidrigen Gehalt des Gesetzentwurfs drückte man auf die Tube, um das Thema möglichst rasch abzuräumen, und zwar in der Hoffnung, dass das geräuschlos funktionierte, da Schnelligkeit bedeuten könnte, das Thema wahrscheinlich eher geräuschlos abzuräumen, als wenn man es weiterhin auf die lange Bank schöbe. Da allerdings schon der bislang bekannte Entwurf im Kabinett nicht zu finalisieren war, wäre es m.E. überraschend, wenn man nun schneller als angekündigt zu einem abgestimmten Kabinettsentwurf und eine dann rasch zu vollziehende abschließende Lesung käme.

2. Man visiert die bislang vertretene zeitliche Perspektive weiterhin an und hofft, dass man das Verfahren so möglichst geräuschlos über die Bühne bringen kann. Für dieses Vorgehen spräche, dass sich bei der Alternative 1 und 3 Rückfragen ergeben würden, wieso man nun erneut anders verfahren würde als angekündigt.

3. Man entscheidet sich, das Thema weiterhin nicht abschließend zu behandeln mit dem Ziel, es aus der Schusslinie zu nehmen, es also in den Schlaf zu singen. Auch das ist jedoch mit hohen Risiken behaftet, da mit jedem länger währenden Tag die Frage im Raum stände, wieso es nun weiterhin zu Verzögerungen käme.

Zugleich würde es noch eine vierte Alternative geben, die aber nicht minder gefährlich und insbesondere teurer werden könnte als die ersten drei: Man geht den hessischen Weg, erklärt erneut, dass die eingestanden verfassungswidrige Lage gegeben sei und dass man nun bspw. eine Expertenkommission oder ähnliches initiieren wolle, um so das Thema weiterhin und ggf. - sofern man das wollte - über die Legislaturperiode hinaus verschieben zu können. Gegebenenfalls erhöhte man auch die Grundbesoldung um ein, zwei oder drei Prozente (da wäre der Faktor, teurerere Alternative), um so die Gewerkschaften und Verbände zu beruhigen und mit ins Boot zu holen. Man würde sich so Zeit erkaufen und das Thema aus der Möglichkeit der Skandalisierung herausholen - unabhängig davon, dass genau das in den Rechtswissenschaften wiederkehrend gefordert wird: Eine zwischen Bund und Ländern abgestimmte Auseinandersetzung mit dem Thema, für die jedoch in der Realität der Zug eigentlich schon abgefahren ist, weil sich die Rechtslage seit spätestens 2021 zwischen den 17 Rechtskreisen zum Teil massiv verändert hat und also streckenweise so unterschiedlich ist, dass eine wieder stärkere Einheitlichkeit politisch kaum zu erreichen wäre, jedenfalls nicht in ein, zwei oder drei Jahren. Die einzige realistische Möglichkeit, im politischen Prozess wieder zu einer größeren Einheitlichkeit zurückzufinden, wäre die Rückkehr zur zwischen Bund und Ländern geteilten Gesetzgebungskompetenz, die also zu einer (weit(er)gehend) bundeseinheitlichen Besoldung führte - daran dürften die Länder jedoch kaum ein Interesse haben, sodass dieses Thema derzeit zumindest kaum auf die Tageordnung zu bringen wäre (oder falls doch, dann nur mit dem Ziel, das Thema weiter zu verschleppen, weil jeder wüsste, dass kein abschließendes Ergebnis zu erzielen wäre).

Wohin die Reise am Ende gehen wird, weiß heute keiner - und wissen es also sicherlich auch nicht die politischen Verantwortungsträger in den Ministerien und im Kanzleramt, das noch einmal einen besonderen Blick auf das Thema haben wird, da der Kanzler hier besonders in die Schusslinie geraten kann, da maßgeblich er den ursprünglichen Entwurf aus dem Frühjahr 2021 in seiner Eigenschaft als Finanzminister zu Fall gebracht hat.

Ganz egal, wie man handelt, solange man über den jetzigen Zustand nicht hinauskommt, ist das Thema medial seit letzten Mittwoch mit deutlich mehr Sprengkraft versehen als zuvor. Darin zeigen sich die langfristigen Folgen eines übertrieben vollzogenen Vulgärpragmatismus: Wenn es nicht gelingt, die Öffentlichkeit zu sedieren, muss am Ende mindestens einer die Zeche zahlen.